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schulpsychologische Referentin / schulpsychologischer Referent (m/w/d) für das Startchancenprogramm
Arbeitgeber: Landesschulamt Sachsen-Anhalt
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Verwaltung und Büro
- Ort
- Dessau-Roßlau
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 06.05.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Höherer Dienst | TV-L E 13
- Kennziffer
- LSchA 10-2025
- Kontakt
-
Frau Schlücke
Telefon: +49 345 514 1145
Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:
- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Stellenausschreibung
- LSchA 10-2025 -
Im Landesschulamt Sachsen-Anhalt, Referat 23 „Schulpsychologische Beratung“ sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zehn Vollzeitstellen
einer schulpsychologischen Referentin / eines schulpsychologischen Referenten (m/w/d)
für das Startchancenprogramm
befristet bis zum 31.07.2029 (mit der Option der Verlängerung maximal bis 31.07.2034) zu besetzen. Die Stellen sind jeweils nach Entgeltgruppe 13 TV-L ausgewiesen. Der Einsatz erfolgt in Halle (Saale) oder Dessau-Roßlau oder Magdeburg wie folgt:
- 4 Stellen am Standort Halle
- 2 Stellen am Standort Dessau-Roßlau
- 4 Stellen am Standort Magdeburg.
Zum Zuständigkeitsbereich gehören die SCP-Schulen der jeweilig zu den Standorten gehörenden Landkreise.
Worum geht es?
Das Startchancen-Programm soll der Unterstützung von Schulen in herausfordernden Lagen dienen und berücksichtigt damit den immer wieder in den Studien bestätigten Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg. Das Programm zielt auf die Verbesserung der Kompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen, auf die Förderung sozial-emotionaler Kompetenzen und das Erreichen von Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit. Erklärtes Ziel ist, bis zum Ende der Programmlaufzeit die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Mathe und Deutsch verfehlen, zu halbieren. Der Bund stellt Fördermittel zur Verfügung. In diesem Zusammenhang soll die schulpsychologische Unterstützung der am Startchancenprogramm teilnehmenden Schulen verstärkt werden.
Das Aufgabengebiet umfasst die schulpsychologische Arbeit mit den SCP-Schulen und schließt die Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften sowie Schulleiterinnen und Schulleitern aller Schulformen ein:
- schulpsychologische Individualberatung einschließlich schulpsychologischer Diagnostik bei Auffälligkeiten des Lern-, Leistungs- und Sozialverhaltens von Schülerinnen und Schülern bei Teilleistungsstörungen, besonderen Problemlagen und Schullaufbahnentscheidungen, Erstellen schulpsychologischer Stellungnahmen
- Beratung der Schule als System, z. B. bei der Gestaltung von Erziehungs-, Lehr- und Lernprozessen
- Beratung und Begleitung in schulischen Krisensituationen
- Mitwirkung bei Entscheidungen der Schulbehörden und bei der Umsetzung gesetzlicher Regelungen (z. B. Schulfähigkeitsfeststellungen, Ausnahmen von der Schulpflicht, Feststellung des individuellen Förderbedarfs)
- Durchführung von Fortbildungen für Lehrkräfte sowie Schulleiterinnen und Schulleiter zu schulpsychologischen Themen und Informationsveranstaltungen für Eltern und Schülerschaft
- Zusammenarbeit mit regionalen Beratungsdiensten und Unterstützungssystemen, insbesondere Gesundheitsämtern, Jugendämtern, Familien- und Erziehungsberatungsstellen, Suchtberatungsstellen
- Aktive Mitarbeit in einer schulpsychologischen Spezialisierung, wie zum Beispiel Psychosoziale Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, Diagnostik und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten, Supervision/Coaching, Krisenintervention, Prävention.
Voraussetzungen:
- Wissenschaftlicher Hochschulabschluss als Diplom-Psychologin / Diplom-Psychologe (m/w/d) oder als Master of Science in Psychologie auf Basis des erfolgreich abgeschlossenen Bachelor in Psychologie, bei Vorliegen eines ausländischen Studienabschlusses ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit vorzulegen
- Die Aufgabenwahrnehmung erfordert Dienstreisen, sodass Bewerberinnen und Bewerber über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) verfügen müssen.
