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Sach­be­ar­bei­ter*in für den Be­reich der Hil­fe zur Pfle­ge

Arbeitgeber: Landeshauptstadt Kiel

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Sonstige Bereiche
Ort
Kiel
Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
31.12.2024
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst | A10 / TVöD-VKA E 9b
Kennziffer
2024-53.2-initiativ
Kontakt
Frau Annette Michels
Telefon:  +49 431 901-1153

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Kiel sucht frische Köpfe.

Kieler Amt für Soziale Dienste sucht Unterstützung

Starten Sie bei uns als

Sachbearbeiter*in für den Bereich der Hilfe zur Pflege

(vergütet nach EG 9b TVöD / A 10 SHBesG)

und werden Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt Teil der Kieler Stadtverwaltung unbefristet in Voll-/Teilzeit.

Was wir bieten - Ihre Vorteile

  • die Möglichkeit, Familie, Freizeit und Arbeitsalltag zu einem sinnhaften Ganzen zu vereinen
  • den individuellen Aufstieg in den verschiedensten Bereichen der Stadtverwaltung
  • fachliche wie persönliche Fortbildung und Supervisionsangebote, intern wie extern
  • flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen wechselnder Prozesse und Aufgabenfelder
  • passgenaue Pendler*innen-Förderung - via Jobticket oder Förderung privater Fahrradbeschaffung (auch E-Bikes)

Was zu tun ist - Ihre neue Aufgabe

  • Sie nehmen Anträge für Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII und dem Landespflegegesetz (ambulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen) auf und bearbeiten diese.
  • Sie prüfen den individuellen Hilfebedarf in Zusammenarbeit mit unseren Pflegefachkräften.
  • Sie führen die Individuelle Fallsteuerung durch.
  • Sie führen einfache und komplexe Einkommens- und Vermögensprüfungen durch.
  • Sie sind zuständig für die Geltendmachung vorrangiger Ansprüche.
  • Sie erteilen Bescheide und sind für die Zahlbarmachung zuständig.
  • Sie beraten und unterstützen die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen oder die Betreuer*innen.
  • Sie arbeiten mit den Anbieter*innen ambulanter und (teil-)stationärer Pflegeleistungen, der Pflegekasse, anderen Sozialhilfeträger*innen usw. zusammen.
  • Sie arbeiten kollegial und intern mit anderen Ämtern der Landeshauptstadt Kiel zusammen.
  • Sie bearbeiten laufende Fälle und die Neufestsetzung des Hilfeanspruches bei Veränderungen.
  • Sie stellen die Hilfeleistungen ein, erstellen Endabrechnungen, überwachen laufende Zahlungen, führen Statistiken und überwachen Termine.
  • Sie prüfen und bewilligen einmalige Hilfen sowie individuelle Hilfeleistungen.
  • Sie bereiten die Bearbeitung von Widersprüchen vor.

Weitere Informationen

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