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Dolmetscherin / Dolmetscher für die polnische Sprache (m/w/d)
Arbeitgeber: Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Justizvollzugsanstalt
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Sonstige Bereiche
- Ort
- Görlitz
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit oder Teilzeit
- Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 27.07.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Gehobener Dienst
- Kennziffer
- 2336E-IV.1- 235/25
- Kontakt
-
Frau Michaela Schmuck
Telefon: 0371/5295-552
Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:
- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Tätigkeitsprofil:
Wir stellen ein! Dolmetscherin / Dolmetscher für die polnische Sprache (m/w/d)
im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz in der Justizvollzugsanstalt Görlitz zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für die Dauer von 2 Jahren gem. § 14 Abs. 2 TzBfG in Vollzeit oder Teilzeit (mind. 35 Wochenstunden)
Über uns
In einer Justizvollzugsanstalt werden doch nur Leute weggesperrt, die gegen das Gesetz verstoßen haben? – Nicht wirklich: Werden Sie Teil eines multiprofessionellen Teams, dessen Aufgaben weit über die des „Wegsperrens“ hinausgehen und setzen Sie sich gemeinsam mit uns für die Sicherheit, Resozialisierung und Betreuung der jungen Inhaftierten ein.
Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Görlitz verfügt über 209 Haftplätze für den Strafvollzug und die Untersuchungshaft. Die Anstalt beschäftigt insgesamt ca. 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Interessante Aufgaben
- Dolmetschen von sämtlichen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Gefangenen anfallenden Gesprächen (direkter Gefangenenkontakt)
- Übersetzen von für den Vollzug relevanten Dokumenten (bspw. Hausordnung, Suizidprophylaxebögen, Arbeitsschutzbelehrungen, Informationsblätter)
- Übernahme von Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen in anderen Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen
Wir bieten Ihnen
- Tarifbezahlung nach Entgeltgruppe 12 bzw. 13 TV-L, Teil II Ziffer 8.1 "Konferenzdolmetscher" der Entgeltordnung, in Abhängigkeit von Ihren persönlichen Voraussetzungen
- monatliche Vollzugszulage: 75€ ab dem zweiten Jahr (für Teilzeitbeschäftigte anteilig)
- 30 Tage Urlaubsanspruch
- Jahressonderzahlung
- familienfreundliche und flexible Arbeitsbedingungen (Teilzeit / Gleitzeit)
- günstig mobil im ÖPNV mit unserem ermäßigten Jobticket / Deutschlandticket
- einen sinnstiftenden Job im Justizvollzug, der Ihnen spannende und vielseitige Aufgaben bietet
Anforderungsprofil:
Sie bringen mit
- überdurchschnittlich gute Kenntnisse der deutschen und polnischen Sprache in Wort und Schrift
- konsekutives Dolmetschen, d.h. Ausführungen in polnischer Sprache unmittelbar anschließend inhaltlich richtig und sprachlich einwandfrei mündlich von etwa 10 Minuten Dauer übertragen
- vorzugsweise erfolgreicher Abschluss einer staatlichen Prüfung als Dolmetscher/in (m/w/d), eines Hochschulabschlusses als Diplom-Sprachmittler/in (m/w/d) oder Diplom-Dolmetscher/in (m/w/d), ein vergleichbares Fachschulstudium als Sprachmittler/in (m/w/d) oder Dolmetscher/in (m/w/d) bzw. ein vergleichbar anerkannter Abschluss
- Bereitschaft zu Dienstreisen in alle sächsischen Justizvollzugsanstalten
- Führerschein der Klasse B
von Vorteil sind:
- öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung als Dolmetscherin / Dolmetscher (m/w/d)
- ein Abschluss des TOEFL iBT mit mindestens B 2
- mehrjährige Erfahrungen als Dolmetscher/in (m/w/d) und Übersetzer/in (m/w/d) in der jeweiligen Sprache, auch bei Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten
Ihre Bewerbung
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen insbesondere auch von Frauen, unter der Kennziffer 2336E-IV.1-235/25 per E-Mail an job-vollzug@smj.justiz.sachsen.de:
- Lebenslauf
- Nachweis der fachlichen Eignung als Dolmetscher/in oder Übersetzer/in (bspw. Urkunden, Hochschulabschlusszeugnisse, Zeugnis über das Bestehen der staatlichen Dolmetscher- oder Übersetzerprüfung); bei ausländischen Dokumenten bitte eine beglaubigte Übersetzung der Dokumente in deutscher Sprache vorlegen
- ggfls. Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres sprachbezogenen, im Ausland erlangten Hochschulabschlusses
- Kopien von Arbeitszeugnissen, Beurteilungen und Weiterbildungsnachweisen
- Bestallungsurkunde im Fall einer bereits erfolgten öffentlichen Bestellung als Dolmetscherin/Dolmetscher (m/w/d)
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
- eine Erklärung zur persönlichen Zuverlässigkeit (hier abrufbar:
www.justiz.sachsen.de/download/Erklaerung_zur_persoenlichen_Zuverlaessigkeit.pdf)
Bitte beachten Sie: Die Einstellung erfolgt befristet gemäß § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es können daher nur Bewerbungen von Personen berücksichtigt werden, die in noch keinem Arbeits- und Dienstverhältnis mit dem Freistaat Sachsen gestanden haben. Eine entsprechende Erklärung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Ihre Fragen wurden nicht alle beantwortet?
Bei Fragen zum Fachbereich und zur Stelle: Frau Enax (Tel.: 03581/462-415), Verwaltungsdienstleiterin der JVA Görlitz
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren und zur Stellenausschreibung allgemein: Frau Schmuck (Tel.: 0371/5295-552), Referentin Personalgewinnung des SMJus
Haben wir Ihr Interesse für eine Tätigkeit in der Justizvollzugsanstalt geweckt? Dann freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen! Gerne können Sie sich zur Vorbereitung Ihrer Entscheidung unter www.justiz.sachsen.de/jvagr/ informieren.
Hinweise zum Bewerbungsverfahren:
Mit Ihrer Bewerbung erteilen Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Bei ausländischen Abschlüssen benötigen wir eine Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org/zab).
Grundsätzlich gilt:Wir suchen Sie unabhängig von Alter, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung und Herkunft.Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt (mit Nachweis).