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Sachbearbeiter Vormund (m/w/d)
Arbeitgeber: Landkreis Wittenberg
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Verwaltung und Büro
- Ort
- Lutherstadt Wittenberg
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 25.09.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Gehobener Dienst
- Kontakt
-
Frau Ivonne Kaufmann
Telefon: 03491 806-1246
Mailkontakt
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- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Tätigkeitsprofil:
Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg
Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter Vormund (m/w/d)
unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9c TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht die Option der Verbeamtung. Als Beamtenstelle ist diese im Stellenplan mit Besoldungsgruppe A10 ausgewiesen.
Ausführliche Informationen sind in der beigefügten PDF-Anlage und unter www.landkreis-wittenberg.de (Karriere in der Kreisverwaltung) verfügbar.
Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:
1. Führung von Vormund- und Pflegschaften gem. §§ 55 und 56 SGB VIII, u.a.
- gesetzlicher Amtsvormund bzw. Amtspfleger
- Prüfung der Möglichkeit für Einzelvormundschaften
- Beratung und Unterstützung von potentiellen Einzelvormündern i. S. d. § 53 SGB VIII
- Sicherung des Eltern-Kind-Verhältnisses
- Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber Familiengerichten
1.1 Ausübung der Personensorge inkl. Aufenthaltsbestimmungsrecht, schulische Angelegenheiten, behördliche Antragstellung, u.a.
- Gesprächsführung mit Mündeln, Verwandten, Trägern der Sozial- und Jugendhilfe zur Perspektivklärung
- ggfs. Antragstellung auf Hilfe zur Erziehung, hierfür Abklärung des jugendhilferechtlichen Hilfebedarfs im Sinne des SGB VIII - Mitarbeit im Hilfeplanverfahren
- gesetzliche Vertretung des Mündels in gerichtlichen Verfahren und in allen Fragen des Lebens
- Persönliche Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels (ggfs. Übertragung der Aufgaben mittels Vollmachten)
- Förderung der schulischen Bildung und Ausbildung, insbesondere das Erkennen der schulischen Vorbildung - Perspektivklärung zum weiteren schulischen Werdegang, ggfs. Schulwechsel initiieren
- Teilnahme an Elternabenden und Elterngesprächen in Kita und Schule, Einleitung daraus resultierender Maßnahmen - Schulanmeldung, Lernförderung etc.
- Vaterschaftsfeststellung, Sicherung der Unterhaltsansprüche (Einkommens- und Unterhaltsberechnung, ggfs. zwangsweise Durchsetzung der Ansprüche)
1.2 Ausübung der Gesundheitsfürsorge, u.a.
- Absicherung der Krankenversicherung des Mündels
- Sicherstellung von Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge (ggfs. Übertragung der Aufgaben mittels Vollmachten)
- ggfs. Einholung von Zweitmeinungen bei OP-Entscheidungen
- Entscheidungen zu Klinikaufenthalten und ggfs Einholung weiterführender Diagnostik -Bedarfsklärung im Hilfeplan
1.3 Ausübung der Vermögenssorge, u.a.
- Regelung von Erb- und Pflichtteilsrechten
- Erstellen und Verwalten eines Vermögensverzeichnisses für Mündel – Klärung der Eigentumsverhältnisse
- Klärung von Rentenansprüchen
- ggfs. Kontoeröffnung und -verwaltung
2. Beratung und Unterstützung gem. §§ 18 und 52a SGB VIII, u.a.
- von Müttern/ Vätern, die allein für ein Kind sorgen, sowie jungen Volljährigen bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- bei der Klärung und Feststellung der Vaterschaft
- Aufforderung des Unterhaltspflichtigen zur Auskunftserteilung, Berechnung des zu leistenden Unterhalts, Aufforderung zur Beurkundung des zu leistenden Unterhalts und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsrückständen
- Beratung über die Möglichkeit der selbständigen Klärung der Unterhaltsangelegenheiten
- Beratung über rechtliche Möglichkeiten einer Vaterschaftsfeststellung und Erlangung von Unterhalt
- Beratung über die Möglichkeit weiterführender Hilfen
3. Beurkundung und Beglaubigung gem. §§ 59 und 60 SGB VIII, u.a.
Anforderungsprofil:
Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
- gültiger Führerschein der Klasse B
- und
- abgeschlossenes Studium (Hochschule/ Fachhochschule) im Bereich Verwaltungs- oder Rechtswissenschaftenoder
- abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II oder
- abgeschlossenes Studium in den Bereichen Sozialarbeit/ Sozialpädagogik, Pädagogik, Psychologie, Soziologie oder Sozialwissenschaften (Bachelor-/ Master- oder Diplomstudiengang) oder vergleichbarer Studienabschluss
- bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeitmit einem deutschen Abschluss
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