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Fähr­füh­rer / Bin­nen­schif­fer (m/w/d)

Arbeitgeber: Gemeinde Wipfeld

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Verkehr, Transport u. Logistik
Ort
Wipfeld
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Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
15.07.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Mittlerer Dienst | TVöD-VKA E 6
Kontakt
Herr Tobias Blesch
Telefon:  +49 9384 364
Mailkontakt

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  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Die Gemeinde Wipfeld sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Fährführer / Binnenschiffer (m/w/d)

für die Mainfähre Wipfeld in Voll- oder Teilzeit, unbefristet.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Steuerung der Mainfähre
  • Kassieren des Fährgeldes und der damit verbundenen Erstellung der Abrechnungen
  • Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie kleineren Reparaturen

Ihr Profil:

  • Besitz eines gültigen Schifferpatents oder Fährführerscheins
  • Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und eigenverantwortliches Arbeiten
  • Eine ausgeprägte Service- und Kundenorientierung sowie einen freundlichen Umgang mit unseren Fahrgästen
  • Flexibilität und Bereitschaft zur Arbeit auch an Wochenenden und Feiertagen

Wir bieten:

  • Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • Leistungsgerechte Vergütung entsprechend der Qualifikation und Berufserfahrung
  • Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung
  • Jahressonderzahlung und leistungsorientierte Einmalzahlung

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Gemeinde Wipfeld, Marktplatz 1, 97537 Wipfeld

oder per E-Mail an personalabteilung@vg-schwanfeld.de (mailto:personalabteilung@vg-schwanfeld.de)

Für weitere Auskünfte und Rückfragen zum Stellenangebot steht Ihnen Herr Bürgermeister Tobias Blesch gerne zur Verfügung (09384/ 364)

Mit Zusendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens zu. Sofern Sie Ihre Unterlagen nicht abholen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens datenschutzgerecht vernichtet bzw. gelöscht.

Reisekosten anlässlich eines möglichen Vorstellungsgespräches können nicht übernommen werden.

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