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Lieferung von Fahrdraht und Fahrleitungsmaterial Rothenseer Str. bis Korbwerder
Vergabestelle: Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG
Kurzinfo
- Leistungen und Erzeugnisse
- Lieferleistungen
- Ausschreibungsweite
- Nationale Ausschreibung
- Vergabeart
- Öffentliche Ausschreibung
- Angebotsfrist
- 09.05.2025
- Erfüllungsort
-
39104
Magdeburg
Sachsen-Anhalt
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Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
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- oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2025-110-02-04-0758 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG Otto-von-Guericke-Straße 25 39104 Magdeburg Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: vergabestelle@mvbnet.de Internet-Adresse: Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Lieferung von Fahrdraht und Fahrleitungsmaterial von Rothenseer Str. bis Korbwerder Menge und Umfang: Die Lieferung des Fahrdrahtes sowie des Fahrleitungsmaterials, ist gemäß den vor- und nachstehenden Angaben, der Systemzeichnungen und des Leistungsverzeichnisses auszuführen. Die Gleisachsen haben einen Abstand zu einander von jeweils 4,00m. Der Abstand zwischen Fahrleitungsmast zur Gleisachse beträgt ca. 2,00m, dieser ist je Mast eigenverantwortlich vom AN zu ermitteln. Die Fahrleitungshöhe beträgt mindestens 4,20m bis maximal 5,50m. Der Lieferstandort des Fahrleitungsmaterials befindet sich in Magdeburg. Der Lieferant übergibt das Material direkt an den Auftragnehmer (AN) für die Montage. Der AN für die Montage übernimmt das Material direkt vom Lieferanten. Die Anlieferung ist mit dem AN für die Montage abzusprechen. Das ausgeschriebene Material muss bis zur 24. KW 2025 komplett für den Auftragnehmer der Montage auf Abruf verfügbar sein. Ort der Leistung: Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG Otto-von-Guericke-Straße 25 39104 Magdeburg Deutschland 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 10.06.2025 Ende der Ausführungsfrist: 13.06.2025 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19619966179-57a3cec966986303 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 09.05.2025 11:00 Ablauf der Bindefrist: 30.06.2025 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Für die Abrechnung wird ein Zahlungsplan vereinbart. Dieser wird ihm Rahmen eines Auftaktgespräches mit dem AN abgestimmt. Der Zahlungsplan hat zur Grundlage den Leistungsstand. Vom AN ist hierzu eine Übersicht zu erstellen, aus der die Ermittlung der vorgesehenen Zahlungen auf Grundlage des Angebotes und der erreichte Leistungsstand im Vergleich erkennbar sind. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : verpreistes und vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis Auszug aus dem Handelsregister (Kopie) oder Eintragung in das Gewerbezentralregister, nicht älter als 6 Monate Eigenerklärungen gemäß "Eignungskriterien Angebot.pdf" Vollständig ausgefüllter Formularsatz zum Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG) (Alt: Landesvergabegesetz LSA) Formblatt 124 LD Formblatt 234 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, wenn: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
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