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Schul­psy­cho­lo­gin / Schul­psy­cho­lo­ge (w/m/d)

Arbeitgeber: Schulpsychologische Beratungsstelle Bottrop

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Erziehung und Bildung
Ort
Bottrop
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Arbeitszeit
Teilzeit
Bewerbungsfrist
15.08.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Höherer Dienst
Kontakt
Frau Hartmann
Telefon:  02041 704624

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Die Bezirksregierung Münster besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine befristete Teilzeitstelle als

Schulpsychologin / Schulpsychologe (w/m/d)

(Entgeltgruppe 13 TV-L)

an der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Bottrop:

Stellenumfang von 0,5 befristet bis 26.05.2026

Der Einsatz erfolgt am Standort Bottrop.

Einstellungsvoraussetzungen:

Zugangsvoraussetzung ist ein an einer Universität mit der Diplom– Prüfung oder einem Masterabschluss abgeschlossenes Studium der Psychologie oder ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes, in einem Akkreditierungsverfahren als für den höheren Dienst geeignet eingestuftes, Studium der Psychologie an einer Fachhochschule.

Im Falle eines ausländischen Studienabschlusses ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit (Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)) vorzulegen.

Berufserfahrung im schulpsychologischen Dienst ist förderlich.

Die Bereitschaft, ein privates Kraftfahrzeug für die dienstlich erforderlichen Fahrten (gegen Erstattung nach dem Landesreisekostengesetz) einzusetzen, ist wünschenswert.

Die Einstellung erfolgt als Regierungsbeschäftigte:r in der Entgeltgruppe 13 TV-L. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle.

Die Arbeitszeit regelt sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Es ist notwendig, zu den Servicezeiten der Beratungsstelle tätig sein zu können. Mobiles Arbeiten ist möglich und notwendig. Die Teilnahme an den Teamsitzungen (derzeit am Dienstag) ist obligatorisch.

Aufgabenschwerpunkte:

Schulpsychologie unterstützt die Schulen aller Schulformen (einschl. der Ersatzschulen) der Stadt Bottrop, die Lehrkräfte sowie in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages.

In der Schulpsychologischen Beratungsstelle arbeiten Beschäftigte des Landes und kommunale Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zusammen. Kooperationsbereitschaft wird vorausgesetzt.

Der Einsatz in den Schulen der Stadt umfasst die Hälfte der Arbeitszeit.

Die Aufgaben der Schulpsychologie erfolgen auf der rechtlichen Grundlage des Erlasses vom 08.01.2007 (BASS 21-01 Nr. 15). Hierzu gehören u. a.:

Unterstützung von Schulen bei krisenhaften Situationen sowie bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten der Beratung zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen.

Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten und der Lehrkräfte bei Schulproblemen und Erziehungsfragen

Schullaufbahnberatung auch im Hinblick auf individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler

Mitwirkung bei der Fortbildung und Supervision von Lehrkräften und Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten (u. a. Einrichtungen der Jugendhilfe und der Erziehungsberatung)

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.

Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.

Hinweis:

Vor Einstellung ist ein ausreichender Impfschutz gegen Masern (§ 20 Abs. 8 S. 2 i. V. m. Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder eine Masernimmunität bzw. Impfkontraindikation (§ 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 IfSG) nachzuweisen.

Ihre Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnis, Gleichwertigkeitsnachweis der ZAB bei ausländischem Abschluss, Zeugnisse und Tätigkeitsnachweise) übermitteln Sie bitte über nachfolgenden Link bis zum 15.08.2025:

https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534579

Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der automatisierten Verarbeitung, Speicherung sowie der Übermittlung Ihrer im Rahmen des Auswahlverfahrens erhobenen Daten durch die Bezirksregierung Münster einverstanden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Bezirksregierung Münster erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier:

https://www.brms.nrw.de/de/datenschutz/47/index.html

Auskünfte über die konkrete Stelle erhalten Sie bei der kommissarischen Leitung der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Bottrop, Frau Nathalie Hartmann (02041 704624), Auskünfte über das Verfahren bei Frau Dieker (Tel.: 0251/411-5615).

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