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Fach­arzt für Hy­gie­ne- und Um­welt­me­di­zin (m/w/d) mit Lei­tungs­funk­ti­on

Arbeitgeber: Kreisverwaltung Kaiserslautern

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Sonstige Bereiche
Ort
Kaiserslautern
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Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
16.05.2024
Laufbahn / Entgeltgruppe
Höherer Dienst | TVöD-VKA E 15
Kennziffer
FA LFB 7.4 2024-03
Kontakt
Nicole Schlanke
Telefon:  +49 631 7105-303
Mailkontakt

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  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Facharzt für Hygiene- und Umweltmedizin (m/w/d) in Leitungsfunktion für den Bereich Hygiene- und Infektionsschutz

zu besetzen.

E 15 TVöD | 39 Wochenstunden | unbefristet

Diese Aufgaben erwarten Sie im Wesentlichen:

  • fachliche Leitung der Sachgebiete Infektions- und Seuchenschutz, der Umwelthygiene und der Trinkwasserüberwachung
  • Personalführung im Fachbereich
  • Überwachung von Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen sowie von Senioren-, Pflege- und weiteren Einrichtungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes, MDR, MPDG und weiterer gesetzlicher Grundlagen
  • Beratung, Ermittlung sowie Handlungsplanung und deren Umsetzung bei Krankheitsausbrüchen
  • fachtechnische Stellungnahmen im Planungs-, Bau-, Wasser- und Chemikalienrecht auf dem Boden gesetzlicher Aufgaben
  • aktuelle Aufgaben im umweltbezogenen Gesundheitsschutz
  • hygienisch-technische Beurteilung von Fragestellungen bzgl. der Raumluft
  • Beratung und Risikobewertung gemäß der neuen Trinkwasserverordnung mit der daraus Implementierung neuer Abläufe im Gesundheitsamt
  • Bewertung der Kontrollergebnisse von Badegewässern
  • Überwachung freiverkäuflicher Arzneimittel
  • Bürgerberatungen zu umweltklinischen Fragestellungen
  • Pandemie- und Gefahrenabwehrplanung

Ihr Anforderungsprofil:

  • abgeschlossenes Studium der Medizin sowie Facharzt für Hygiene- und Umweltmedizin
  • alternativ ein vergleichbarer Abschluss
  • Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
  • Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
  • Flexibilität
  • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zu beruflicher Fortbildung
  • EDV-Kenntnisse
  • Interesse an der Weiterentwicklung von Digitalisierungsprozessen
  • Führerschein Klasse B und Bereitschaft, den privaten Pkw für dienstliche Zwecke einzusetzen

Was wir bieten:

  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten durch großzügig festgelegte Rahmenzeiten und das Führen eines Gleitzeitkontos
  • Homeoffice im Rahmen der stellenbezogenen Möglichkeiten
  • Reisekosten nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes RLP
  • betriebliche Altersvorsorge durch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
  • Angebot der Zahlung vermögenswirksamer Leistungen durch den Arbeitgeber
  • bedarfsorientierte Fortbildungen, insb. Führungskräftetraining

Nicht zuletzt in Zeiten von globalen Krisen wie der Corona-Pandemie konnte sich der öffentliche Dienst als Arbeitgeber als Garant für einen konstanten und sicheren Lebensunterhalt beweisen.

Die Kreisverwaltung Kaiserslautern tritt bei Personalentscheidungen für Chancengleichheit ein.

Die Kreisverwaltung Kaiserslautern strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an; Bewerbungen von Frauen sind deshalb besonders erwünscht.

Bewerbungen von Teilzeitkräften aufVollzeitstellen sind ausdrücklich erwünscht, sofern sich durch die Kombination von Stundenanteilen mehrerer Bediensteter ein Vollzeitäquivalent ergibt.

An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sofern im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung die männliche Geschlechterformulierung verwendet wird, auch immer das weibliche und das dritte Geschlecht (divers) gleichermaßen angesprochen wird. Eine Benachteiligung des weiblichen und des dritten Geschlechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren erfolgt auf Grundlage von Art. 6 und 88 der DSGVO i. V. m. § 4 ff. Landesdatenschutzgesetz (LDSG).

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