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Oberstudienrät:in für die Fachbereichsleitung Behindertenpädagogik Bildungsgang Werkstufe am Schulzentrum Geschwister Scholl Berufsbildende Schule
Arbeitgeber: Stadt Bremerhaven
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Sonstige Bereiche
- Ort
- Bremerhaven
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit oder Teilzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 14.05.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Höherer Dienst | A14
- Kennziffer
- 221
- Kontakt
-
Frau Joanne Finger
Telefon: +49 471 5902232
Mailkontakt
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- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Am Schulzentrum Geschwister Scholl - Berufsbildende Schulen Sophie Scholl ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Funktionsstelle einer/eines
Oberstudienrätin/Oberstudienrats (w/m/d)
- Besoldungsgruppe A 14 BremBesO -
außerhalb von Schulleitung für die Fachbereichsleitung Behindertenpädagogik – Bildungsgang Werkstufe zu besetzen. Auf dieser Stelle ist in Personalunion gleichzeitig eine Fachberatung und Fachkonferenzleitung im Bereich der unterstützenden Pädagogik, z.B. Sprachförderung, Unterstützende Kommunikation, Umsetzung des Nachteilausgleiches, wahrzunehmen.
Die BS Sophie Scholl bieten ca. 650 Schüler*innen Ausbildung und Bildung in den Bereichen Sozialpädagogik, Hauswirtschaft, Textil (Mode/Design), Gesundheit und Behindertenpädagogik.
Der Bereich Behindertenpädagogik ist am Standort Haus Anne Frank, Weddewarden, angesiedelt.
Mit 19 unterschiedlichen, meist vollzeitschulischen Bildungsgängen, welche Berufsqualifikationen und/oder den Erwerb schulischer Abschlüsse von der eBBR bis zum Abitur ermöglichen, weist die Schule eine breite Vielfalt auf. Handlungsorientierung, Praxisnähe, Teamorientierung, zahlreiche Projekte, außerschulische Kooperationen und der Focus auf „Selbstverantwortung“ (wie EVA- und Daltonkonzept) prägen den Unterrichtsalltag. Als Fairtrade-Schule und Bücherschule leben die BS Sophie Scholl den Anspruch, die Schüler*innen gesellschaftlich handlungsfähig zu machen.
Es sind insbesondere folgende Aufgaben zu übernehmen:
- Leitung, Gestaltung, Weiterentwicklung und Koordination des Fachbereichs Behindertenpädagogik - Bildungsgang Werkstufe
- Unterstützung und Beratung der Schulleitung in Fragen des Bildungsgangs/Fachbereichs
- Kooperation mit inner- und außerschulischen Partnern sowie Öffentlichkeitsarbeit
- Beratung von Lehrkräften, dem nichtunterrichtenden Personal, den Eltern und Beschulten in Fragen des Bildungsgangs/Fachbereichs
- Sicherstellung der Qualitätsentwicklung im Bildungsgang einschließlich entsprechender Evaluationen sowie Mitwirkung bei der gesamtschulischen Weiterentwicklung der Schule
- Mitwirkung bei der Personalentwicklung, insbesondere bei der Teamentwicklung des Bildungsgangs
- Mitwirkung bei der Personaleinsatzplanung des Bildungsgangs
- Koordination, Erstellung und Evaluation der Jahresplanungen und Fortbildungsplanung des Bildungsgangs
- Durchführung von Förderdiagnostik zur Überprüfung / Feststellung des Förderbedarfes im Auftrag der Schulaufsicht
- Querschnittsaufgabe nach Absprache mit der Schulleitung
Die detaillierte Aufgabenbeschreibung kann in der Schule eingesehen bzw. angefordert werden.
Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung ist möglich.
In Abhängigkeit von notwendigen organisatorischen Umstrukturierungen kann auch eine andere Stelle zugewiesen werden.
Mit Ihrer Bewerbung verpflichten Sie sich, nach Übertragung der Funktion unverzüglich an der verbindlichen Führungskräftequalifizierung am Lehrerfortbildungsinstitut Baustein A (Qualifizierung Funktionsstellen) teilzunehmen.
Voraussetzungen:
Sie können sich bewerben, wenn Sie
- über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen) im„Lehramt für Sonderpädagogik“ mit zwei studierten Förderbedarfen u.a. in den Förderschwerpunkten: Lernen, Sprache, Wahrnehmung und Entwicklungsförderung oder sozial-emotionale Entwicklung
- über eine mindestens 3-jährige Tätigkeit als Lehrkraft (im Anschluss an die Lehramtsausbildung)
- über Nachweise an Fortbildungen zu sonderpädagogischen Fragestellungen
- über Erfahrung in der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt Wahrnehmung und Entwicklung
- über Erfahrungen in der schulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf und Migrationshintergrund
- sowie über Interkulturelle Kompetenz
verfügen.
