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So­zi­al­ar­bei­ter / So­zi­al­päd­ago­ge (m/w/d)

Arbeitgeber: Landratsamt Altenburger Land

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Gesundheit, Sport u. Soziales
Ort
Altenburg
Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
12.07.2024
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst | TVöD-SuE S 14
Kontakt
Herr André Bräutigam
Telefon:  +49 3447 586353
Mailkontakt

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Im Landratsamt Altenburger Land, Fachbereich Soziales, Jugend und Gesundheit, Fachdienst Allgemeiner Sozialer Dienst, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sozialarbeiter / Sozialpädagoge (m/w/d)

unbefristet zu besetzen. Die Vollzeitstelle ist der Entgeltgruppe S 14 TVöD zugeordnet.

Das Aufgabengebiet umfasst:

  • allgemeine Beratung zur Förderung der Erziehung in der Familie gem. § 16 SGB VIII
  • Wahrung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII
  • Gewährung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung, gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder sowie Eingliederungshilfen gem. SGB VIII
  • Mitwirkung in familiengerichtliche Verfahren nach § 50 SGB VIII
  • Gewährung von Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII
  • Beratung zu Trennung, Scheidung, Umgangs- und Sorgerecht
  • Beratung, Betreuung, Versorgung von Kindern in Notsituationen (z.B. Veranlassung von Inobhutnahme)
  • Kooperation mit anderen öffentlichen und nichtöffentlichen Einrichtungen.

Berufliche Qualifikation:

  • abgeschlossene Studium als Dipl.-Sozialarbeiter/in / Dipl.-Sozialpädagoge/-in (FH) mit staatlicher Anerkennung oder ein vergleichbarer Bachelor- oder Master- Abschluss.

Fachliche Voraussetzungen:

  • fundierte und anwendungsbereite Gesetzeskenntnisse im BGB, SGB VIII, FamFG, allgemeinen Verwaltungsrecht sowie Sozialverwaltungsrecht
  • pädagogische Kenntnisse sowie hohe soziale Kompetenz und Sensibilität
  • sehr gute Kommunikationsfähigkeit in mündlicher und schriftlicher Form.

Persönliche Voraussetzungen:

  • Bereitschaft zur teamorientierten Arbeit und flexibler Gestaltung der Arbeitszeit
  • persönliches Engagement und hohe Motivation
  • Fähigkeit eigenverantwortlich zu arbeiten
  • Bereitschaft zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen und Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes im Rahmen vom Rufbereitschaftsdienst des Fachdienstes
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie uns bitte Ihre vollständige Bewerbung bis zum 12. Juli 2024 an das

Landratsamt Altenburger Land

Fachdienst Personal

Lindenaustraße 9

04600 Altenburg

oder per E-Mail an personal@altenburgerland.de (mailto:personal@altenburgerland.de)

ein.

Gern stehen wir Ihnen für Rückfragen unter Telefonnummer 03447 586-350 zur Verfügung. Für fachliche Rückfragen ist die Fachdienstleiterin Allgemeiner Sozialer Dienst, Frau Etzold, (Telefonnummer 03447 586-574) ihre Ansprechpartnerin.

Bitte beachten Sie die Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Diese finden Sie auf der Homepage des Landkreises Altenburger Land unter: www.altenburgerland.de (Rubrik: Aktuelles/Presse - Stellenangebote).

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtig. Zur angemessenen Berücksichtigung bitten wir, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Wir weisen darauf hin, dass wir keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen versenden, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.

Weitere Informationen

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