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Sach­be­ar­bei­tung Buß­geldan­ge­le­gen­hei­ten (w/m/d)

Arbeitgeber: Landkreis Oder-Spree

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Ort
Beeskow
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Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
07.09.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Mittlerer Dienst | TVöD-VKA E 9a
Kontakt
Herr Bjoern Volkmann
Telefon:  +49 3366 35-1161
Mailkontakt

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Der Landkreis Oder-Spree schreibt zur sofortigen Besetzung im Amt für Recht, Ordnung und Straßenverkehr folgende Stelle aus:

Sachbearbeitung Bußgeldangelegenheiten (w/m/d)

Die Besetzung der Stelle erfolgt unbefristet Vollzeit (39 Stunden pro Woche).

Die erste Tätigkeitsstätte ist Fürstenwalde/Spree.

Der Landkreis Oder-Spree fördert aktiv die Gleichstellung aller sich Bewerbenden. Wir begrüßen deshalb alle Bewerbungen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Ausdrücklich erwünscht sind auch interne Bewerbungen.

Das sind Ihre Aufgaben:

  • Durchführung von Bußgeldverfahren für die Fachämter der Kreisverwaltung Oder-Spree
    • Vorverfahren - u. a. Prüfung örtlicher und sachlicher Zuständigkeit, Sachverhaltsaufklärung, Beweissicherung, Zeugenvernehmung, Prüfung der Gebotenheit der Ahndung
    • Anhörungsverfahren - Anhörung des/der Betroffenen, Anhörung Nebenbeteiligter, Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen
    • Erlass von Verwarnungsgeldern sowie von Bußgeldbescheiden
    • Erlass von Einziehungsbescheiden
    • Entscheidung über Zahlungserleichterungen
    • Abhilfeverfahren – Prüfung von Einsprüchen, Abgabe der Akte an Staatsanwaltschaft, Prüfung Gewährung der Wiedereinsetzung in vorherigen Stand
  • Teilnahme an mündlichen Hauptverhandlungen beim Amtsgericht
  • Überwachung der Vollstreckungsverjährung
  • Beantragung von Erzwingungshaft beim zuständigen Amtsgericht

Darauf können Sie sich freuen:

  • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit mit interessanten und vielfältigen Aufgaben
  • gute Einarbeitung und Begleitung durch eine Patin oder einen Paten (w/m/d)
  • ein motiviertes engagiertes Team und eine kreative, kollegiale Atmosphäre
  • modernste technische Ausstattung am Arbeitsplatz und in Beratungsräumen (Videokonferenzen)
  • eine Behördenkultur, in der Mitgestaltung gewünscht ist
  • Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle, Teilzeitmöglichkeiten und ggf. Mobile Arbeit im Rahmen einer Dienstvereinbarung
  • leistungsgerechte Vergütung nach Tarifvertrag öffentlicher Dienst
  • persönliche und fachliche Entwicklung durch ein umfangreiches Fortbildungsangebot und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten
  • attraktive (Sozial-) Leistungen des öffentlichen Dienstes (Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge, betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Bike-Leasing-Angebot für tariflich Beschäftigte
  • monatliche Aufladung einer Sachbezugskarte für tariflich Beschäftigte

Was wir erwarten:

  • abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (w/m/d) bzw. Angestelltenlehrgang I
  • einschlägige Rechtskenntnisse auf dem Gebiet des OWiG und der StPO
  • Kenntnisse auf dem Gebiet des allgemeinen Verwaltungsrechts
  • sichere PC-Kenntnisse
  • eigenständige und korrekte Arbeitsweise
  • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise
  • sicheres und überzeugendes Auftreten
  • besonnenes Handeln in Konfliktsituationen
  • psychische Belastbarkeit, Leistungsbereitschaft, Teamfähigkeit

Die Vergütung erfolgt entsprechend Tarifvertrag öffentlicher Dienst mit der Entgeltgruppe 9a.

Bitte reichen Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnis über den Berufsabschluss, Qualifikationsnachweise, Arbeitszeugnisse)ausschließlich bei folgender Adresse ein:

Landkreis Oder-Spree

Stabsstelle Personal

Breitscheidstraße 7

15848 Beeskow

oder als PDF-Dokument per E-Mail an: personalamt@landkreis-oder-spree.de

Von einer Zusendung in Heftern oder Bewerbungsmappen ist abzusehen, da Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. Es erfolgt keine schriftliche Eingangsbestätigung. Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die nicht berücksichtigt werden, erhalten eine schriftliche Information.

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