Wir erwarten zudem die folgenden Kompetenzen:
Personale Kompetenzen
ZIELORIENTIERTES HANDELN, d.h. das Können, sich anspruchsvolle und erreichbare Ziele mit geeigneten Realisierungsschritten zu setzen und diese stringent im gegebenen Zeitrahmen und mit Engagement zu verfolgen sowie sofern erforderlich, Alternativen zu entwickeln.
FÄHIGKEIT ZUR SELBSTREFLEXION, d.h. die Fähigkeit die eigenen Ziele und Handlungen kritisch zu hinterfragen und dabei Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge zu erfassen sowie über die Kenntnis der eigenen Stärken und Schwächen zu verfügen.
LEISTUNGSBEREITSCHAFT, d.h. die Bereitschaft anstehende Aufgaben motiviert zu übernehmen, dabei hohes Engagement zu zeigen und sowohl qualitativ als auch quantitativ gute Ergebnisse zu erbringen, ohne sich von Misserfolgen entmutigen zu lassen.
Sozial-kommunikative Kompetenzen
FÄHIGKEIT, ANDERE ZU MOTIVIEREN , d.h. die Fähigkeit, andere von einer Sache, von der Sie überzeugt sind, zu begeistern. Sie sichern dafür eine tragfähige Leistungsbereitschaft durch positive Rückmeldungen und Anerkennung der erbrachten Leistung.
KONFLIKTMANAGEMENT, d.h. die Fähigkeit in Konfliktsituationen mit verschiedenen Sichtweisen und Interessen konstruktiv umgehen, die Ursachen von Konflikten zu erkennen, unterschiedliche Sichtweisen anzusprechen und in der Lage zu sein, Lösungen zu entwickeln, in denen niemand als Verlierer zurückbleibt.
Aktivitäts- und umsetzungsorientierte Kompetenzen
ANALYSEFÄHIGKEIT, d.h. die Fähigkeit umfangreiche und komplexe Zusammenhänge in kurzer Zeit erfassen und ordnen, das Wesentliche herausfiltern und allgemein verständlich darstellen zu können. Dabei werden Probleme und Zusammenhänge von Ursache und Wirkung von Problemen erkannt und geeignete Lösungen entwickelt.
ORGANISATIONSFÄHIGKEIT- PLANEN, d.h. die Fähigkeit Ziele in Arbeitsaufgaben umsetzen und dabei die verfügbaren Ressourcen optimal einsetzen zu können.
ZUKUNFTSFÄHIGKEIT – VORAUSSCHAUENDES DENKEN d.h. die Fähigkeit, zukünftige Entwicklungen im Tätigkeitsfeld einschätzen und dementsprechend vorausschauend handeln zu können.
Bitte reichen Sie Nachweise ein, wenn Sie entsprechende Kompetenzen durch Fortbildung oder spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen, ggf. auch außerschulisch, erworben haben.
Rechtliche Informationen:
Die Besetzung der Funktionsstelle erfolgt nach § 74 a Bremisches Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG) vom 28.06.2005 in der aktuellen Fassung.
Auf § 8 der Bremischen Laufbahnverordnung vom 09.03.2010 (BremGbl. S. 249) in der geltenden Fassung i. V. mit § 15 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen – Land – für die Haushaltsjahre 2014/2015 (s. Rundschreiben A 07/2014 vom 27.02.2014) wird verwiesen.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Tätigkeit eignet sich auch für Teilzeitbeschäftigte.
Ausgewählte Tarifbeschäftigte werden auf der Grundlage der Entgeltordnung für Lehrkräfte eingruppiert.
Förderung von Schwerbehinderten:
Schwerbehinderte haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung den Vorrang.
Frauen in Leitungsfunktionen:
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven fördert die Beschäftigung von Frauen, insbesondere auch in Leitungsfunktionen, und begrüßt daher ihre Bewerbungen.
Migrationshintergrund:
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven begrüßt die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund.
Haben Sie Interesse?
Dann reichen Sie bitte Ihre Bewerbung in zweifacher Ausfertigung ohne Mappen bzw. Bindung unter Angabe der oben genannten Nummer des Rundschreibens
bis zum 06.10.2021 beim
Magistrat der Stadt Bremerhaven,
Schulamt - 40/22, Hinrich-Schmalfeldt-Straße 40,
27576 Bremerhaven ein.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- Lebenslauf und beruflichen Werdegang in tabellarischer Form
- kurzen Tätigkeitsbericht
- Nachweise über Fortbildungen und ggf. weitere Qualifikationsnachweise unter Berücksichtigung der Aufgaben und Anforderungen
- wenn Sie nicht im Bremerhavener Schuldienst beschäftigt sind: Nachweise über die 1. und 2. Staatsprüfung bzw. über gleichgestellte Abschlüsse.
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