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Erster Beigeordneter/Bürgermeister (männlich/weiblich/divers) in der Stadt Gera
Arbeitgeber: Stadt Gera
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Umwelt und Verwaltung
- Ort
- Gera
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 23.05.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Höherer Dienst | B4
- Kontakt
-
Frau Ina Teske
Telefon: +49 365 8381310
Mailkontakt
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Die Stadt Gera zeichnet sich verantwortlich für die Belange unserer rund 95.000 Einwohnerinnen und Einwohner und erbringt damit als leistungsfähige und bürgernahe Dienstleisterin einen wertvollen Beitrag für eine attraktive und moderne Stadt. Über vier Dezernate mit 19 Ämtern erstreckt sich unser Dienstleistungsangebot auf alle Bereiche des städtischen Lebens und Arbeitens. Mit über 1.200 Beschäftigten und ca. 80 Auszubildenden, Studierenden und Beamtenanwärtern ist die Stadt Gera eine der größten Arbeitgeber und Ausbildungspartner der Region mit überregionaler Strahlkraft im gesamten mitteldeutschen Raum. Sie lockt als familienfreundliche Kommune mit attraktivem Lebensraum und idealer Verbindung zwischen städtischer und ländlicher Region.
In der Stadt Gera ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Wahlbeamtenstelle einer/eines hauptamtlichen
ersten Beigeordneten (Bürgermeister)
(männlich/weiblich/divers)
gemäß § 32 der Thüringer Kommunalordnung für sechs Jahre zu besetzen.
Unerlässlich für diese Tätigkeit ist eine ehrliche, loyale und vertrauensvolle Zusammenarbeit insbesondere mit dem Oberbürgermeister, den weiteren Beigeordneten bzw. Dezernenten sowie dem Stadtrat und den Ortsteilbürgermeistern.
Zu den Aufgaben zählt vor allem die strategische Weiterentwicklung der Stadt Gera und damit verbunden eine vollumfängliche, professionelle und kompetente Leitung des eigenen Geschäftsbereiches (Dezernat) mit samt der Budget- und Personalverantwortung. Darüber hinaus sind repräsentative Tätigkeiten wahrzunehmen und ein ständiger konstruktiver Dialog mit politischen Vertreterinnen und Vertretern, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Gera, den Trägern der freien Wohlfahrtspflege sowie weiteren öffentlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren und Akteurinnen zu gewährleisten.
Zum Geschäftsbereich des Dezernates gehören:
- das Ordnungsamt mit den Aufgaben der Gewährleistung der städtischen Sicherheit und Ordnung, insbesondere mit Blick auf Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (z.B. Jagd, Gewerbe, Versammlungen und Waffen) sowie der Zentralen Bußgeldstelle, der Führerschein- und Zulassungsstelle,
- das Einwohnermeldeamt mit dem Standesamt, dem Stadtservice und der Ausländerbehörde,
- das Amt für Brand- und Katastrophenschutz mit den Aufgaben der Brandbekämpfung, der Gefahrenabwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
- das Umweltamt zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen mit den Einrichtungen Tierheim und Tierpark sowie
- das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz zur Regelung kommunaler Bauangelegenheiten.
Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der/die Beigeordnete (Bürgermeister/in) ist erste/r Stellvertreter/in des Oberbürgermeisters.
Folgende Anforderungen müssen Sie erfüllen
- ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium auf dem Niveau Diplom, Master oder das zweite Staatsexamen in einer Fachrichtung, welche sich den oben genannten Geschäftsbereichen zuordnen lässt
- langjährige Erfahrungen in einer Führungsposition mit Personal- und Finanzverantwortung
- vertieftes Verständnis für kommunalpolitische Zusammenhänge sowie für die wachsenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anforderungen an eine bürgerorientierte Stadtverwaltung
- operatives Verständnis für komplexe Zusammenhänge und strukturierte Arbeitsweise, möglichst basierend auf praktischer Erfahrung aus Aufgaben, welche sich den oben genannten Geschäftsbereichen zuordnen lassen
Wenn Sie über nachgewiesene Erfahrungen in der Kommunalverwaltung und im Umgang mit kommunalpolitischen Gremien sowie in der Netzwerkarbeit verfügen und eine fachkompetente, kommunikationsfähige, verantwortungsbewusste, entscheidungsfreudige und aufgeschlossene Persönlichkeit mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen, wirtschaftlichem Denken und Zielorientierung sind, die sich aktiv am öffentlichen Leben beteiligt, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Die Besoldung erfolgt gemäß § 7 des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG) i. V. m. § 2 der Thüringer Verordnung über die Besoldung der hauptamtlichen Wahlbeamten auf Zeit (ThürKomBesV) mit der Besoldungsgruppe B 4. Zusätzlich wird eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gemäß der entsprechenden Verordnung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürDaufwEV) gewährt.
Die Bewerber (männlich/weiblich/divers) müssen die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllen (§ 32 Abs. 5 Satz 2 ThürKO) und die für das Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen.
Es wird erwartet, dass der zukünftige Stelleninhaber (männlich/weiblich/divers) den Wohnsitz in der Stadt Gera hat bzw. nimmt.
Bereits mit der Bewerbung muss das Einverständnis ausdrücklich erklärt werden, dass die Stadtverwaltung Gera die Fraktionen im Stadtrat der Stadt Gera und einzelne Stadtratsmitglieder über den Eingang der Bewerbung informieren und diesen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewähren darf.
Die Stadtverwaltung Gera setzt sich aktiv für die Förderung von Gleichstellung und Diversität in allen Bereichen ihrer Tätigkeit ein. Wir glauben, dass Vielfalt in unseren Teams zu innovativen Lösungen und einer positiven Arbeitsatmosphäre beiträgt. Daher laden wir alle qualifizierten Personen ein, sich um die ausgeschriebene Position zu bewerben, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Haben Sie Fragen?
Für Fragen stehen Ihnen der Oberbürgermeister, Herr Dannenberg, erreichbar über sein Büro unter der Telefonnummer 0365/838-1002 und die amtierende Leiterin des Personalamtes, Frau Teske unter der Telefonnummer 0365/838-1301, zur Verfügung.
Ihre Bewerbung
Bitte beachten Sie, dass eingehende Bewerbungen auf ihre fachliche Qualifikation ausgewertet werden. Wir können Sie im weiteren Auswahlverfahren folglich nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit
- aussagefähigem Bewerbungsschreiben,
- tabellarischem Lebenslauf zur lückenlosen Darstellung Ihres Ausbildungs- und beruflichen Werdegangs,
- Zeugniskopien der geforderten Abschlüsse,
- qualifizierten Arbeitszeugnissen bzw. dienstlichen Beurteilungen,
- Nachweis des Führerscheins der Klasse B sowie
- das Einverständnis zur Weitergabe Ihrer Daten an die Stadtratsfraktionen und einzelne Ratsmitglieder (formlos).
Ausschreibungsschluss ist der 23. Mai 2025 .
Weitere Informationen
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