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So­zi­al­ar­bei­te­rin / So­zi­al­ar­bei­ter bzw. So­zi­al­päd­ago­gin / So­zi­al­päd­ago­ge (m/w/d) bei der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Eus­kir­chen

Arbeitgeber: Justizvollzugsanstalt Euskirchen

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Gesundheit, Sport u. Soziales
Ort
Euskirchen
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Bewerbungsfrist
10.10.2024
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst
Kontakt
Martina Kreutzjans
Telefon:  02251 / 7008-310

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

1. Behörde

Die Justizvollzugsanstalt Euskirchen ist eine Einrichtung des offenen Vollzuges für erwachsene männliche Strafgefangene. Sie verfügt über 460 Haftplätze, darunter 16 Haftplätze in einer Sozialtherapeutischen Abteilung.

Wir bieten

  • Mitarbeit in einem langjährig erfahrenen, engagierten, interdisziplinären Team
  • professionelle Einarbeitung
  • flexible Arbeitszeitgestaltung

2. Name der Stelle/Funktionsbeschreibung

Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bei der Justizvollzugsanstalt Euskirchen. Die Stelle ist anteilig zu jeweils 50 v. H. im allgemeinen Sozialdienst und in der sozialtherapeutischen Abteilung zu besetzen.

3. Umfang der Stelle/Befristung

Die Einstellung ist zum 01.01.2025 geplant. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden und 50 Minuten.

Gegebenenfalls wird außerdem noch eine weitere unbefristete Teilzeitstelle im Umfang von 50 v. H. mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19 Stunden und 55 Minuten zu besetzen sein.

4. Bewertung

Entgeltgruppe S 15 TV-L oder Besoldungsgruppen A 9 oder A 10 LBesO A NRW

Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der laufbahn- und beamtenrechtlichen Voraussetzungen möglich.

5. Ziele

Die Kernaufgaben des Sozialdienstes sind fachliche Diagnostik und Beratung, Behandlung, Vernetzung und Vermittlung sozialer Hilfe. Sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Maßnahmen werden mit dem Ziel einer Verbesserung der Lebenslage der Strafgefangenen in psychischer, sozialer oder materieller Hinsicht geplant, organisiert und durchgeführt.

In der professionellen Sozialarbeit geht es daher vornehmlich um folgende Arbeitsergebnisse:

  • Die Klienten sind informiert und beraten.
  • Sie sind zur Überprüfung ihrer Einstellungen motiviert.
  • Sie erhalten Angebote zur Erprobung neuer Handlungs- und Verhaltensmuster und nehmen diese wahr.
  • Die vollzuglichen Angebote sind entsprechend der Zielgruppe und den gesellschaftlichen Entwicklungen bedarfsgerecht gestaltet.
  • Die vollzuglichen Angebote entsprechen dem Auftrag des Strafvollzugsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.

6. Aufgaben

Die Aufgaben orientieren sich an den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (AV des JM vom 18.12.2015 – 2400 – IV.54 – in der jeweils gültigen Fassung). Für den anteiligen Arbeitseinsatz in der sozialtherapeutischen Abteilung finden ergänzend die besonderen Vorschriften für sozialtherapeutische Abteilungen Anwendnung (vgl. auch Nr. 6.2)

6.1

Zu den Aufgaben des Sozialdienstes gehören insbesondere:

  • Methodische Einzelfallhilfe und soziale Gruppenarbeit
  • Soziales Training
  • Durchführung der Zugangsexploration
  • Mitwirkung bzw. Federführung bei der Behandlungsuntersuchung sowie bei der Aufstellung und Umsetzung der Vollzugsplanung
  • Beiträge zur Gewährung von Haftlockerungen
  • Krisenintervention
  • Fertigung von Berichtsentwürfen an Gerichte und Staatsanwaltschaften, an kommunale Ausländerbehörden und zur Erwirkung von Kostenzusagen bei Sozialhilfeträgern
  • Kooperation mit öffentlichen und freien Trägern
  • Schuldnerberatung
  • Suchtberatung
  • Angehörigenberatung
  • Beratung und Hilfe bei der Vorbereitung der Entlassung
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung und Umsetzung anstaltsinterner Förderkonzepte
  • Mitwirkung bei der praktischen Umsetzung des Übergangsmanagements in Kooperation mit anderen Diensten, externen Partnern und Dienstleistern
  • Mitwirkung bei der Erstellung des Schlussberichtes
  • fachliche Beratung und Unterstützung des Betreuungsdienstes im Umgang mit Problemen der Gefangenen im sozialen Bereich
  • Teilnahme an Vollzugs- und Fachkonferenzen
  • Dokumentation von Betreuungs- und Hilfeprozessen

6.2

Zu den besonderen Aufgaben der sozialtherapeutischen Abteilung gehören:

  • Erstellung von Rückfallprophylaxeplänen
  • Anfertigung von Stellungnahmen zur Eignungsprüfung vollzugsöffnender Maßnahmen
  • Case-Management
  • Leitung von Delikt-, Behandlungs- und Trainingsgruppen
  • fachliche Beratung und Betreuung von Gefangenen
  • beratendes Mitglied eines interdisziplinären Behandlungsteams mit Verantwortung für die sach- und fachgerechte Ausgestaltung des Behandlungsrahmens und der Behandlungsprozesse in dieser Abteilung

7. Anforderungen

7.1. Fachliche Anforderungen

Ausbildung

Diplom-Sozialarbeiterin/Diplom-Sozialarbeiter bzw. Diplom-Sozialpädagogin/ Diplom-Sozialpädagoge oder Bachelor of Arts mit staatlicher Anerkennung.

Fachkenntnisse:

  • Kenntnisse und Methoden der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
  • Arbeitsfeld- und fachspezifische Rechtskenntnisse
  • Kenntnisse in der psychosozialen Diagnostik
  • Kenntnisse und Erfahrungen im Übergangsmanagement
  • Basiskenntnisse in der Schuldnerberatung
  • Kenntnisse in moderner Informationstechnik

7.2 Persönliche Anforderungen

  • Identifikation mit dem eigenen Berufsbild
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur kritischen Selbstreflektion
  • gute Leistungsmotivation und Flexibilität in der Gestaltung der Arbeit
  • Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
  • Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit
  • Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit Konflikten
  • hohe Frustrationstoleranz
  • Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit
  • gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Situationsangemessener Umgang mit Nähe und Distanz
  • Loyalität gegenüber Dienst- und Fachvorgesetzten

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.

Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund sowie an Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität.

Weitere Informationen

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