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Angehörige der Wachpolizei (w/m/d)
Arbeitgeber: Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Sicherheit und Ordnung
- Ort
- Frankfurt am Main
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 11.05.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Mittlerer Dienst
- Kontakt
-
Frau Lang-Oberlininger oder Frau Schleuning
Telefon: 069/755-63313 oder 069/755-63310
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Tätigkeitsprofil:
Das PolizeipräsidiumFrankfurt am Main sucht zum 1. Oktober 2025 mehrereAngehörige der Wachpolizei (w/m/d)Entgeltgruppe 8 TV-H.
Wer sich über die Wachpolizei und deren Tätigkeiten informieren möchte, kann sich gerne unter zos-zug2.ppffm@polizei.hessen.defür den Infotag in Frankfurt am Main am Samstag, den 26. April 2025 von 10:00 - 13:00 Uhr anmelden.
Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für ein Jahr. Bei entsprechender Bewährung erfolgt die Über-nahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
Die Wachpolizei des Landes Hessen trägt zur Stärkung der Inneren Sicherheit im Land Hessen bei und übernimmt dabei überwiegend folgende Aufgaben:
- Objektschutzmaßnahmen
- Gewahrsamsdienst
- Durchführung von Transporten (z.B. festgenommene Personen, Abschiebungs- und Vorführungstransporte)
Sie werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) eingestellt und erhalten die im öffentlichen Dienst üblichen sozialen Leistungen.
Anforderungsprofil:
Wir können Sie einstellen, wenn Sie zum Einstellungszeitpunkt
- mindestens 18 Jahre alt sind und eine Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst erworben haben oder mindestens 21 Jahre alt sind und mindestens einen Hauptschulabschluss erlangt haben,
- höchstens 39 Jahre alt sind,
- eine Mindestgröße von 155 cm erreichen,
- körperlich und geistig für den Dienst in der Wachpolizei geeignet erscheinen,
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen,
- über die Fahrerlaubnis der Kl. B verfügen,
- jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten,
- nicht zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden sind,
- im Besitz der deutschen oder der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates sind; Bewerberinnen und Bewerber anderer Länder müssen im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sein und mindestens 5 Jahre in Deutschland gelebt haben.
Weitere Informationen
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