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Berg-, umwelt-, haushalts-, vertrags- und arbeitsrechtlichen Beratung für die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung (GS StuBA)
Vergabestelle: LMBV mbH Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung
Kurzinfo
- Leistungen und Erzeugnisse
- Dienstleistungen
- Ausschreibungsweite
- Nationale Ausschreibung
- Vergabeart
- Öffentliche Ausschreibung
- Angebotsfrist
- 30.05.2025
- Erfüllungsort
-
10117
Berlin
Berlin
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Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
- oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Berg-, umwelt-, haushalts- und vertragsrechtliche Beratung: Offizielle Bezeichnung: LMBV mbH Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung; Straße, Hausnummer: Mohrenstraße 60; Postleitzahl: 10117; Ort: Berlin; Land: DE; Internet-Adresse: www.braunkohlesanierung.de; E-Mail: vergabe@gs-stuba.de Los 2, Arbeitsrechtliche Beratung: Offizielle Bezeichnung: LMBV mbH Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung; Straße, Hausnummer: Mohrenstraße 60; Postleitzahl: 10117; Ort: Berlin; Land: DE; Internet-Adresse: https://www.braunkohlesanierung.de/; E-Mail: vergabe@gs-stuba.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: GS202402JB 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und Umfang der Leistung: Los 1: Die GS StuBA beabsichtigt, juristische Beratungsleistungen extern an eine Rechtsanwaltskanzlei als rahmenvertraglich gebundenen Auftragnehmer zur Unterstützung ihres Prüfauftrages bzw. ihres Geschäftsbetriebs zu vergeben. Die juristische Beratung betrifft insbesondere a) Verpflichtungs- und Handlungsgrundlagen der LMBV im Rahmen der Braunkohlensanierung einschließlich, • Klärungen bei komplexen Sachverhalten und Rechtsfragen • Klärung einer Mitfinanzierung eines Dritten an den Maßnahmenkosten einschließlich Vorschlag zur Mitfinanzierungshöhe, • Entschädigungen/Schadensersatz, insbesondere Bergschadensersatz nach BBergG und BergG der DDR einschließlich Vorschlag der Regulierungshöhe • Erstreckung Bergrecht - insbesondere Bergrecht als Trägerverfahren bei der Durchführung von geotechnischen Sicherungsmaßnahmen gesperrter Innenkippen • Vorlagen für Sitzungen der StuBA-Arbeitsgruppen und des StuBA b) Überprüfungen zum Umfang der rechtlichen Sanierungsverpflichtungen der LMBV auf Grundlage der aktuellen Rechts- und Erkenntnislage und Empfehlung einer Finanzierungszuordnung §§ 2, 3 VA II Braunkohlesanierung c) Übertragungen und Verkäufe von Übertragungsgegenständen der LMBV auf vom Bund unabhängige Trägerstrukturen d) Vorbereitung und Begleitung eines Folgeabkommens zur Braunkohlesanierung e) Themen, die den Geschäftsbetrieb der GS StuBA betreffen (insb. Geschäftsordnung, Arbeitsorganisation, Ausschreibung und Vergabe von Leistungen an Dritte, Vertragsbeziehungen zu Dritten, besondere arbeitsrechtliche Aufgabenstellungen). Der Auftragnehmer muss über umfangreiche Kenntnisse zu • bergrechtlichen, • wasserrechtlichen • umweltrechtlichen, • zuwendungsrechtlichen, • vertragsrechtlichen, • gesellschaftsrechtlichen und • arbeitsrechtlichen Themen verfügen. Durch den beabsichtigten Rahmenvertrag wird weder ein Anspruch des Vertragspartners auf ein bestimmtes Auftragsvolumen noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet. Mit dem Abschluss eines Rahmenvertrags ist auch kein Anspruch des Vertragspartners auf Exklusivität der betreffenden Rechtsberatung verbunden. Vielmehr bleibt es der GS StuBA vorbehalten, im Einzelfall für die Rechtsberatung auf einem der in Rede stehenden Rechtsgebiete einen anderen Rechtsanwalt einzuschalten, wenngleich dies die Ausnahme bleiben soll. Als Beginn des Vertragszeitraums ist der 15. Juli 2025 vorgesehen. Zunächst soll die Rahmenlaufzeit drei Jahre betragen mit der Option einer zweijährigen Verlängerung. Nach derzeitiger Schätzung sind für die Aufgabenerfüllung vom Auftragnehmer durchschnittlich Aufträge mit einem Volumen von 15 Stunden pro Monat zu erbringen. