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Controller/in (m/w/d)
Arbeitgeber: Samtgemeinde Elbmarsch
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Verwaltung und Büro
- Ort
- Marschacht
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit oder Teilzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 09.05.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Gehobener Dienst | A9g - A10
- Kontakt
-
Jan Abeska
Telefon: +49 4176 9099-23
Mailkontakt
Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:
- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Samtgemeinde Elbmarsch
Die Samtgemeindebürgermeisterin
Stellenausschreibung
Bei der Samtgemeinde Elbmarsch ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d ) in der zentralen Verwaltung / Stabsstelle
Der Dienstposten bzw. Arbeitsplatz in nach Besoldungsgruppe A 10 NBesO bewertet. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle, die auch teilzeitgeeignet ist.
IHRE AUFGABEN:
Sie unterstützen die Verwaltungsleitung in den Bereichen der zentralen Verwaltungsdienste:
- Verwaltungssteuerung und -service
- Verwaltungsorganisation
- Aufgaben- und Organisationscontrolling
- Politik und Gremienarbeit
- Unterstützung bei der Haushaltsplanung für den Bereich zentrale Dienste und Personal
IHR PROFIL:
- Erfolgreich abgeschlossenes Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehem. gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst)
- Sicherer Umgang mit den im Hause eingesetzten Informations- und Kommunikationstechniken, insbesondere mit den MS-Office Produkten Word, Excel und Outlook
- Teamorientiertes Handeln, hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit und Selbstständigkeit
- Sie besitzen die Fähigkeit, flexibel und dynamisch zu denken und zu reagieren
- Verantwortungsbewusstsein und Eigeninitiative
WIR BIETEN:
- ein breites, interessantes und abwechslungsreiches Aufgabenspektrum
- ein gesichertes, unbefristetes Beschäftigungsverhältnis bei der Samtgemeinde Elbmarsch
- ein offenes, sympathisches, modernes Arbeitsumfeld mit kurzen Entscheidungswegen
- Unterstützung durch ein motiviertes Team
- Die Möglichkeit der mobilen Arbeit bei Vorliegen der Voraussetzungen
- Familienfreundliche und flexible Arbeits- und Teilzeitmodelle
- Ständige Fort- und Weiterbildung
- Unterstützung bei der Suche nach einem Kinder-Betreuungsplatz und/oder einer Wohnung
Wir fördern die Gleichstellung unserer Mitarbeiter/-innen und begrüßen deshalb Bewerbungen aller Menschen, unabhängig von Geschlecht, ethnischer, sozialer oder kultureller Herkunft, Alter, Weltanschauung, Behinderung, Religion oder sexueller Identität.
Für fachliche Fragen steht Ihnen der Leiter der Stabsstelle , Herr Abeska, telefonisch unter 04176/9099-23 zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung vorzugsweise per Email als PDF-Dokument an:
Bewerbung@sg-elbmarsch.de oder an
Samtgemeinde Elbmarsch ● Die Samtgemeindebürgermeisterin
Personalabteilung – Stichwort „Stabsstelle“
Elbuferstraße 98, 21436 Marschacht
Schwerbehinderte werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz im Zusammenhang mit Bewerbungsverfahren auf unserer Homepage unter www.samtgemeinde-elbmarsch.de.
Die Übersendung von Originalunterlagen und aufwändigen Bewerbungsmappen ist nicht erforderlich. (Gegebenenfalls werden die Bewerbungsunterlagen ach Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzgerecht vernichtet.)
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass für Bewerbungsgespräche eventuell anfallende Reise- oder Übernachtungskosten grundsätzlich nicht übernommen werden.