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Fach­ver­ant­wort­li­che/r für den Be­reich Per­so­nal­ent­wick­lung

Arbeitgeber: Stadt Schwalmstadt

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Ort
Schwalmstadt
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Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
12.05.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Mittlerer Dienst | TVöD-VKA E 9a - TVöD-VKA E 10
Kontakt
Stefan Beckmann
Telefon:  +49 6691 207-118
Mailkontakt

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Bei der Konfirmationsstadt Schwalmstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als

Fachverantwortliche/r für den Bereich Personalentwicklung (m/w/d)

neu zu besetzen.

Die Stadt Schwalmstadt (rd. 19.000 Einwohner), Mittelzentrum in Nordhessen, gelegen zwischen Marburg und Kassel, verfügt über gewachsene und neue Industrie- und Gewerbege­biete, gesunde Mittel- und Kleinbetriebe bieten gute Zukunftsperspektiven.

Schwalmstadt versteht sich als moderne aber auch traditionsbewusste Stadt mit hohem Wohn­wert und hat neben einem guten Kinderbetreuungs- und Schulangebot auch kulturell viel zu bieten. Jüngere und ältere Bürgerinnen und Bürger fühlen sich hier gleichermaßen wohl.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Mitwirkung bei den Konzeptionen für die Personalentwicklung sowie der Umsetzung von Maßnahmen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Implementierung von Personalentwicklungsinstrumenten
  • Kontinuierliche Verbesserung von Abläufen im Kontext Ausbildung und Personalentwicklung sowie Entwicklung von Instrumenten für die Steuerung der Personalentwicklung
  • Mitarbeit bei der Neuausrichtung der Personalgewinnung
  • Konzeption, Organisation, Durchführung und Evaluation von Qualifizierungsmaßnahmen
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung der Beschäftigen der Stadt Schwalmstadt sowie Planung und Organisation der fachbezogenen Weiterbildung
  • Mitwirkung bei Stellenbesetzungsverfahren
  • Mitwirkung bei der Durchführung von Stellenbeschreibungen/-bewertungen
  • Mitwirkung bei der Personalbedarfsplanung für die städtischen Kindertageseinrichtungen
  • Bearbeitung des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Ihr Anforderungsprofil:

  • Abgeschlossene Weiterbildung als Verwaltungsfachwirt/in oder vergleichbare Ausbildung/Weiterbildung
  • Ausgeprägte soziale Kompetenz
  • Selbstständiger Arbeitsstil, Flexibilität, Teamfähigkeit und Organisationsgeschick
  • Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office Programmen
  • Sehr gute analytische Fähigkeiten und eine ausgeprägte lösungsorientierte Herangehensweise
  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung

Unser Angebot:

  • Entgelt nach dem TVöD bis Entgeltgruppe 10 sowie Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Prämienzahlung usw. nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • 30 Tage Urlaub
  • Betriebliche Altersvorsorge (ZVK sowie Entgeltumwandlung)
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Fahrrad- und E-Bike-Leasing im Rahmen der Entgeltumwandlung

Die Einstellung erfolgt unbefristet in Vollzeit (z. Z. 39 Stunden wöchentlich). Eine Beschäftigung in Teilzeit ist nach individueller Absprache möglich. Bewerbungen von Mitgliedern der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren sind wünschenswert. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen werden besonderes begrüßt (§ 9 HGlG).

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien etc.) richten Sie bitte bis spätestens 12. Mai 2025 an:

Magistrat der Stadt Schwalmstadt
- Personalentwicklung -
Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt
E-Mail: bewerbungen@schwalmstadt.de

Hinweis:
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und ohne Mappe ein, da diese nach Ab­schluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Be­werbungsmanagement. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personen­bezogenen Daten zu diesem Zwecke ein. Ihre Bewerbungsdaten und -unterlagen löschen bzw. vernich­ten wir drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Ein Widerruf Ihrer Einwilligung ist je­derzeit möglich.

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