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Amts­apo­the­ke­rin bzw. Amts­apo­the­ker (w/m/d) im Re­fe­rat Ge­sund­heit

Arbeitgeber: Stadt Gelsenkirchen

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Gesundheit, Sport u. Soziales
Ort
Gelsenkirchen
Karte anschauen
Arbeitszeit
Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
19.07.2024
Laufbahn / Entgeltgruppe
Höherer Dienst | TVöD-VKA E 14
Kennziffer
E 2024 - 118
Kontakt
Herr Bartkowiak
Telefon:  +49 209 169 2058
Mailkontakt

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  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Bei der Stadt Gelsenkirchen findest du echte Vielfalt. Mehr als 6.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in insgesamt 80 verschiedenen Berufen und sorgen täglich dafür, dass die Menschen in der Stadt gut leben können. Langeweile - ist hier nicht drin. Komm zu uns und gestalte eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mit! Werde Teil des Bunten Haufens!

Im Referat Gesundheit der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Verwaltung, Querschnitt und Medizinalaufsicht im Team Medizinalaufsicht die Teilzeitstelle

einer Amtsapothekerin bzw. eines Amtsapothekers (w/m/d)

<em>Kennziffer: E 2024 - 118 (bitte bei Bewerbung angeben)</em>

unbefristet zu besetzen.


Das sindIhreAufgaben bei uns:

Das Referat Gesundheit ist eine moderne kommunale Dienstleistungsbehörde mit hohem Anspruch an die Qualität der Arbeit.

Der Aufgabeninhalt umfasst insbesondere:

  • Regelkontrollen sowie anlassbezogene Inspektionen von Apotheken (z.B. Prüfungen zur Herstellung, Lagerung und Abgabe von Arzneimitteln, Prüfungen zur Einhaltung von spezifischen bautechnischen oder hygienerechtlichen Vorschriften sowie Personalkontrollen
  • Erteilung von Apothekenbetriebserlaubnissen und Genehmigungen von Versorgungsverträgen
  • Erstellung von Inspektionsberichten und Anordnung von Maßnahmen zur Beseitigung und Verhinderung von Rechtsverstößen
  • Beratung von Apothekenleitungen
  • Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Arztpraxen, Krankenhäusern und im Rettungsdienst (z.B. Prüfung von Betäubungsmittelrezepten, Prüfung der Betäubungsmittel sowie der -dokumentation und -bestände in Krankenhäusern und im Rettungsdienst)
  • Überwachung des Arzneimittelverkehrs (z.B. Erteilung von Auskünften und Fertigung von Stellungnahmen zu arzneimittelrechtliche Fragen von Zoll, Staatsanwaltschaft und anderen Referaten wie z.B. Heimaufsicht und Lebensmittelüberwachung
  • Beglaubigung von Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland (z.B. nach dem Schengener Durchführungsabkommen)
  • Sozialpharmazie (Aufklärung und Information der Bevölkerung über einen verantwortlichen Arzneimittelgebrauch, Entgegenwirken von Arzneimittelmissbrauch)


Das bringen Sie mit:

Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist die Approbation als Apothekerin bzw. Apotheker.

Darüber hinaus müssen die Bewerberinnen bzw. Bewerber eine mindestens zweijährige praktische Berufserfahrung in einer öffentlichen Apotheke nachweisen können.

Des Weiteren werden erwartet:

  • Ausgeprägte fachliche Kompetenz und fundiertes pharmazeutisches Fachwissen
  • Fähigkeit, sich in Arbeitsprozesse und strukturelle Zusammenhänge einzuarbeiten und sowohl selbstständig organisiert als auch im Team zu arbeiten
  • Hohes Maß an Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfreude
  • Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten und in diesem Zusammenhang die Fähigkeit, auch bei schwierigen Sachverhalten zu überzeugen und den eigenen Standpunkt sachlich und respektvoll zu vertreten
  • Sicherer Umgang mit der Microsoft-Office-Standardsoftware

Zudem muss die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen, Fachbesprechungen und Tagungen sowie zur Einarbeitung in die geltenden rechtlichen Bestimmungen, Richtlinien, Rechtsverordnungen und Gesetze vorhanden sein. Diese müssen sicher angewandt und schriftlich dargelegt werden können.

Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.


Das erwartet Sie bei uns:

  • Eine verantwortungsvolle, vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit in einer engagierten und dynamischen Verwaltung
  • Einen sicheren Arbeitsplatz in einer unbefristeten Teilzeitstelle mit einer 19,5- Stunden-Woche
  • Eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in die EGr. 14 TVöD
  • Bei Vorliegen der allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen und entsprechender Bewährung ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
  • Eine 5-Tage-Woche mit flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen unseres Gleitzeitmodells. Die Ausübung einer Nebentätigkeit kann auf Antrag gewährt werden.
  • Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice im Rahmen der Regelungen der Stadt Gelsenkirchen
  • Vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Eine betriebliche Gesundheitsvorsorge mit Sport- und Fitnessangeboten
  • Vielfältige Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Eine gute betriebliche Altersvorsorge
  • Ein kostengünstiges Firmenticket für den ÖPNV


Das ist Ihr Ansprechpartner:

Für weitere Informationen steht Ihnen der Amtsapotheker, Herr Bartkowiak (Tel. 0209 169 - 2058), gerne zur Verfügung.


Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.


Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 19.07.2024 direkt hier durch Klick auf "Online-Bewerbung" (https://karriere.gelsenkirchen.de/298xv) .

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere (http://www.gelsenkirchen.de/karriere) und www.einbunterhaufen.de (http://www.einbunterhaufen.de/) .

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