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BZVAS Betreibermodell Gigabit 2.0
Vergabestelle: Breitbandzweckverband im Amt Süderbrarup (BZVS)
Kurzinfo
- Leistungen und Erzeugnisse
- Dienstleistungen
- Ausschreibungsweite
- EU-Ausschreibung
- Vergabeverfahren
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabeart
- Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
- Angebotsfrist
- 11.09.2024
- Erfüllungsort
-
24392
Süderbrarup
Schleswig-Holstein
Karte anschauen - CPV-Code
- 64210000, 72318000, 72400000
Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
- oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
Nationale Ausschreibung VgV Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb BZVAS_2024-01 BZVAS Betreibermodell Gigabit 2.0 BZVAS Betreibermodell Gigabit 2.0 Dienstleistungen Nein Metadaten Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch Zeitzone für Datums- und Zeitangaben: Europe/Berlin Organisationen Organisationen In der Bekanntmachung genannte Organisationen ID – Unternehmen: ORG-0001 Kategorie: Käufer Organisation Offizielle Bezeichnung: Breitbandzweckverband im Amt Süderbrarup (BZVS) Registrierungsnummer Registrierungsnummer: 046417879 Internet-Adresse: https://breitband-amtsuederbrarup.de/ Adresse Postanschrift: team Allee 22 Ort: Süderbrarup Postleitzahl: 24392 NUTS-3-Code: DEF0C - Schleswig-Flensburg Land: Deutschland Kontaktstelle Kontaktstelle: Amt Süderbrarup - Leitender Verwaltungsbeamter Normen Strauß E-Mail: breitbandzweckverband@amt-suederbrarup.de Telefon: +4946417879 Informationen, die sich ausschließlich auf den Beschaffer beziehen Federführendes Mitglied: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein ID – Unternehmen: ORG-0002 Kategorie: andere Organisation Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein Registrierungsnummer Registrierungsnummer: 04319884640 Adresse Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94 Ort: Kiel Postleitzahl: 24105 NUTS-3-Code: DEF02 - Kiel, Kreisfreie Stadt Land: Deutschland Kontaktstelle E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de Telefon: +49 4319884640 Fax: +49 4319884702 Vertragspartei und Dienstleister Beschaffer Beschaffer ID – Käufer: ORG-0001 Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten Verfahren Zweck Vorherige Bekanntmachung -: Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage des Verfahrens: Richtlinie 2014/24/EU Andere Rechtsgrundlage mit Identifikator Rechtsgrundlage des Verfahrens (ELI – CELEX): KonzVgV Rechtsgrundlage des Verfahrens (Beschreibung): Richtlinie 2014/23/EU. Bezugnahmen auf die Richtlinie 2014/24/EU sind lediglich durch technische Einschränkungen der verwendeten eVergabe-Plattform bedingt. Beschreibung Interne Kennung: BZVAS_2024-01 Titel: BZVAS Betreibermodell Gigabit 2.0 Beschreibung: BZVAS Betreibermodell Gigabit 2.0 Art des Auftrags: Dienstleistungen Umfang der Auftragsvergabe Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6.010.000,00 Währung: EUR - Euro Währung: EUR - Euro Hauptklassifikation Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Haupteinstufung: 72400000 - Internetdienste Zusätzliche Klassifikation Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort NUTS-3-Code: DEF0C - Schleswig-Flensburg Land: Deutschland Ausschreibungsbedingungen Ausschlussgründe Beschreibung: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D Beschreibung: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D Beschreibung: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D Beschreibung: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D Beschreibung: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D Beschreibung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 2-3 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D Beschreibung: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 4-5 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D Beschreibung: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D Beschreibung: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D Beschreibung: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D Beschreibung: Insolvenz Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D Beschreibung: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 8-9 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D. Beschreibung: Interessenkonflikt Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Beschreibung: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Beschreibung: