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Sach­be­ar­bei­ter Aus­bil­dungs­för­de­rung (m/w/d)

Arbeitgeber: Landkreis Wittenberg

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Ort
Lutherstadt Wittenberg
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Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
23.10.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Mittlerer Dienst
Kontakt
Frau Ivonne Kaufmann
Telefon:  03491 806-1246
Mailkontakt

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Tätigkeitsprofil:

Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Bildungszentrum zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sachbearbeiter Ausbildungsförderung (m/w/d)

unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9a TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

Ausführliche Informationen sind unter www.landkreis-wittenberg.de (Karriere in der Kreisverwaltung) verfügbar.

Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:

1. Antragsbearbeitung und abschließende Entscheidung bis zur Bescheiderteilung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG) und dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) , u.a.

  • Beratung über die Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen
  • Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Anspruchsvoraussetzungen einschließlich Anforderung fehlender Unterlagen bzw. erforderlicher Nachweise, ggfs. Einleitung des Bußgeld- und Zwangsgeldverfahrens
  • Prüfung und Feststellung der Förderungsfähigkeit der Ausbildung
  • Erstellung manueller Ablehnungsbescheide
  • Abschließende Prüfung und Feststellung der Förderungsdauer/Bewilligungszeitraum
  • Kontrolle der Mitwirkung der Eltern zum Antrag
  • Prüfung und anschließende Berechnung des anrechnungsfähigen Einkommens und Vermögens sowohl des Auszubildenden als auch der Eltern bzw. Ehegatten
  • Leistungsentscheidung unter Vorbehalt
  • Prüfung und Entscheidung der Ersatzpflicht der Eltern/ Ehegatten
  • Bearbeitung von Erstattungsansprüchen und Zuständigkeitswechseln
  • Entscheidung und Erlass von Rückforderungsbescheiden bei Unterbrechung/Abbruch der Ausbildung
  • Prüfung, Bearbeitung und Entscheidung von Stundungsanträgen, Erlass und Stundungsgenehmigungen sowie Niederschlagung von Forderungen einschließlich Überwachung
  • Veranlassung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Anrechnung und Rückforderung von nicht erfasstem Vermögen im Rahmen des Datenabgleichs
  • Abgabe von Fällen an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung eines bedingten Vorsatzes, wenn Angaben nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig seitens des Antragstellers gemacht bzw. Änderungen in den Verhältnissen nicht unverzüglich angezeigt wurden
  • Prüfung der rechtmäßigen Förderung zur Dauer der Ausbildung

2. Widerspruchsbearbeitung

  • Prüfung der materiellen Voraussetzungen, Rechtmäßigkeitsfeststellung der Rechtsfolge, ggfs. Abhilfebescheid
  • Vorbereitung der Entscheidung zur Vorlage an das Landesverwaltungsamt
  • Stellungnahme zu Klageverfahren

3. Vorausleistungsansprüche

  • Prüfung und Entscheidung zu Vorausleistungsverfahren

Anforderungsprofil:

Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?

  • abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bzw. abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang Ioder
  • abgeschlossene Berufsausbildung zum Sozialversicherungs-, Steuer-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellten
  • bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss

Was erwarten wir?

  • fundierte Computerkenntnisse
  • allgemeine Rechtsgrundlagen des Jugend-, Familien- und Sozialrechts, Gesetzlichkeiten zum Verwaltungsrecht, Finanz- und Haushaltsrecht
  • Kenntnisse im BGB insbesondere Familienrecht, ZPO, SGB CIII, SGB II SGB X, BAföG EStG, KVG LSA, AO
  • Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit
  • Erfahrung im Umgang mit Bürgern, Gesprächsführung
  • hohe Belastbarkeit
  • mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
  • Führerschein der Klasse B

Weitere Informationen

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