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Sach­be­ar­bei­te­rin bzw. Sach­be­ar­bei­ter (w/m/d) im Be­zirks­dienst bzw. im Strei­fen­dienst

Arbeitgeber: Stadt Gelsenkirchen

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Sicherheit und Ordnung
Ort
Gelsenkirchen
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
31.12.2024
Laufbahn / Entgeltgruppe
Mittlerer Dienst | TVöD-VKA E 8 - TVöD-VKA E 9a
Kennziffer
D - 03
Kontakt
Herr Haverkamp
Telefon:  +49 209 169-3707
Mailkontakt

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  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Bei der Stadt Gelsenkirchen findest du echte Vielfalt. Mehr als 6.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in insgesamt 80 verschiedenen Berufen und sorgen täglich dafür, dass die Menschen in der Stadt gut leben können. Langeweile - ist hier nicht drin. Komm zu uns und gestalte eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mit! Werde Teil des Bunten Haufens!

Im Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Gelsenkirchen sind in der Abteilung Allgemeine Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Team Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) mehrere Stellen

als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (w/m/d) im Bezirksdienst bzw. im Streifendienst

Kennziffer: D-03 (bitte bei Bewerbung angeben)

unbefristet zu besetzen.

Das sind Ihre Aufgaben bei uns:

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende grundsätzliche Außendiensttätigkeiten:

  • Belehrungen sowie die selbstständige Anordnung und Durchführung ordnungsbehördlicher Maßnahmen (u.a. Anwendung der polizeilichen Standardmaßnahmen)
  • Abwehr von Gefahren für die allgemeine öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften
  • Ausübung sozialer Kontrolle durch deutlich erkennbare Präsenz
  • Erhebung von Verwarnungsgeldern, Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Fertigung von Berichten
  • Eigenständige Ermittlung und Überprüfung von Sachverhalten, Einschalten anderer Dienststellen zur Lösung von Problemen
  • Durchführung von anlassbezogenen Sondereinsätzen
  • Evakuierungsmaßnahmen bei Kampfmittelbeseitigungen
  • Streifen mit verschiedenen Ordnungspartnern
  • Präsenzstreifen im Stadtgebiet

Über die grundsätzlichen Außendiensttätigkeiten hinaus umfasst der Aufgabenbereich im Bezirksdienst folgende Tätigkeiten:

  • Kontrollen nach dem Landeshundegesetz
  • Durchführung von Nachlasssicherungen
  • Kontrollen von Sprengstofflagerstätten
  • Quartiersbezogene Bürgersprechstunden
  • Teilnahme an Präventionsräten
  • Durchführung von kleinen und großen Objektüberprüfungen
  • Kontrollen und Ermittlungen im Bezirk für eigene Dienststellen sowie für andere Behörden
  • Hausbesuche

Über die grundsätzlichen Außendiensttätigkeiten hinaus umfasst der Aufgabenbereich im Streifendienst folgende Tätigkeiten:

  • Erledigung aller über die Leitstellen des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Polizei und Revierdialog sowie über die E-Mail-Postfächer eingehenden Meldungen in Form von Spontaneinsätzen
  • Abarbeiten aller im Leitstellensystem "WiNOWiG" hinterlegten Aufträge
  • Durchführung von Zwangsunterbringungen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
  • Durchführung von Streifendiensten im gesamten Stadtgebiet mit dem Schwerpunkt der Innenstädte

Hinweis

Die Wahrnehmung der Dienstgeschäfte erfolgt:

  • Grundsätzlich voll uniformiert (Dienstkleidung wird gestellt.)
  • Ausschließlich unter Benutzung von Dienstfahrzeugen des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung oder des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
  • Im gesamten Stadtgebiet in Teams zu je zwei Dienstkräften
  • Im Bezirksdienst: Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr und in Ausnahmesituationen auch an Wochenenden bzw. Feiertagen oder zu ungünstigen Zeiten
  • Im Streifendienst: Auch an Wochenenden bzw. Feiertagen oder zu ungünstigen Zeiten
  • Die anfallende Mehrarbeit wird im Regelfall durch Freizeitausgleich abgegolten
  • Unter Benutzung von Funkgeräten und Diensthandys sowie Abwehrmitteln zum eigenen Schutz (z. B. Reizstoffsprühgeräten, Schutzwesten)

Regelmäßige Aus- und Fortbildungen (z. B. Deeskalations- und Konflikttraining, Umgang mit schwierigen Personen, Grundlagen des Eingriffsrechts) sind vorgesehen.


Das bringen Sie mit:

Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist

  • die Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt und damit die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehemals mittlerer Dienst)

oder

  • die Ausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten bzw. der Abschluss des Verwaltungslehrgangs I (ehemals Angestelltenlehrgang I)

oder

  • der Abschluss der dreijährigen Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit.

Darüber hinaus werden von den Bewerberinnen bzw. Bewerbern erwartet:

  • Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit
  • Fähigkeit zu selbstständigem Handeln
  • Ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Flexibilität
  • Teamfähigkeit
  • Sicheres und freundliches Auftreten
  • Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
  • Organisationsgeschick
  • Führerschein der Klasse B oder BE (Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung entsprechende Nachweise bei.)

Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.

Wir bieten Ihnen:

  • Eine verantwortungsvolle, vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit in einer engagierten und dynamischen Verwaltung
  • Einen sicheren Arbeitsplatz in einer unbefristeten Vollzeitstelle. (Eine Bewerbung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich.)
  • Eine 39-Stunden-Woche für Beschäftigte bzw. eine 41-Stunden-Woche für Beamtinnen und Beamte
  • Eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) im Bezirksdienst unter Eingruppierung in die EGr. 8 TVöD bzw. eine Besoldung nach BesGr. A 8 LBesG NRW, im Streifendienst unter Eingruppierung in die EGr. 9a TVöD bzw. eine Besoldung nach BesGr. A 9 Laufbahngruppe 1 LBesG NRW
  • Vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Eine betriebliche Gesundheitsvorsorge mit Sport- und Fitnessangeboten
  • Vielfältige Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Eine gute betriebliche Altersvorsorge
  • Ein kostengünstiges Firmenticket für den ÖPNV

Das sind Ihre Ansprechpartner:

Für weitere Informationen stehen Ihnen der Leiter der Abteilung Allgemeine Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Herr Haverkamp (Tel. 0209 / 169 - 3707) oder die Leiterin des Teams Kommunaler Ordnungsdienst, Frau Kurnaz (Tel. 0209 / 169 - 3876), gerne zur Verfügung.


Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.


Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen direkt hier durch Klick auf den Button " Online-Bewerbung (https://karriere.gelsenkirchen.de/w7pxd) ".

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere (http://www.gelsenkirchen.de/karriere) und www.einbunterhaufen.de (http://www.einbunterhaufen.de/) .

Weitere Informationen

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