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Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) für die Zen­tra­len Un­ter­brin­gungs­ein­rich­tun­gen für Flücht­lin­ge, ver­gleich­bar Lauf­bahn­grup­pe 1.2

Arbeitgeber: Bezirksregierung Münster

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Sonstige Bereiche
Ort
Münster
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
20.05.2024
Laufbahn / Entgeltgruppe
Mittlerer Dienst | TV-L E 9a
Kontakt
Frau Johanna Senger
Telefon:  +49 251 411 1342
Mailkontakt

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Die Bezirksregierung Münster sucht

mehrere Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter (m/w/d)
für die Zentralen Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge, vergleichbar Laufbahngruppe 1.2

IHR AUFGABENGEBIET

Das Dezernat 20 der Bezirksregierung ist zuständig für die befristete Unterbringung von Flüchtlingen in Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes NRW. In Zusammenarbeit mit Betreuungsverbänden, Sicherheitsunternehmen, Kommunen und sonstigen Beteiligten sorgt das Dezernat 20 für den reibungslosen Ablauf in den Einrichtungen.
Innerhalb der zentralen Verwaltungsstelle in einer Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge sind Sie in Ihrer konkreten Funktion zuständig für die Unterstützung der Leitung und der stellvertretenden Leitung der Unterbringungseinrichtung in allen organisatorischen und administrativen Belangen.
Der Einsatz ist in einer der Unterbringungseinrichtungen in Münster, Schöppingen oder Ibbenbüren vorgesehen und richtet sich nach dem aktuellen Bedarf zum Zeitpunkt der Einstellung. Aufgrund der sich ständig weiter entwickelnden Lage und der aktuellen Situation sollte der Einsatz sehr kurzfristig erfolgen. Die persönlichen Interessen der Beschäftigten werden möglichst berücksichtigt. Zudem ist auch ein Einsatz in anderen Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung innerhalb des Regierungsbezirks Münster grundsätzlich jederzeit möglich. DurchAbordnungen entstehende Mehrkosten werden nach den reisekostenrechtlichen Bestimmungen abgegolten.

VORAUSSETZUNGEN
Zur Erledigung der vielfältigen Aufgaben müssen die Bewerberinnen und Bewerber über eineverwaltungs-/ kaufmännische Berufsausbildung verfügen.Besonders berücksichtigt werden Bewerberinnen und Bewerber mit nachgewiesener interkultureller Kompetenz und / oder mit vergleichbarer Verwaltungserfahrung möglichst in Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge.

Darüber hinaus werden von den Bewerberinnen und Bewerbern

  • die ausgeprägte Fähigkeit zu selbständigen Arbeiten,
  • ein besonderes Maß an Eigeninitiative, Entscheidungskompetenz, Einsatzbereitschaft(auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten), Flexibilitätund Belastbarkeit
  • ein ausgeprägtes Organisationsgeschick
  • die sichere Anwendung der Microsoft-Produkte (insbesondere Word und Excel)
  • ein jederzeit angemessenes und freundliches Auftreten gegenüber jedermann
  • Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
  • eine ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • die sichere Anwendung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • gute Englischkenntnisse

erwartet. Weitere Fremdsprachenkenntnisse sind wünschenswert.

DIENSTREISEN
Die Fähigkeit und Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen ist zwingend erforderlich. Dienstwagen/ Selbstfahrer stehen zur Verfügung.

BEFRISTUNG
Die Stellen sind befristet für ein Jahr.

ARBEITSZEIT
Es handelt sich um Vollzeitstellen. Teilzeitbeschäftigung ist möglich.

DIENSTORT
Der Einsatz erfolgt vornehmlich in der ZUE Münster, der ZUE Ibbenbüren oder der ZUESchöppingen.

VERGÜTUNG
Sie erhalten Vergütung nach der Entgeltgruppe 09a Teil I EntgO TV-L.

BEWERBUNG
Die eingehenden Bewerbungen werden einer Vorauswahl unterzogen. Dazu bedarf es aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen. Erforderlich sind neben dem Bewerbungsschreiben ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zu Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, telefonischer Erreichbarkeit, Staatsangehörigkeit und das Geburtsdatum, sämtliche Arbeitszeugnisse sowie Kopien aller Zeugnisse über abgelegte Prüfungen/ Fortbildungen. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung zum Nachweis der oben beschriebenen Anforderungen nur einfache Ablichtungen bei (keine Originalunterlagen und keine beglaubigten Ablichtungen).

Ihre Bewerbung richten Sie bitte per Mail bis zum 18.04.2024 an das Postfach ausschreibungen@brms.nrw.de
Bitte senden Sie nur eine Mail mit nur einer pdf-Datei, in der alle Bewerbungsunterlagenchronologisch abgelegt sind.
Sie können Ihre Bewerbung auch postalisch an die

Bezirksregierung Münster
Dezernat 11 / Frau Senger
-Personal „Mitarbeiter/in ZUE“-
48128 Münster

senden. Bitte verzichten Sie auf aufwändige Bewerbungsmappen. Ihre Bewerbungsunterlagenwerden nicht zurückgesendet. Diese werden nach Abschluss des Verfahrens unter Beachtungdes Datenschutzes vernichtet. Originale bzw. beglaubigte Ablichtungen werden im Falle einererfolgreichen Bewerbung angefordert.

WEITERE INFORMATIONEN
Für Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle stehen Ihnen
im Fachdezernat
Yvonne Pape Telefon 0251/411-3813 oder Email yvonne.pape@brms.nrw.de
und
im Personaldezernat
Johanna Senger Telefon 0251/411-1342 oder Email johanna.senger@brms.nrw.de
gerne zur Verfügung.

BESONDERE HINWEISE
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungenvon Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen schwerbehinderterMenschen und diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IXsind erwünscht. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrati-
onshintergrund.

Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.

DIE BEZIRKSREGIERUNG MÜNSTER

Die Bezirksregierung Münster ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Münster. Bei ihr laufen die wesentlichen Aufgabenstränge fast aller Landesministerien zusammen.

Die rund 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit hohem Engagement, konstruktiv und partnerschaftlich mit Bürgern, Kommunen, der Wirtschaft, Verbänden und anderen Behörden zusammen. Sie handeln in dem Bewusstsein, ein wichtiger Teil eines demokratischen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens zu sein und Mitverantwortung für das Wohl von mehr als 2,6 Millionen Menschen zu tragen.

Innerhalb der Bezirksregierung bieten sich für die Beschäftigten aufgrund der Vielfalt der Aufgaben und in Abhängigkeit von der persönlichen Qualifikation und des dienstlichen Bedarfs eine große Anzahl verschiedener interessanter Einsatzmöglichkeiten auch in anderen Dezernaten.

Weitere Informationen über die vielfältigen Aufgaben der Bezirksregierung finden Sie auf www.brms.nrw.de.

DATENSCHUTZ

In Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung und einem möglichen Beschäftigungsverhältnis werden von Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu folgende Datenschutzhinweise:https://www.bezreg-muenster.de/de/datenschutz/11/11_DSGVO_Bewerbungsverfahren.pdf

Mit der Zusendung von über die erforderlichen Daten (siehe oben) hinausgehenden personenbezogenen Daten erklären Sie sich einverstanden, dass diese zum Zweck des Bewerbungsverfahrens und in Zusammenhang mit einem möglichen Beschäftigungsverhältnis verarbeitet werden. Sie haben das Recht die Einwilligung zu widerrufen, § 7 Abs. 3 DSGVO.

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