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Sprin­ger­haus­meis­ter*in (m/w/d)

Arbeitgeber: Stadt Leer (Ostfriesland)

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Technische Verwaltung
Ort
Leer (Ostfriesland)
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Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
20.05.2024
Laufbahn / Entgeltgruppe
Mittlerer Dienst | TVöD-VKA E 5
Kontakt
Herr Friedrich Brandt
Telefon:  +49 491 9782351
Mailkontakt

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Stadt Leer (Ostfriesland) 05.03.2024

Der Bürgermeister

S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist eine Stelle als

<em>Hausmeister*in (m/w/d) an verschiedenen städtischen Einsatzorten </em>

zu besetzen.

Es handelt sich um eine befristete Beschäftigung bis zum 30.06.2025.

Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Das Entgelt richtet sich nach Entgeltgruppe 5 TVöD. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden, die grundsätzlich teilzeitgeeignet ist.

Aufgabengebiet :

Der/die Hausmeister/in hat die anderen städtischen Hausmeister/innen (Schulen, Rathaus) im Krankheitsfalle zu vertreten. Diese Vertretungsregelung gilt in Ausnahmen auch für die Urlaubszeit. Bei entsprechendem Bedarf hat er/sie die anderen städtischen Hausmeister/innen zu unterstützen.

Der/die Hausmeister/in hat die vom Gebäudemanagement festgelegten Einrichtungen zu betreuen, an denen kein/e Hausmeister/in beschäftigt ist. Er/sie ist für den ordnungsgemäßen Zustand der zu betreuenden Gebäude inkl. Nebengebäude verantwortlich und Ansprechpartner/in in allen Belangen, welche die zu betreuenden Gebäude betreffen. Dazu sind regelmäßig Berichte oder Rückmeldungen an die / den Vorgesetzte/en zu leisten. Dies kann mündlich oderauch schriftlich geschehen. Gleichermaßen ist er/sie für den ordnungsgemäßen Zustand von zu betreuenden Außenanlagen und der dazugehörenden Baulichkeiten verantwortlich.

Insbesondere obliegen dem/der Hausmeister/in folgende Aufgaben:

1. Überwachung und Instandhaltung

1.1 Das Grundstück mit seinen Einrichtungen (z.B. Gebäude, Entwässerungsanlagen, Anlagen für Elektrizität, Gas- und Wasserversorgung, Feuerlöscheinrichtungen, Heizungsanlagen) ist zu überwachen und der/die Hausmeister/in hat sich von ihrem ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen.

1.2 Der/die Hausmeister/in hat Instandsetzungsarbeiten, die keine besonderen Fachkenntnisse erfordern, sowie weitergehende Instandsetzungsarbeiten im Rahmen ihrer/seiner Berufsausbildung oder ihrer/seiner Fachkenntnisse auszuführen. Die zur Verfügung gestellten Werkzeuge, Geräte und Maschinen sind in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

1.3 Der/die Hausmeister/in hat bauliche Schäden, Mängel an Einrichtungsgegenständen sowie die Notwendigkeit von sonstigen Instandsetzungsarbeiten, die er / sie (z.B. auch wegen ihres Umfangs) nicht selbst ausführen kann oder aufgrund von Vorschriften nicht darf, sowie andere entstandene oder drohende Schäden am Eigentum der Stadt Leer sofort dem zuständigen Fachdienst mitzuteilen. Handwerker dürfen von sich aus nicht beauftragt werden, außer wenn Gefahr im Verzuge ist und wenn das Gebäudemanagement nicht erreicht werden kann. In solchen Fällen ist das Gebäudemanagement so bald wie möglich zu benachrichtigen.

1.4 Der/die Hausmeister/in hat sich von der ordnungsgemäßen Erledigung von Arbeiten, die durch Handwerker ausgeführt werden, sowohl nach der Zahl der geleisteten Tagewerke als auch nach der Art, Maß und Zahl des gelieferten bzw. des verwendeten Materials zu überzeugen, soweit diese Überwachung nicht durch den Fachdienst 2.65 selbst durchgeführt wird.

1.5 Der/die Hausmeister/in hat sich bei technischen Prüfungen der Gebäude und deren Einrichtungen durch Behörden, TÜV, Unfallversicherungen oder andere Institutionen zu deren Unterstützung zur Verfügung zu halten.

1.6 Der/die Hausmeister/in hat selbstständig Terminvereinbarungen mit Handwerkern zu treffen und diese zu koordinieren.

Sicherheit

2.1 Die der/dem Hausmeister/in anvertrauten Schlüssel zu den Gebäuden sind sorgfältig zu verwahren und zu verwalten.

2.2 Der/die Hausmeister/in übernimmt die Funktion der/des Sicherheitsbeauftragten vertretend für die Stadt Leer.

2.3 Der/die Hausmeister/in übernimmt die Funktion der/des Brandschutzbeauftragten vertretend für die Stadt Leer.

3. Reinigung und Pflege

3.1 Der/die Hausmeister/in ist für die ordnungsgemäße Reinigung in den durch ihn/sie betreuten, frei zugänglichen Teilen der Gebäude verantwortlich, soweit nicht abweichende Regelungen im Einzelfall getroffen sind. Dabei sind die örtlich geltenden Satzungen u.ä. zu beachten.

