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Los 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlage der Sekundarschule Geschwister Scholl in 39596 Goldbeck
Vergabestelle: Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle
Kurzinfo
- Leistungen und Erzeugnisse
- Bauleistungen
- Ausschreibungsweite
- Nationale Ausschreibung
- Vergabeverfahren
- Bauleistungen (VOB)
- Vergabeart
- Öffentliche Ausschreibung
- Angebotsfrist
- 29.04.2025
- Erfüllungsort
-
39596
Goldbeck
Sachsen-Anhalt
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Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
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a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name und Anschrift: Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle Postanschrift: Hospitalstraße 1 - 2 39576 Hansestadt Stendal Telefon: +49 3931-607947 Fax: +49 3931-607948 E-Mail: Vergabestelle@Landkreis-Stendal.de Internet: https://www.landkreis-stendal.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65.1027/450/2025 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Sekundarschule "Geschwister Scholl", Friedrich-Ebert-Straße 19, 39596 Goldbeck f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Los 450 - Fernmelde- und Informationstechnische Anlage Umfang der Leistung: 1 Stück Serverschrank, 155 Stück Netzwerkdosen, 4000 m Datenkabel, 1 Stück Brandwarnanlage, 55 Stück Multisensormelder, 3500 m Installationskabel, 11 Stück Handmelder, 1 Stück Elektroakustische Anlage, 30 Stück Lautsprecher, 27 Stück Nebenuhren, 1 Stück Einbruchmeldeanlage, 28 Stück Bewegungsmelder, 10 Stück Magnetkontakte, 1 Stück Beamerleinwand, 1 Stück Behindertenrufanlage, 6 Stück Brandabschlusszentralen (FSA), 3 Stück Dokumentation, 2 Stück Sachverständigenabnahme g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) Vergabe nach Losen: Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 28.07.2025 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 09.04.2027 weitere Fristen: j) Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen k) mehrere Hauptangebote zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-195f148dc52-11b59424b0d262e6 Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am: 29.04.2025 um: 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 04.07.2025 p) Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin am: 29.04.2025 um: 09:00 Ort: Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle, Arnimer Straße 1-4, 39576 Hansestadt Stendal Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine, da die Eröffnung nicht öffentlich ist, da nur elektronische Angebote (in Textform) zugelassen sind t) geforderte Sicherheiten keine u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind gemäß VOB/B v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: Es liegt den Vergabeunterlagen unter www.evergabe.de bei. Es kann vorab eingesehen werden unter dem Link: https://www.landkreis-stendal.de/de/datei/anzeigen/id/1249984,1037/eigenerklaerung_zur_eignung_bauleistungen.pdf Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen: 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahre mit mindestens Angabe von Ansprechpartner mit Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum. Ist nach Abschluss der Wertung der Angebote eine Bietergemeinschaft Bestbieter, ist die o.g. Anzahl der Referenzen von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für die Nachunternehmen einzureichen, wenn diese nicht präqualifiziert sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bestbieter die Nummer der Eintragung im o.g. Präqualifikationsverzeichnis des Nachunternehmens anzugeben. Bei nicht präqualifizierten Nachunternehmen wird auf die Einreichung der vorgenannten Unterlagen zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" (o.g. 3 Referenzen) dieser Nachunternehmen verzichtet. Sollten sich im Einzelfall Umstände ergeben, die die Einreichung erforderlich machen bzw. die zu Zweifeln an der Eignung führen, behält sich der Auftraggeber vor, die Einreichung der o.g. Unterlagen zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" (o.g. 3 Referenzen) der/s entsprechenden Nachunternehmen/s auf gesondertes Verlangen dennoch zu verlangen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 3. Vergabekammer Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) y) Sonstige Angaben 1. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vom Bestbieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, dem/der nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, sind auf gesondertes Verlangen die folgenden Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) einzureichen: Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA, Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA auch für die Nachunternehmen einzureichen. Die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen unter www.evergabe.de bei. Diese können vorab eingesehen werden unter dem Link: https://www.landkreis-stendal.de/de/eigenerklaerungen-tariftreue-vergabegesetz.html Das vergabespezifische Mindeststundenentgelt ist wie folgt bekannt: in der Zeit vom 01.02.2025 bis 31.10.2025: 15,67 Euro/h. Da sich das vergabespezifische Mindeststundenentgelt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder berechnet, kann dieses nur für die aktuelle Vertragslaufzeit des Tarifvertrages angegeben werden. Bei der Ausführung sind jedoch die jeweils geltenden Tarifverträge und vergabespezifischen Mindeststundensätze zu berücksichtigen. Die Information über das vergabespezifische Mindeststundenentgelt ab 01.11.2025 wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt bereitgestellt, sobald dieses berechnet wurde. Für die ausgeschriebene Leistung maßgeblich ist der Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.09.2024 (Tarifvertrag im Sinne § 11 Abs. 1 Nr. 2 TVergG LSA) i.V.m. Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.09.2022 unter Berücksichtigung des Tarifvertrages über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 16.07.2024 mit folgenden Tariflöhnen (Stundenlöhnen) in den entsprechenden Entgeltgruppen (E) gültig für das Jahr 2025: E01 = 14,41 Euro, E02 = 14,42 Euro, E03 = 15,32 Euro (Die Entgeltgruppen E01, E02, E03 werden durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt in Höhe von derzeit 15,67 Euro ersetzt.), E04 = 16,22 Euro (Die Entgeltgruppen, deren Tariflohn unterhalb des nach der Bekanntgabe durch das o.g. Ministerium ab 01.11.2025 geltenden vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes liegen, werden durch das entsprechende vergabespezifische Mindeststundenentgelt ersetzt, dies betrifft ggf. E04.), E05 = 17,12 Euro, E06 = 18,02 Euro, E07 = 19,82 Euro, E08 = 21,62 Euro, E09 = 23,43 Euro, E10 = 25,23 Euro, E11 = 27,93 Euro, E12 = 30,63 Euro mit folgenden Tariflöhnen (Stundenlöhnen) in den entsprechenden Entgeltgruppen (E) gültig ab dem Jahr 2026: E01 = 14,93 Euro, E02 = 14,96 Euro, E03 = 15,90 Euro, E04 = 16,83 Euro (Die Entgeltgruppen, deren Tariflohn unterhalb des nach der Bekanntgabe durch das o.g. Ministerium ab 2026 geltenden vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes liegen, werden durch das entsprechende vergabespezifische Mindeststundenentgelt ersetzt, dies betrifft E01, E02, voraussichtlich E03 und ggf. E04.), E05 = 17,77 Euro, E06 = 18,70 Euro, E07 = 20,57 Euro, E08 = 22,44 Euro, E09 = 24,31 Euro, E10 = 26,18 Euro, E11 = 28,99 Euro, E12 = 31,79 Euro. Es werden - wie hiervor dargestellt - einzelne Tariflöhne durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA ersetzt. 2. Hinweise: 2.1 Alle unter w) zum Nachweis der Eignung auf gesondertes Verlangen genannten vorzulegenden Unterlagen sowie die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA müssen elektronisch in Textform über die Vergabeplattform übermittelt werden. Die Frist wird gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 TVergG LSA mindestens 3 Werktage betragen und darf 5 Werktage nicht überschreiten. Bei nicht fristgerechter Vorlage der zum Nachweis der Eignung auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Unterlagen und der Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA durch den Bestbieter (ggf. auch der Nachunternehmer) wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. 2.2 Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird der Auftraggeber für den Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz anfordern sowie gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.