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Sachgebietsleitung Gebührenwesen
Arbeitgeber: Zweckverband Frohnbach
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Verwaltung und Büro
- Ort
- Niederfrohna
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit oder Teilzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 30.09.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Mittlerer Dienst | TVöD-VKA E 8 - TVöD-VKA E 9a
- Kontakt
-
Frau Steffi Lange
Telefon: +49 3722 734825
Mailkontakt
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- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Der Zweckverband Frohnbach durchläuft gerade einen personellen Generationswechsel und sucht unter anderem eine Nachfolge für seine demnächst aus Altersgründen ausscheidende Leiterin des Sachgebietes Gebührenwesen.Arbeitsort ist die Verbandsgeschäftsstelle in Niederfrohna, unweit der Stadt Chemnitz.
Unsere Leistungen
- eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer Wochenarbeitszeit von bis zu 39 Stunden und der Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung
- flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zum Abbau von Mehrarbeitsstunden
- Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben
- 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr und freie Tage an Heiligabend und Silvester
- Vergütung nach dem Tarifvertrag TVöD
- Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- Betriebsrente in der Zusatzversorgungskasse Sachsen
- Vermögenswirksame Leistungen
- individuelle zielgerichtete Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- qualifiziertes und kollegiales Arbeitsumfeld
- mehrmonatige Einarbeitung durch die Stelleninhaberin
- kostenlose Parkmöglichkeiten auf dem Gelände der Geschäftsstelle
Ihr Verantwortungsbereich
- Sachgebiet Gebührenwesen
- Vollzug der Abwassergebührensatzung
- Ermittlung und Revision von Tatbeständen der Erhebung von Benutzungsgebühren und Niederschlagswasserumlagen
- Aufklärung von Entwässerungsverhältnissen, sofern gebühren- oder umlageerheblich
- Erhebung (Fragebogen) und Überprüfung von Angaben der Grundstückseigentümer (Wohneinheiten, Zahl der Personen, Verbräuche an Brauch- und Gartenwasser, versiegelte Flächen, Ermäßigungssachverhalte)
- Änderungsdienst (Eigentümerwechsel, Zahlweise usw.)
- regelmäßige Datenübernahme vom Einwohnermeldeamt und vom Wasserversorger (Zahl der Einwohner und Wohneinheiten bzw. Trinkwasserverbräuche)
- Berechnung,Erhebung und Festsetzung der Benutzungsgebühren (Schmutzwasserbeseitigung, Niederschlagswasserbeseitigung, Entsorgung von Inhalten aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen)
- Erstellung der Gebührenbescheide
- Erzeugung der Sollstellungen
- Abhilfeentscheidung und Berichtigung von Gebührenbescheiden
- Mitwirkung im Sachgebiet Rechtswesen (Auskünfte für die Bearbeitung abzuweisender Widersprüche)
Ihre Qualifizierung
- abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt oder -betriebswirt (VWA)
- oder abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und mindestens einjährige Berufserfahrung im Gebührenwesen
- mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der öffentlichen Verwaltung
- Fachwissen im kommunalen Gebühren- und Satzungsrecht
- gute EDV-Kenntnisse (MS-Office) und Bereitschaft zur Einarbeitung in fachspezifische IT-Anwendungen (z.B. GIS, Steuern und Abgaben, Finanzbuchhaltung)
- sicherer Umgang mit Zahlen
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- schnelle Auffassungsgabe
- freundliches und sicheres Auftreten
- gut organisierte, selbständige, sorgfältige und kollegiale Arbeitsweise
- hohes Maß an Einsatzfreude, Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein
- einwandfreier Leumund und Vertrauenswürdigkeit
- Führerschein Klasse B
Ihre Bewerbung
Sie möchten ein vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet im Gebührenwesen übernehmen? Sie arbeiten gern selbständig und eigenverantwortlich? Sie schätzen eine kommunikative und kollegiale Arbeitsweise sowie kurze, schnelle Dienst- und Entscheidungswege?Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis 30. September 2025 .
Ihre vollständige Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugnissen, Tätigkeitsnachweisen und sonstigen aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail und im pdf-Format an die E-Mailadresse bewerbung.gebuehrenwesen@zvfrohnbach.de (mailto:bewerbung.gebuehrenwesen@zvfrohnbach.de) .
Fragen beantwortet Ihnen Frau André (Telefon 03722/7348-23).
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber werden nach Maßgabe des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuches bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis über die Schwerbeschädigung oder Gleichstellung beizufügen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Reisekosten und sonstige Aufwendungen für das Vorstellungsgespräch vom Zweckverband nicht erstattet werden.
Zudem wird auf § 11 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzgesetzes hingewiesen, wonach der Zweckverband zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens berechtigt ist. Sie können jederzeit Auskunft über Sie betreffende Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten, die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, die Löschung von personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen sowie der Verarbeitung personenbedingter Daten widersprechen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie sich mit Beschwerden an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten ( saechsdsb@slt.sachsen.de (mailto:saechsdsb@slt.sachsen.de) ) oder an die Datenschutzbeauftragte des Zweckverbandes Frohnbach ( rechtswesen@zvfrohnbach.de (mailto:rechtswesen@zvfrohnbach.de) ) wenden.
Weitere Informationen
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