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Änderung -B-Plan
Vergabestelle: Stadt Sandersdorf-Brehna
Kurzinfo
- Leistungen und Erzeugnisse
- Dienstleistungen
- Ausschreibungsweite
- EU-Ausschreibung
- Vergabeverfahren
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabeart
- Vergebener Auftrag
- Angebotsfrist
- 02.04.2025
- Erfüllungsort
- 06796 Brehna Sachsen-Anhalt
- CPV-Code
- 71000000, 71240000, 71250000, 71300000, 71541000
Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
- oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
EU-weite Ausschreibung nach VgV Offenes Verfahren - Bekanntmachung vergebener Aufträge Vertragspartei und Dienstleister Beschaffer: Offizielle Bezeichnung: Stadt Sandersdorf-Brehna Identifikationsnummer: 15082340-0000-87 Internet-Adresse (URL): http://www.sandersdorf-brehna.de Postanschrift: Bahnhofstraße 2 Postleitzahl / Ort: 06792 Sandersdorf-Brehna NUTS-3-Code: DEE05 Land: Deutschland Kontaktstelle: Zentrale Vergabestelle E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de Telefon: +49 3493-801180 Fax: +49 3493-80434 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein Verfahren Zweck: Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Beschreibung: Interne Kennung: 159_SSB_01-2025-0001 Titel: Änderung -B-Plan Beschreibung: Planungsleistungen für die Änderung des Bebauungsplans "Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße" Art des Auftrags: Dienstleistungen Umfang der Auftragsvergabe: Hauptklassifizierung (CPV-Code): CPV-Code Hauptteil: 71240000-2 Weitere CPV-Code Hauptteile: 71000000-8 Weitere CPV-Code Hauptteile: 71300000-1 Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll: Postanschrift: Plangebiet Postleitzahl / Ort: 06796 Brehna NUTS-3-Code: DEE05 Land: Deutschland Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Grenzübergreifende Rechtsvorschriften: Einzelheiten zum Verfahrenstyp: Verfahrensart: Verfahrensart: Offenes Verfahren Einstellung des Wettbewerbs: Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet: Nein Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Bewerberbogen (Bitte im Format XLSX und PDF beifügen!) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Bitte im Format XML und PDF beifügen!) gem. Anlage 01 und Anlage 02 2. Angebotsschreiben gem. Anlage 08 3. Honorarangebot gem. Anlage 09 4. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen, falls zutreffend gem. Anlage 04 5. Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, falls zutreffend gem. Anlage 03 6. Eigenerklaerung Tariftreue gem. Anlage 7. Eigenerklärung Nachunternehmer TVergG, falls zutreffend 8. Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket gem. Anlage 12 9. Referenznachweise Personal gem. Anlage 11 10. Übersicht über den geplanten Personaleinsatz gem. Anlage 10/10a 11. Terminkonzept 12. Lebensläufe des Projektteams Als vorläufigen Nachweis der Eignung haben Bieter für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder den ausgefüllten Bewerberbogen gem. Anlage 01 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gem. Anlage 02, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen, vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Bewerberbogen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Der Bieter darf sich hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten berufen. Mit dem Angebot ist das Formblatt III.7 einzureichen sowie für jedes Mitglied ein ausgefüllter Bewerberbogen oder EEE. Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung sind auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Die in dem Präqualifizierungssystem niedergelegten Erklärungen und Nachweise müssen den nachstehenden Anforderungen entsprechen und die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen. Sind geforderte Erklärungen oder Nachweise im Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt oder belegen die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend, sind vom Bieter entsprechende Angaben im Bewerberbogen oder in der EEE zu machen. Auf Verlangen des AG sind diese Erklärungen oder Nachweise vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG ) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben auf Verlangen gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 Absatz 1 GWB). Es gilt deutsches Recht. Seit 01.03.2023 gilt in Sachsen-Anhalt das Tariftreue- und Vergabegesetz. Mit der Abgabe eines Angebotes sind die entsprechenden Bestimmungen Bestandteil der hier betreffenden Maßnahme. Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch zulässig. Vorliegende Bestandsunterlagen, die nicht den Ausschreibungsunterlagen beiliegen, können vom Bieter nach vorheriger Anmeldung beim AG während der Angebotsphase bis eine Woche vor Submissionstermin in den Räumlichkeiten des AGs eingesehen werden. Hierfür sind dem AG zwei Terminvorschläge unter vergabestelle@sandersdorf-brehna.de zu unterbreiten und eine Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 13) zum Termin unterzeichnet mitzubringen. Beschaffungsinformationen (allgemein) Vergabeverfahren: Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ): Bedingungen der Auktion: Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein Auftragsvergabeverfahren: Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt: oben genannte Kontaktstelle Überprüfung: Fristen für Nachprüfungsverfahren: Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Identifikationsnummer: t:03455141536 Internet-Adresse (URL): https://lvwa.sachsen-anhalt.de/ Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2 Postleitzahl / Ort: 06112 Halle NUTS-3-Code: DEE02 Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@sandersdorf-brehna.de Telefon: 03493 801-180 Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle Identifikationsnummer: t:03455141536 Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2 Postleitzahl / Ort: 06112 Halle NUTS-3-Code: DEE02 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Telefon: 0000 Fax.: +49 345-5141-115 Schlichtungsstelle: Beschaffungsinformationen (speziell) Vergabeverfahren: Beschreibung der Beschaffung: Beschreibung: Mit der Ausschreibung werden die Planungsleistungen für die Bauleitplanung für die 1. Änderung des Bebauungsplans "Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße" angefragt. Um den Bedarf weiterer ansiedlungswilliger Unternehmen gerecht zu werden, wurde im Jahr 2020 ein Beschluss erlassen, das "Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße" mit einer Fläche von ca. 182 ha für die gewerbliche Nutzung zu erschließen. Die räumliche Lage des zu erschließenden Plangebietes befindet sich im Nordwesten der Gemarkung Brehna, unmittelbar an der BAB 9 (Berlin - München) und weist somit eine logistisch hervor-ragende Lage für national und international agierende Unternehmen auf. Der Bebauungsplan für das Gebiet westl. der Münchener Straße ist 2020 in Kraft getreten. Der vorläufige Geltungsbereich des B-Planes wird ca. 199,1 ha umfassen. Umfang der Auftragsvergabe: Art der Auftragsvergabe: Art der strategischen Beschaffung: Erfüllungsort: Weitere Erfüllungsorte Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 06792 Sandersdorf NUTS-3-Code: DEE05 Land: Deutschland Geschätzte Laufzeit: Datum des Beginns: 04.07.2025 Enddatum der Laufzeit: 13.12.2026 Verlängerungen und Optionen: Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja Verwendung von EU-Mitteln: Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein Zusätzliche Informationen: Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Zuschlagskriterien: Preis, Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen., Gewichtung: 100,00 Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge: Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein Ergebnis Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge ohne MwSt. (in Euro): 233.673,27 Ergebnisse der Beschaffung: Zuschlagsstatus: Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt Eingegangene Einreichungen - Statistik: Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2 Gewinner 1: Angebot: Wert der Ausschreibung ohne MwSt. (in Euro): 233.673,27 Bieter: Offizielle Bezeichnung: ICL Ingenieur Consult GmbH Vergabe von Unteraufträgen: Vergabe von Unteraufträgen: Nein Auftrag: Datum des Vertragsabschlusses: 26.06.2025 Bieter Offizielle Bezeichnung: ICL Ingenieur Consult GmbH Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID): DE812564600 Postanschrift: Diezmannstr. 5 Postleitzahl / Ort: 04207 Leipzig NUTS-3-Code: DED51 Land: Deutschland E-Mail: ausschreibung@icl-ing.com Telefon: +49 3414154110 Fax: +49 341-4154111 Unternehmensgröße: Mittleres Unternehmen Der Gewinner ist börsennotiert: Nein
Weitere Informationen
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