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Anspruch auf eine Auftragsvergabe durch den Auftraggeber. Los 2: Die GS StuBA beabsichtigt, arbeitsrechtliche Beratungsleistungen extern an eine Rechtsanwaltskanzlei als rahmenvertraglich gebundenen Auftragnehmer zu vergeben. Die juristische Beratung betrifft insbesondere arbeitsrechtliche Themen wie die • Gestaltung von Arbeitszeit- und Tätigkeitserfassung, • Mitwirkung bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, • Unterstützung bei der Fortsetzung bzw. Beendigung von Arbeitsverhältnissen und • Gestaltung von Regelungen zu Sonder- und Zusatzzahlungen sowie die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat der GS StuBA zur • Erstellung und Aktualisierung von Betriebsvereinbarungen, • Begleitung von Betriebsratswahlen und • Abgrenzung von Einsichts- und Auskunftsbefugnissen. Weitere Rechtsgebiete, wie z. B. das Medien- und IT-Recht, das Sozialrecht, das Verwaltungsrecht sowie Versicherungsrecht bis hin zum Straf- und allgemeinen Zivilrecht können Gegenstand der Beratungen sein. Durch den beabsichtigten Rahmenvertrag wird weder ein Anspruch des Vertragspartners auf ein bestimmtes Auftragsvolumen noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet. Mit dem Abschluss eines Rahmenvertrags ist auch kein Anspruch des Vertragspartners auf Exklusivität der betreffenden Rechtsberatung verbunden. Vielmehr bleibt es der GS StuBA vorbehalten, im Einzelfall für die Rechtsberatung auf einem der in Rede stehenden Rechtsgebiete einen anderen Rechtsanwalt einzuschalten, wenngleich dies die Ausnahme bleiben soll. Als Beginn des Vertragszeitraums ist der 15. Juli 2025 vorgesehen. Zunächst soll die Rahmenlaufzeit drei Jahre betragen mit der Option einer zweijährigen Verlängerung. Nach derzeitiger Schätzung sind für die Aufgabenerfüllung vom Auftragnehmer durchschnittlich Aufträge mit einem Volumen von 25 Stunden pro Jahr zu erbringen. Zur Kompensation von Auftragsspitzen sind im Angebot für zwei Jahr eine doppelte Stundenanzahl einzukalkulieren, sodass sich der Gesamtstundenaufwand für den gesamten Auftragszeitraum auf insgesamt 175 Stunden beziffert. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Anspruch auf eine Auftragsvergabe durch den Auftraggeber. Sämtliche in den Losen 1 und 2 ausgeschriebene Beratungsleistungen sind vom Auftragnehmer in deutscher Sprache vorzunehmen. Ort(e) der Leistungserbringung: Los 1, Berg-, umwelt-, haushalts- und vertragsrechtliche Beratung: Offizielle Bezeichnung: LMBV mbH Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung; Straße, Hausnummer: Mohrenstraße 60; Postleitzahl: 10117; Ort: Berlin; Land: DE Los 2, Arbeitsrechtliche Beratung: Offizielle Bezeichnung: LMBV mbH Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung; Straße, Hausnummer: Mohrenstraße 60; Postleitzahl: 10117; Ort: Berlin; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die hier ausgeschriebenen juristischen Beratungsleistungen werden in zwei Losen untergliedert: Los 1: Berg-, umwelt-, haushalts- und vertragsrechtliche Beratung Los 2: Arbeitsrechtliche Beratung Eine ausführliche Beschreibung der Lose ist der Aufgabenstellung bzw. der Auftragsbekanntmachung zu entnehmen. 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Los 1, Berg-, umwelt-, haushalts- und vertragsrechtliche Beratung: Beginn: 15.07.2025, Ende: 13.07.2029, Als Beginn des Vertragszeitraums ist der 15. Juli 2025 vorgesehen. Zunächst soll die Rahmenlaufzeit drei Jahre betragen mit der Option einer zweijährigen Verlängerung.; Los 2, Arbeitsrechtliche Beratung: Beginn: 15.07.2025, Ende: 13.07.2029, Als Beginn des Vertragszeitraums ist der 15. Juli 2025 vorgesehen. Zunächst soll die Rahmenlaufzeit drei Jahre betragen mit der Option einer zweijährigen Verlängerung. 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3159466/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 30.05.2025, 12:00 Uhr; Bindefrist: 10.07.2025 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Gemäß § 21 Abs. 5 UVgO wird auf Sicherheitsleistungen verzichtet. 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Die Zahlung erfolgt bis auf Weiteres nach Erfüllung der Leistung. Abschlagszahlungen durch den Auftraggeber werden geleistet für nachgewiesene/vertragsgemäße Leistungen. Weitere Informationen: siehe Formblätter 632 und 632/1 sowie Informationsschreiben X-Rechnung 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Los 1: Für die Bewertung der Eignung weist der Auftragnehmer die Zulassung zum/-r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin einer des in der Kanzlei tätigen und für den Auftrag bestimmten Mitarbeitenden nach. Ebenfalls ist ein Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung dem Angebot mit beizufügen. Der Auftragnehmer weist anhand einer Eigenerklärung eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung nach, die mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar ist. Die fünfjährige Berufserfahrung ist für die Rechtsanwälte nachzuweisen, die für die nachfolgenden Rechtsbereiche maßgeblich verantwortlich sind. Die Einbeziehung von Rechtsanwälten mit weniger als fünf Jahren Berufserfahrung bei der Bearbeitung konkreter Arbeitsaufträge ist nicht ausgeschlossen. Weiterhin ist eine Referenz pro Rechtsbereich für mindestens vier der nachfolgenden Bereiche einzureichen: • Bergrecht • Wasserrecht • Umweltrecht • Haushaltsrecht • Vertragsrecht • Vergaberecht • Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht Dabei muss eine Referenz das Bergrecht betreffen. Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten: • Beratendes Unternehmen/beratende öffentliche Einrichtung • Auftrag/Aufgabe der Beratertätigkeit • Vertragslaufzeit • persönlicher Anteil am Auftrag • Ansprechpartner des beratenden Unternehmens / der beratenden öffentlichen Einrichtung für evtl. Nachfragen Dabei darf die Referenz gerechnet ab dem Tag der Ausschreibungsbekanntmachung nicht älter als fünf Jahre sein. Da die Aufgabe der GS StuBA insbesondere im Controlling der Sanierungstätigkeit der LMBV besteht, kommen als Vertragspartner für den Rahmenvertrag nur Rechtsanwälte bzw. Kanzleien in Betracht, die in keinem Beratungsverhältnis zur LMBV stehen. Dazu ist es notwendig, Erklärungen den Unterlagen mit beizufügen, dass • der Auftragnehmer seit dem Jahr 2020 in keinem direkten Auftragsverhältnis zur LMBV gestanden hat und zurzeit steht und • dass der Auftragnehmer seit dem Jahr 2025 nicht Arbeitnehmer der LMBV war oder gegenwärtig ist. Beide zuvor genannten Kriterien sind anhand einer Eigenerklärung durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Im Falle der Beauftragung darf parallel kein Auftrag mit der LMBV eingegangen werden. Der Auftragnehmer belegt seine Eignung mit der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach § 123 Abs. 1 und § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 3 GWB (Formblatt 124; Anlage 1) und mit der Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 (Eigenerklärung Stand 15.11.2022; Anlage 2). Die Anlagen 1 und 2 sind zur Aufwandsminimierung für die Auftragnehmer, die sich für beide Lose bewerben, nur in einfacher Form den Angebotsunterlagen mit beizufügen. Die Bewertungstabelle „Nutzwertanalyse Unternehmenseignung“ ist der Anlage 3 zu entnehmen. Darin wird jedes Eignungskriterium gleichberechtigt betrachtet. Sämtliche Eignungskriterien müssen von einem Unternehmen erbracht werden. Los 2: Für die Bewertung der Eignung weist der Auftragnehmer die Zulassung zum/-r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin einer des in der Kanzlei tätigen und für den Auftrag bestimmten Mitarbeitenden nach. Ebenfalls ist ein Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung dem Angebot mit beizufügen. Der Auftragnehmer weist anhand einer Eigenerklärung eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung nach, die mit den zu erbringenden Leistungen nach Kap. 1 vergleichbar ist. Für die Eignungsprüfung sind drei Referenzen zu arbeitsrechtlichen Beratungen von Unternehmen einzureichen. Weiterhin sind eine Referenz pro Rechtsbereich für mindestens drei der nachfolgenden Bereiche einzureichen: • Verwaltungsrecht • Medienrecht • IT-Recht • Sozialrecht • allgemeines Zivilrecht Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten: • Beratendes Unternehmen / beratende öffentliche Einrichtung • Auftrag/Aufgabe der Beratertätigkeit • Vertragslaufzeit • Persönlicher Anteil am Auftrag • Ansprechpartner des beratenden Unternehmens / der beratenden öffentlichen Einrichtung für evtl. Nachfragen Dabei darf die Referenz gerechnet ab dem Tag der Ausschreibungsbekanntmachung nicht älter als fünf Jahre sein. Der Auftragnehmer belegt seine Eignung mit der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach § 123 Abs. 1 und § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 3 GWB (Formblatt 124; Anlage 1) und mit der Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 (Eigenerklärung Stand 15.11.2022; Anlage 2). Die Anlagen 1 und 2 sind zur Aufwandsminimierung für die Auftragnehmer, die sich für beide Lose bewerben, nur in einfacher Form den Angebotsunterlagen mit beizufügen. Die Bewertungstabelle „Nutzwertanalyse Unternehmenseignung“ ist der Anlage 4 zu entnehmen. Darin wird jedes Eignungskriterium gleichberechtigt betrachtet. Sämtliche Eignungskriterien müssen von einem Unternehmen erbracht werden, um als geeignet bewertet zu gelten. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen
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