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Not­fall­sa­ni­tä­te­rin / Not­fall­sa­ni­tä­ter (w/m/d)

Arbeitgeber: Kreis Viersen

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Gesundheit, Sport u. Soziales
Ort
Viersen
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Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
31.12.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst | TVöD-V E 9a
Kontakt
Frau Maren Knobloch

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Wir suchen:

Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter (w/m/d)

Einstellungstermin: zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Beschäftigungsart: Vollzeit (durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden unter Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten)

Befristung: unbefristet

Organisationseinheit: Amt für Bevölkerungsschutz, Abteilung "Rettungsdienst"

Bewerberprofil:

  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter (w/m/d)
  • Führerschein der Klasse C1
  • selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
  • Kooperations- und Teamfähigkeit
  • gesundheitliche Belastbarkeit (wechselnde Einsatzzeiten)
  • hohes Maß an Flexibilität und Zuverlässigkeit bei der Arbeitszeiteinbringung, Bereitschaft zum Dienst zu ungünstigen Zeiten

Was wir bieten:

Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe N TVöD-V.

Wir haben noch mehr zu bieten. Mit modernster Ausstattung, einem flexiblen Dienstplan und flachen Hierarchien schaffen wir optimale Bedingungen für Ihre Arbeit mit einer ausgeglichenen Work-Life-Balance.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten www.karriere-mit-v-faktor.de/berufsbilder/notfallsanitaeter (https://www.karriere-mit-v-faktor.de/berufsbilder/notfallsanitaeter/) und www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile (https://www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile)

Kontakt:

Sascha Caumanns
stv. Leitung des Amtes für Bevölkerungsschutz
Tel.: 02162 39-1371

Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Haben Sie Interesse? Im Rahmen dieser Dauerausschreibung werden laufend Bewerbungen entgegengenommen und je nach Personalbedarf Auswahlverfahren durchgeführt.

Weitere Informationen

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