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BESCHÄFTIGTE/R IM BÜRODIENST (w/m/d)
Arbeitgeber: Polizeipräsidium Ravensburg
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Sicherheit und Ordnung
- Ort
- Weingarten
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 04.05.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Mittlerer Dienst | TV-L E 5
- Kennziffer
- RV5-010ST-PERS_E5
- Kontakt
-
Herr Björn Baier
Telefon: +49 751 803-1302
Mailkontakt
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- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Dem Polizeipräsidium Ravensburg mit rund 1250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern obliegt die Sicherheit in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und im Bodenseekreis.
Bei der Verwaltung, Referat Personal des Polizeipräsidiums Ravensburg am Dienstort Weingarten ist zum 01.08.2025 eine im Rahmen einer Elternzeitvertretung bis zunächst Mai 2026 befristete Vollzeitstelle als
Beschäftigte/r im Bürodienst (w/m/d)
als Tarifbeschäftigte/r zu besetzen.
VERWALTUNG, REFERAT PERSONAL
Das Referat Personal ist Service-Stelle in allen Personalangelegenheiten für unsere mehr als 1.250 Kolleginnen und Kollegen sowie für die Organisationseinheiten unserer Dienststelle.
IHRE AUFGABEN
Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören insbesondere :
- Personalaktenverwaltung, u.a. Ablage
- Stammdatenpflege, u.a. Eingaben im Personalverwaltungssystem DIPSY
- Erstellen von Listen/Übersichten
- Diverse administrative Tätigkeiten zur Unterstützung im Referat Personal
- weitere Aufgaben auf Weisung
IHR PROFIL
- Erfolgreich abgeschlossene mindestens dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (z.B. Bürokaufmann/frau, Büromanagement oder vergleichbare Ausbildung)
- Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit
- Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Gewissenhaftigkeit
- gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
- sicherer Umgang mit den MS-Office-Produkten Word, Excel und Outlook
- Zuverlässigkeit
WIR BIETEN IHNEN
- Eine verantwortungsvolle, abwechslungsreiche sowie herausfordernde Tätigkeit
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 5 TV – L
- Als Teil der Polizei Baden-Württemberg spannende Einblicke in die Polizeiarbeit
- Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
- Unterstützung Ihrer Mobilität mit dem JobTicket BW und JobBike BW
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- Attraktive Angebote unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements
BESONDERE HINWEISE
Das Polizeipräsidium Ravensburg engagiert sich für Chancengleichheit i. S. d. Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (ChancenG).
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine eventuell vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren besondere Berücksichtigung finden soll.
Stellen im Bereich des Polizeipräsidiums Ravensburg sind grundsätzlich für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
Vor einer Einstellung bei einer Polizeibehörde ist eine Abfrage der Personendaten in den polizeilichen Informationssystemen des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg (Zuverlässigkeitsüberprüfung) durchzuführen.
INTERESSE?
Wir freuen uns über Ihre Onlinebewerbung bis spätestens 04.05.2025 unter Angabe der Kennziffer „ RV5-010ST-PERS_E5 “ unter folgendem Link:
zum Bewerberportal (https://bewerberportal.landbw.de/polizei_ext_dyn/bestimmungen.php?PP=PP_RV)
ANSPRECHPARTNER
Für allgemeine Fragen zur Stellenausschreibung:
Frau Wiedmann, Referat Personal, Tel.: 0751 / 803 - 1301
Für fachliche Auskünfte:
Frau Mannschedel, Referat Personal, Tel.: 0751 / 803 - 1300
Wir weisen darauf hin, dass wir Kosten, die Ihnen möglicherweise im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren/Vorstellungsgespräch entstehen, leider nicht erstatten können.
Weitere Informationen
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