bund.de

Kontakt_Seitenfunktionen

Logo: www.deutsche-evergabe.de; öffnet neues Fenster

Be­auf­tra­gung von ex­ter­nen Si­cher­heits­dienst­leis­tun­gen für die Jus­tiz­be­hör­den in Schwa­ben (mit Lands­berg am Lech)

Vergabestelle: Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München

Kurzinfo

Leistungen und Erzeugnisse
Dienstleistungen
Ausschreibungsweite
EU-Ausschreibung
Vergabeverfahren
Freiberufliche Leistungen (VOF)
Vergabeart
Offenes Verfahren
Angebotsfrist
29.10.2025
Erfüllungsort
00000 Schwaben Sachsen
Karte anschauen
CPV-Code
79710000

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
  • oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten

Dieser Vertrag dient der Sicherheit innerhalb von bayerischen Justizgebäuden. Prozessbeteiligte, Mitarbeiter der Justiz, Besucher und sonstige Befugte sollen sich in Gerichtsgebäuden gefahrlos aufhalten können. Aus diesem Grund muss regelmäßig vor Zutritt in ein Gerichtsgebäude eine gründliche Kontrolle nach gefährlichen Gegenständen ? insbesondere nach Waffen ? erfolgen. Andererseits darf der Grundsatz der Öffentlichkeit nicht eingeschränkt werden, vgl. Art. 6 Abs. 1 Menschenrechtskonvention, § 169 Abs. 1 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz. ?Offene? und zugleich sichere Gerichte können nur durch gewissenhaft arbeitende, korrekte und qualifizierte Sicherheitskräfte in ausreichender Anzahl gewährleistet werden. Neben dem Personal aus dem Justizwachtmeisterbereich sollen hierfür auch private Sicherheitsunternehmen tätig werden. Die objektive und auch subjektive Sicherheit in den Gerichten setzt die Anwesenheit von Sicherheitskräften voraus. Eingangskontrollen mit Durchsuchungen finden indes lediglich für die Dauer der Gerichtsverhandlungen statt. Außerhalb dieser Zeiten sollten bei Bedarf Sicherheitskräfte kurzfristig zur Verfügung stehen. Dieser Vertrag regelt verschiedene Aufgaben, die auch vor, nach oder zwischen Terminen ausgeführt werden können. Sicherheitskräfte sind damit im Bereich der Gerichte tätig und bei Gefahr einsatzbereit. Der Auftragnehmerin soll es gleichzeitig ermöglicht werden, rationell - insbesondere ohne Unterbrechungen - zu arbeiten. Ziel ist, ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten und zudem die Gebote des sparsamen und wirtschaftlichen Handelns zu beachten.

Weitere Informationen

Kartenansicht

Andere Ausschreibungen im Bereich "Dienstleistungen"