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Sach­be­ar­bei­ter Hoch­bau (m/w/d)

Arbeitgeber: Salzlandkreis

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Ort
Aschersleben
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
04.06.2024
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst | TVöD-VKA E 10
Kontakt
Frau Mareen Graf
Mailkontakt

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Stellenausschreibung

MITTENDRIN –Der Salzlandkreis mit einer Fläche von mehr als 1.400 Quadratkilometern und seinen rund 190.000 Einwohnern liegt zentral in Sachsen-Anhalt. Der Name verweist auf den regionalen Salzabbau. Die Mittelzentren Aschersleben, Bernburg (Saale), Schönebeck (Elbe) und Staßfurt bieten bezahlbaren Wohnraum, vielfältige Erholungs-, Freizeit- und Kulturangebote sowie eine ausgeprägte Kita- und Schullandschaft. Radwege (Europaradweg, Elberadweg, Saaleradweg) und die Autobahnen A 14 und A36 sowie die Bundesstraßen B 6, B 81, B 180 und B 246a bieten eine sehr gute Verkehrsanbindung. Kreisstadt und Hauptsitz der Kreisverwaltung ist Bernburg (Saale).

Die Kreisverwaltung mit ihren rund 850 Mitarbeiter/innen bietet Ihnen attraktive, anspruchsvolle und zukunftssichere Arbeitsplätze. Diese geben ihnen die Möglichkeit das Leben im Salzlandkreis mitzugestalten.

Im Fachdienst Bauordnung und Hochbau (FD43) suchen wir am Standort Aschersleben für ein Team mit derzeit sechs Mitarbeiter/innen Sie als

Sachbearbeiter Hochbau (m/w/d)

zum nächstmöglichen Zeitpunkt für eine unbefristete Vollzeitstelle vergütet mit der Entgeltgruppe10 TVöD-V (VKA).

Zukünftig sind das Ihre wesentlichen Aufgaben:

  • Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung kreiseigener Hochbauten (Neubau und Bauunterhaltung)
  • Planung eigener Sporteinrichtungen bzw. Projektsteuerung und fachliche Überwachung beauftragter Architekten und Fachplaner (m/w/d)
  • Erarbeitung und fachliche Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen
  • Vorbereitung von Vergabeverfahren für Bau- und Lieferleistungen, insbesondere Erstellung von Leistungsverzeichnissen
  • Bauobjektüberwachung, insbesondere Inanspruchnahmen von Gewährleistung und Überwachung der Gewährleistungsfristen
  • Bearbeitung von Zuschuss- und Zuwendungsanträgen für Baumaßnahmen
  • Objektbetreuung und Dokumentation
  • Mitwirkung bei Grundstücksverhandlungen (z. B. Einhaltung Abstandsflächen)
  • Beratung kreisangehöriger Gemeinden bei Erstellung von Planungskonzepten
  • Durchführung von Gebäude- und Grundstücksbewertungen (Bauzustandsbewertung, Erstellung der Unterlagen für die Grundstücksakten)
  • Begutachtung von bautechnischen Zuständen einschließlich der Prüfung von Kosten-voranschlägen bei Zuschussanträgen in Amtshilfe für das Jobcenter des Salzlandkreises
  • Erstellen und Prüfen von Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Maßnahmen anhand aktuell gültiger Gesetze und Verordnungen

Das sollten Sie unbedingt mitbringen :

  • eine abgeschlossene Hochschulausbildung in einem Bachelorstudiengang Bauingenieur-wesen oder Architektur oder eine andere abgeschlossene bautechnische Hochschul-ausbildung, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur (m/w/d) berechtigt
  • einen gültigen Führerschein Klasse B

Ihr Profil rundet ab, wenn Sie:

  • umfassende Kenntnisse im Bau- und Bauplanungsrecht sowie angrenzender technischer Vorschriften, DIN- und EU-Normen, im allgemeinen Verwaltungsrecht (VwVfG LSA) sowie im Haushaltsrecht besitzen
  • gute Kenntnisse der HOAI, VOB, UVgO aufweisen können
  • Kenntnisse der Energieeinsparungsverordnungen (EnVO), im Erneuerbare-Energien-Wärme Gesetz(EE Wärme G) sowie im Erneuerbare-Energie Gesetz (EEG) besitzen
  • Kenntnisse und Fertigkeiten der CAD-Planung und AVA-Software aufweisen

Wir bieten Ihnen:

  • eine dynamische Gehaltsentwicklung entsprechend dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände- TVöD-V (VKA)
  • einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einer Woche mit fünf Arbeitstagen
  • die Gewährung einer Jahressonderzahlung
  • eine betriebliche Altersvorsorge (KVSA)
  • vermögenswirksame Leistungen
  • eine leistungsorientierte Bezahlung
  • flexible Arbeitszeitmodelle (z.B. gleitende Arbeitszeit, mobiles Arbeiten, Zeitwertkonto „Lebensarbeitszeitmodell“)
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement

Sie möchten wechseln? Das bleibt unter uns

Falls Sie sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden, sichern wir Ihnen natürlich höchste Vertraulichkeit Ihrer Bewerbung zu.

Wir werden nur mit Ihrer Zustimmung den aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber kontaktieren.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Insoweit Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Haben Sie Fragen, dann wenden Sie sich an Frau Graf, Tel. 03471- 684-1187.

Der Salzlandkreis fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Wir bitten Sie, ausschließlich das Online-Bewerbungsportal www.interamt.de zu nutzen und Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit tabellarischem Lebenslauf, Arbeitszeugnissen und den Nachweis über die erforderliche berufliche Qualifikation bis zum 04.06.2024 unter der Stellenangebots-ID 1087534 einzustellen.

Von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail bitten wir abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgesandt.

Hinweise:

Unvollständige bzw. nicht aussagefähige Bewerbungsunterlagen werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen.

Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab (http://www.kmk.org/zab) .

Die Entgeltgruppe ist in sechs Stufen untergliedert. Die Stufenzuordnung ergibt sich aus §16Abs.2TVöD-V (VKA). Die Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung ist bei Vorlage entsprechender Nachweise möglich.

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