- Berücksichtigt werden jeweils auch Abschlüsse, die voraussichtlich innerhalb der nächsten 3 Monate nach Bekanntmachung der Ausschreibung erreicht werden.
Darüber hinaus wird erwartet:
- Kenntnisse in Pädagogischer Psychologie, Entwicklungspsychologie und Psychologischer Diagnostik
- Kenntnisse in systemischer Beratung und Gesprächsführung
- Berufserfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist wünschenswert, ebenso Kenntnisse über das Schulsystem Sachsen-Anhalt
- Teamfähigkeit und Kontaktfreudigkeit
- Selbstständige Arbeitsweise und hohes Organisationsvermögen
- Belastbarkeit und Lösungsorientierung
- Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung
- Freude an einer Dienstreisetätigkeit; regelmäßige Schulbesuche im Zuständigkeitsbereich
Wir bieten Ihnen:
- interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung
- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf u. a. mit einer flexiblen Arbeitszeitregelung
- einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit 5 Arbeitstagen
- Fortbildungsmöglichkeiten
- ein behördliches Gesundheitsmanagement mit bedarfsgerechten Angeboten zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit einschließlich der ergonomisch-gerechten Ausstattung aller Arbeitsplätze
- gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und Job-Ticket
Das Landesschulamt ist Mitglied im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ und bekennt sich damit zu den Werten des Netzwerkes und zu einer familienfreundlichen Personalpolitik.
Eventuelle weitere Informationen unter Tel.-Nr. 0345/514-1145 Frau Schlücke, interne Stellen-Nr. LSchA 10-2025.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung und Befähigung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Sofern eine vorhandene Schwerbehinderung/Gleichstellung beim Einstellungsverfahren berücksichtigt werden soll, wird um entsprechenden Hinweis und Beifügung der Nachweise (Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid) gebeten.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugnissen, aktuellen dienstlichen Beurteilungen, Qualifikationsnachweisen, Nachweise über die erforderliche Berufserfahrung etc. sowie ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte senden Sie bitte
bis zum 06.05.2025
unter Angabe der internen Stellen-Nr. LSchA 10-2025 an folgende E-Mail-Adresse: lscha-referat11-personalstelle@sachsen-anhalt.de.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Datenschutzhinweise für Bewerberinnen und Bewerber gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Das Landesschulamt informiert Sie darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können
1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Landesschulamt. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten des Landesschulamtes richten. Die entsprechenden Kontaktdaten für das Landesschulamt sowie für den dortigen Datenschutzbeauftragten lauten: Postanschrift: Landesschulamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) E-Mail: lscha-datenschutzbeauftragter@sachsen-anhalt.de
2. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail werden die folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten elektronisch erfasst und gespeichert:
- Personendaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum)
- Kommunikationsdaten (Telefonnummern, E-Mail-Adresse)
- Behinderung/Gleichstellung
- Daten zur Ausbildung und Weiterbildung
- Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse
- Angaben zu sonstigen Qualifikationen
- Datum der Bewerbung
Bei einer Bewerbung per E-Mail werden auch die mitgesandten Unterlagen gespeichert. Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben und verarbeitet.
3. Empfänger
Ihre Daten werden ausschließlich vom Landesschulamt verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
4. Dauer der Datenspeicherung
Die Daten werden grundsätzlich sechs Monate nach Abschluss des konkreten Bewerbungsverfahrens automatisch gelöscht. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.
5. Recht auf Auskunft, Widerruf und Löschung
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft zu verlangen über die zu Ihnen beim Landesschulamt gespeicherten Daten sowie deren Herkunft und den Zweck der Speicherung. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für die vorgenannten Zwecke jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen sowie die Löschung Ihrer Daten verlangen. Dies führt allerdings zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.
Weitere Informationen
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