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Sachbearbeiter im Bauamt (m/w/d)
Arbeitgeber: Stadtverwaltung Bernsdorf
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Technische Verwaltung
- Ort
- Bernsdorf
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 30.06.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Mittlerer Dienst | TVöD-VKA E 8
- Kennziffer
- SB Bau EZ 2025
- Kontakt
-
Frau Sandra Schneider
Telefon: +49 35723 238 32
Mailkontakt
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- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Ihre neue berufliche Heimat in der Oberlausitz
Die Stadt Bernsdorf mit rund 6.300 Einwohnern liegt idyllisch im nördlichen Teil der Oberlausitz, nahe des Lausitzer Seenlandes, umgeben von einer reizvollen Wald- und Teichlandschaft. Als etablierter Industriestandort mit Unternehmen bis zu 950 Beschäftigten profitieren wir von einer hervorragenden infrastrukturellen Anbindung und engagieren uns aktiv für die Weiterentwicklung unserer Stadt.
Zu unseren Zukunftsprojekten zählen die Erschließung neuer Industrie-, Gewerbe- und Wohnbauflächen, die Ansiedlung eines Logistikbataillons der Bundeswehr, die Verbesserung der Verkehrsanbindung (u.a. S-Bahn), innovative Energiethemen sowie zahlreiche weitere kommunale Investitionsvorhaben.
Wir suchen zum 01.08.2025 befristet bis voraussichtlich November 2026 einen
Sachbearbeiter im Bauamt (m/w/d)
zur Vertretung während Mutterschutz und Elternzeit . Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt in Vollzeit nach TVöD 39 Stunden.
Das Aufgabengebiet:
- Begleitung und Stellungnahmen zu regionalen und überregionalen Bauleitplanungen
- Mitwirkung bei städtebaulichen Entwicklungsvorhaben der Stadt Bernsdorf
- Fördermittelmanagement im Amtsbereich
- Koordinierung des städtischen Bauhofes
- Mitarbeit im Vergaberecht bei Baumaßnahmen
- Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung im Bereich Bauwesen, Grundstücks- bzw. Immobilienwesen, Stadtplanung oder eine vergleichbare Qualifikation
oder
Abgeschlossene Ausbildung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst, als Verwaltungsfachangestellte/r oder eine vergleichbare Ausbildung
- Fundierte Kenntnisse in Bauplanungsrecht, Vergaberecht und Fördermittelmanagement
- Selbstständige, strukturierte und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
- Sicherer Umgang mit gängigen EDV-Programmen
- Führerschein der Klasse B
Wir bieten:
- Eine anspruchsvolle, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit mit Eigenverantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten
- Ein kollegiales und unterstützendes Arbeitsklima, in dem Zusammenarbeit und Wertschätzung großgeschrieben werden
- Tarifgerechte Vergütung nach TVÖD sowie attraktive Zusatzleistungen (z. B. Jahressonderzahlung, 30 Tage Urlaub, betriebliche Altersversorgung, vermögenswirksame Leistungen)
- Flexible Arbeitszeitgestaltung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen bis zum 30.06.2025 unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit als zusammengefasste PDF-Datei per E-Mail an
personal@bernsdorf.de (mailto:personal@bernsdorf.de)
oder per Post an:
Stadtverwaltung Bernsdorf
Personalabteilung
Kennwort: SB Bau EZ 2025
Rathausallee 2
02994 Bernsdorf
Für eine vertrauliche Behandlung bitten wir um Kennzeichnung der Post als Bewerbungsunterlagen. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Bewerbungsgespräche führen wir in der Stadtverwaltung Bernsdorf durch. Eine Terminabsprache erfolgt kurzfristig per E-Mail oder telefonisch. Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Schneider unter der Telefonnummer: 035723 238-32 oder per E-Mail personal@bernsdorf.de (mailto:personal@bernsdorf.de)
Hinweis zum Datenschutz
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen an die Personalabteilung weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Wird ein Anstellungsvertrag mit einem Bewerber geschlossen, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
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