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Grundsatzsachbearbeitung im Bereich Betreuungsorganisationsangelegenheiten (m/w/d)
Arbeitgeber: Region Hannover
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Gesundheit, Sport u. Soziales
- Ort
- Hannover
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit oder Teilzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 27.07.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Gehobener Dienst
- Kontakt
-
Frau Weber
Telefon: 051161626352
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Tätigkeitsprofil:
Ihre Aufgaben:
- Für die Umsetzung des Betreuungsorganisationsgesetzes im Team werten Sie u. a. die Rechtsprechung aus und entwickeln die Rechtsanwendung sowie Standards für die Region Hannover
- Sie sind für die Bescheiderteilung für die Registrierung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern zuständig
- Bei Klagen im Rahmen des Betreuungsorganisationsgesetzes und bei Klagen zum Registrierungsverfahren vertreten Sie die Region Hannover
- Sie arbeiten Gesetzesänderungen auf, werten Rechtsprechung aus und unterstützen bei der Umsetzung in der Rechtsanwendung
- Sie erstellen Arbeitsrichtlinien, Bearbeitungshinweise, Musterbescheide, grundsätzliche Handlungsrichtlinien und führen Besprechungen durch
- Sie beraten in der Beurteilung von schwierigen Fällen von grundsätzlicher Bedeutung
Anforderungsprofil:
Ihr Profil:
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt Fachrichtung Allgemeine Dienste (Fachhochschulabschluss als Diplom-Verwaltungswirt*in, Diplom-Verwaltungsbetriebswirt*in, einen Bachelor Allgemeine Verwaltung bzw. Bachelor Verwaltungsbetriebswirtschaft) oder bestandene Zweite Angestelltenprüfung
- alternativ ein anderer rechtswissenschaftlicher Studienabschluss auf Bachelor-Niveau
- mehrjährige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Qualifikation
- Kenntnisse in der Bescheiderteilung und -rücknahme sowie in der Klagesachbearbeitung sind für die Aufgabenwahrnehmung erforderlich
- Kenntnisse im Betreuungsrecht sind wünschenswert
- Empathie
- Teamfähigkeit
- Entscheidungskompetenz
- Selbstmanagement
- Im Rahmen der Tätigkeit sind auch Hausbesuche wahrzunehmen. Die Barrierefreiheit der aufzusuchenden Orte kann nicht gewährleistet werden
Weitere Informationen
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