Er/sie hat eigenverantwortlich den Reinigungsmittelbestand zu kontrollieren und die Reinigungsmittel eigenverantwortlich zu bestellen. Außerdem hat er/sie ggf. die Streupflicht auf und vor dem Grundstück im Rahmen des geltenden Ortsrechts zu erfüllen sowie die Schneeräumung durchzuführen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wird. Die Schneeräumung und das Streuen haben rechtzeitig zu erfolgen, soweit keine andere Regelung getroffen wurde.

3.2 Der/die Hausmeister/in hat auch die durch ihn/sie betreuten Grünanlagen sauber zu halten und zu pflegen, sofern hiermit nicht ein Unternehmen beauftragt oder eine andere Regelung getroffen ist. Wird die Reinigung und Pflege der Grünanlagen auch von dem/der Hausmeister/in wahrgenommen, so zählt zu seinen/ihren Aufgaben u.a. das Mähen der Rasenflächen, die Entfernung des Unkrautes, das Beschneiden der Bäume und Sträucher, soweit mit seinen/ihren Kenntnissen, den Verordnungen und Satzungen vereinbar, sowie die Schädlings- und Ungezieferbekämpfung.

Wenn mit der Durchführung der vorgenannten Arbeiten Unternehmen beauftragt sind, ist der/die Hausmeister/in für die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung zuständig.

4. Sonstige Aufgaben

4.1 Der/die Hausmeister/in hat die Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlage sowie die Einrichtungen der Warmwasserversorgung unter Beachtung besonderer Dienstanweisungen zu bedienen. Weiterhin hat er/sie darauf zu achten, dass mit Wasser, Strom und Gas energiebewusst umgegangen wird.

4.2 Bei Sachschäden, die vermutlich auf Straftaten zurückzuführen sind, hat der/die Hausmeister/in unverzüglich den Polizeibehörden Mitteilung zu machen. Der Dienstherr ist sofort zu unterrichten.

4.3 Der/die Hausmeister/in ist verpflichtet, bei außergewöhnlichen Vorkommnissen, wie z.B. Brand, Wasserschaden, Unwetter und besonderen Veranstaltungen, auch während der Zeiten, in denen er/sie vom Dienst und Bereitschaft befreit ist, Dienst und Hilfe zu leisten, soweit er/sie erreichbar bzw. vor Ort ist.

4.4 Der/die Hausmeister/in ist verpflichtet, auf Anordnung des Gebäudemanagements, während der Dienstzeit, Besorgungen auszuführen soweit dies nicht zur Vernachlässigung von Pflichten aus den vorgenannten Punkten führt.

Einstellungsvoraussetzungen:

Als zwingende Einstellungsvoraussetzung muss der/die Bewerber/in über einen Führerschein der Klasse BE und über einen Pkw verfügen, welcher für die Erfüllung der Aufgaben eingesetzt werden kann (Mobilität).

Weiterhin ist die abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Handwerksberuf, der für die Erledigung der Aufgaben eines/r Hausmeisters/in relevant ist, unabdingbar. Ideal wäre, wenn der/die Bewerberin über zwei solcher Berufsausbildungen verfügen würde. Darüber hinaus wäre es von Vorteil, wenn berufliche Erfahrungen im Bereich Gebäudemanagement vorlägen. Handwerkliches und organisatorisches Geschick werden ebenso wie Eigeninitiative, zeitliche Flexibilität und körperliche Belastbarkeit vorausgesetzt.

Der/die Bewerber/in sollte sich schnell an verschiedene bzw. wechselnde Arbeitsplätze anpassen können und flexibel auf wechselnde Problemstellungen reagieren. Er/sie sollte über soziale Kompetenzen verfügen und Freude am Umgang mit Menschen haben.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts. Im Sinne der beruflichen Gleichstellung nach Maßgabe des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) sind wir bestrebt, den Anteil von Frauen, die in diesem Bereich unserer Stadtverwaltung unterrepräsentiert sind, zu erhöhen und fordern deshalb Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Herr Lohmann (Tel.: 0491 9782415) vom Fachdienst Gebäude- und Energiemanagement.

Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen werden bis zum

07. April 2024.

vorzugsweise per e-mail an die Adresse bewerbung@leer.de (mailto:bewerbung@leer.de) (bitte nur in einer PDF-Datei, maximalesDatenvolumen 25 MB) erbeten.

Weitere Informationen

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