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Bachelor of Laws (LL.B.), Sozialverwaltung (m/w/d)
Arbeitgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Sonstige Bereiche
- Ort
- Freiberg
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 31.01.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Ausbildung & Studium
- Kontakt
-
Herr Stefan Schuricht
Telefon: +49 3731 799 3341
Mailkontakt
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- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Das Landratsamt Mittelsachsen ist mit über 1.500 Beschäftigen in verschiedensten Aufgabenbereichen der größte kommunale Arbeitgeber in der Region. Unsere Mitarbeiter engagieren sich für das Wohl der Gemeinschaft und setzen sich für den Erhalt der naturräumlichen und gesellschaftlichen Vielfalt des Landkreises ein.
Im Landratsamt Mittelsachsen sind zum 01.09.2025 zwei Studienplätze in dem Studiengang
Bachelor of Laws (LL.B.), Sozialverwaltung zu besetzen.
Das Studium beginnt am 1. September 2025 und dauert insgesamt 3 Jahre (sechs Semester).
Was müssen Sie mitbringen?
- einen erfolgreichen Abschluss der allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife,
- Bewerbung mit dem jeweiligen Abschlusszeugnis beziehungsweisedem Abschluss vorausgegangenen Jahresendzeugnis,
- einen aufgeschlossenen und freundlichen Charakter,
- gute Umgangsformen,
- Kommunikations- und Teamfähigkeit,
- Ordnung, Sorgfalt und Fleiß,
- gute Auffassungsgabe,
- Flexibilität.
Was bieten wir Ihnen?
- ein dreijähriges duales Studium, bei dem sich Praxis und Theorie abwechseln
- eine abwechslungsreiche und interessante Studienzeit durch den praxisnahen Einsatz in verschiedenen Abteilungen und Bereichen des Landratsamtes Mittelsachsen,
- eine motivierende Ausbildungsvergütung (1.400 EUR/monatlich),
- flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit) und
- gute Übernahmechancen nach Beendigung des Studiums.
Detaillierte Informationen zum Auswahlverfahren können im Internetauftritt der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (https://www.hsf.sachsen.de/bewerberportal/studium/bewerbung/) nachgelesen werden.
Mit weiteren Fragen können Sie sich an die Beschäftigten der Geschäftsstelle der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrumwenden, diese beraten Sie gern, nehmen die Bewerbungen entgegen, organisieren den schriftlichen Auswahltest und stellen den Kontakt zur Einstellungsbehörde her.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bis zum 31. Januar 2025 für den Studienbeginn am 1. September 2025 direkt bei der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (https://www.hsf.sachsen.de/bewerberportal/studium/bewerbung/) . Sie können sich auch per Mausklick überdas Online-Bewerbungsformular unter www.hsf.sachsen.de/bewerberportal/studium/bewerbung (http://www.hsf.sachsen.de/bewerberportal/studium/bewerbung) direkt für das Auswahlverfahren registrieren lassen.
Zusätzlich bitten wir um Ihre Bewerbung in unserer Behörde bis zum 31.01.2025.
Ihre aussagekräftige Bewerbung für einen Studienbeginn zum 01.09.2025 nehmen wir per Post an das
Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Organisation und Personal
Referat Personalmanagement
Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg
oder per E-Mail an ausbildung@landkreis-mittelsachsen.de (mailto:ausbildung@landkreis-mittelsachsen.de) gern entgegen.
Eine E-Mail darf inkl. Anlagen ein Datenvolumen von 20 MB nicht überschreiten.
Beachten Sie bitte auch die Größenbeschränkungen Ihres E-Mail Anbieters.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- ein aussagekräftiges Anschreiben,
- Lebenslauf,
- Kopien der letzten Schulzeugnisse.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie diesen Gleichgestellte im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist der Bewerbung beizulegen.
Bewerber ausländischer Herkunft beziehungsweise mit ausländischen Zeugnissen
Von Bewerbern mit ausländischer Herkunft beziehungsweise mit ausländischen Zeugnissen sind folgende Nachweise einzureichen:
- Abschlusszeugnis, das durch einen staatlich anerkannten/beeidigten Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzt wurde und die geforderten Notendurchschnitte erfüllt
- schriftliche Anerkennung/Bestätigung des Schulabschlusses sowie zukünftiger Abschlüsse entsprechend dem geforderten Schulabschluss durch die zuständige Zeugnisanerkennungsstelle (Gleichstellung ausländischer Zeugnisse),
- Nachweis über Kenntnisse der Deutschen Sprache, mind. entsprechend Level C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Haben Sie Fragen?
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Schuricht, Referat Personalmanagement,
unter der 03731 799-3341 gern zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Sie!
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