Schwere Verfehlung Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D Beschreibung: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D Beschreibung: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D Beschreibung: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D Beschreibung: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D Beschreibung: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D Grenzüberschreitendes Recht Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw Verfahren Verfahren Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: Das Verfahren wird (vorsorglich) als Vergabe einer Dienstleistungskonzession nach GWB und Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV, beruhend auf Richtlinie 2014/23/EU) geführt. Wegen technischer Einschränkungen der e-Vergabe-Plattform wird dort teilweise auf die VgV und die Richtlinie 2014/24/EU Bezug genommen, das ist für die rechtliche Einordnung nicht maßgeblich. Das Verfahren wird zweistufig geführt (Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren). Zunächst sind elektronisch über die e-Vergabe-Plattform Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen zu stellen. Ein Formularsatz für den Teilnahmeantrag im Excel- Format steht auf der e-Vergabe-Plattform bei den Vergabeunterlagen bereit. Angebote sind erst nach Ende des Teilnahmewettbewerbs durch die hierzu aufgeforderten Bewerber einzureichen. Die dafür nötigen Unterlagen stehen zu Informationszwecken bereits jetzt auf der e-Vergabe-Plattform bereit. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren mit 5 Bewerbern durchzuführen, falls eine hinreichende Zahl geeigneter Bewerbungen vorliegt. Liegen mehr Bewerbungen vor, so kann eine Begrenzung der Teilnehmerzahl nach § 13 Abs. 4 KonzVgV erfolgen. Unter 5.1.9 sind die Eignungskriterien (bzw. die hier verwendete eVergabe-Plattform spricht von "Auswahlkriterien"), die für die Begrenzung der Teilnehmerzahl relevant sind, dadurch gekennzeichnet, dass unter "Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe" jeweils Angaben betr. "Höchstzahl erfolgreicher Angebote" gemacht sind, verbunden mit der Zahl 5. Die Implementation der EU-eForms-Vorgaben durch die eVergabe-Plattform erlaubt hier keine bessere Angabe. Gemeint ist die oben genannte Zahl von auszuwählenden Bewerbern. Die Auswahlkriterien werden wie folgt gewichtet: 1. Berufliche Erfahrung auf der Basis der Qualität der Referenzen zu TL1 (40 %), 2. Vertriebserfahrung auf der Basis der Qualität der Referenzen zu TL2 (20 %), 3. Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen auf der Basis des Tätigkeitsumfangs nach WL2 (20 %), 4. Finanzielle Stabilität nach WL3 (20 %). Einzelheiten der Bewertung sind den Vergabeunterlagen (Verfahrensregeln, Abschnitt IV.5) zu entnehmen. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Das Verfahren wird beschleunigt: nein Zusätzliche Informationen Zusätzliche Informationen: Die Vergabe erfolgt nach GWB und KonzVgV (Richtlinie 2014/23/EU). Nur wegen technischer Einschränkungen der e-Vergabe- Plattform werden dort tw. Bezüge zur VgV und zur Richtlinie 2014/24/EU verwendet. Die Angabe zum "geschätzten Gesamtwert" bezieht sich daher auf den Vertragswert nach Maßgabe von § 2 KonzVgV (Umsätze des Konzessionärs über die gesamte Vertragslaufzeit); die Methode zur Ermittlung ist in den Vergabeunterlagen (Verfahrensregeln) erläutert. Losverteilung Höchstzahl an Losen -: Posten Posten Ausschreibungsverfahren Los: LOT-0001 Beschreibung des Loses Interne Kennung: LOT-0001 Titel: BZVAS Betreibermodell Gigabit 2.0 Beschreibung: Das vorliegende Verfahren betrifft die Breitbandversorgung durch Betrieb einer (vom BZVS als Erweiterung eines bestehenden, bereits verpachteten Netzes noch zu errichtenden) Breitband-Netzinfrastruktur für insgesamt 617 Adresspunkte in noch unterversorgten "grauen Flecken" gem. Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes im Zielgebiet. Ausstattung mit aktiver Technik, Sicherstellung der Breitbandversorgung. Das Projekt soll aus Mitteln des Bundes (Gigabit-Richtlinie 2.0) und des Landes Schleswig-Holstein gefördert werden. Der Betreiber hat das Breitbandnetz auf eigenes Risiko zu betreiben (Betreibermodell im Sinne von § 3 Abs.1 Buchst. b Gigabit-Rahmenregelung). Der Betreiber hat eine gigabitfähige Breitbandanbindung mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch im Rahmen des Netzes flächendeckend zu gewährleisten. Art des Auftrags: Dienstleistungen Umfang der Auftragsvergabe Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6.010.000,00 Währung: EUR - Euro Einstufung Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Haupteinstufung: 72400000 - Internetdienste Art des Auftrags Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen Gefördertes soziales Ziel Innovatives Ziel Strategische Beschaffung Art der strategischen Beschaffung: Entfällt Begründung für das Fehlen von Barrierefreiheitskriterien Ort der Leistungserbringung NUTS-3-Code: DEF0C - Schleswig-Flensburg Land: Deutschland Geschätzte Laufzeit Laufzeit -: Zeitraum Dauer: 16 Einheit: YEAR - Jahr Verlängerung des Vertrags Beschreibung der Optionen -: Auktionsbedingungen Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein Verwendung von EU-Mitteln Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt Vertragsvergabesystem Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt Informationen über die Rahmenvereinbarung Währung: EUR - Euro Zusätzliche Informationen -: Ausschreibungsbedingungen Auswahlkriterien Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: A. Wirksame Gründung. Hierzu als Eigenerklärung einzureichen: PL1: Unternehmensprofil: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungs-zweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens. Auf besondere Anforderung Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist. Einzelheiten zu den Kriterien A bis J und den geforderten Nachweisen sind den Vergabeunterlagen Teil A (Verfahrensregeln, Abschnitt IV) zu entnehmen. Auf der eVergabe-Plattform steht ein Formularsatz im XLSX-Format zur Verfügung. Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe -: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: B. Eintragung in Register. Hierzu als Eigenerklärung einzureichen: PL 1, vgl. oben. Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe -: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: C. Erlaubnis zur Berufsausübung. Hierzu als Eigenerklärung einzureichen: PL 1, vgl. oben. Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe -: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: D. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Hierzu geforderte Eigenerklärungen: - PL2 Keine Straftaten; - PL3 Zahlung Steuern und Abgaben; - PL4 Beachtung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht; - PL5 Keine Insolvenz o.Ä; - PL6 Keine schweren Verfehlungen; - PL7 Keine Vertragsverletzungen. Einzelheiten zu den Kriterien A-D und den Erklärungen PL1 bis PL7 sind in den Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln, Abschnitt IV), erläutert und konkretisiert. Zu Ausschlussgründen vgl. auch von der eVergabe-Plattform vorgegebene Aufzählung in 2.1.6. Auf der eVergabe-Plattform steht ein Formularsatz im XLSX-Format zur Verfügung. Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe -: Art: Sonstiges Beschreibung: D1. Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland. Hierzu geforderte Eigenerklärung: PL 8: Kein nach EU-Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland Einzelheiten zu D1 und PL 8 sind in den Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln, Abschnitt IV), erläutert und konkretisiert. Auf der eVergabe-Plattform steht ein Formularsatz im XLSX-Format zur Verfügung. Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe -: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: E. Haftpflichtversicherung. Haftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 3 000 000 je Schadensfall für Personenschäden und über mindestens EUR 3 000 000 je Schadensfall für Sachschäden. Hierzu geforderte Eigenerklärung: WL1: Haftpflichtversicherungsdeckung (Bestehen und Höhe), auf gesonderte Anforderung auch Nachweis des Versicherers Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe -: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: F. Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen. Das Unternehmen muss in den vergangenen drei Jahren in einem wirtschaftlichen Umfang, der dem vorliegenden Projekt angemessen vergleichbar ist, vergleichbare Tätigkeiten (Betrieb einer Breitbandnetz-Infrastruktur für die Internetversorgung für Endnutzer) ausgeübt haben. Hierzu geforderte Eigenerklärung: WL2: Tätigkeitsumfang (Umsatz) im Tätigkeitsbereich, z.B. nach Zahl der Aufträge, der versorgten Anschlüsse und/oder Fläche oder ähnlichen Indikatoren, möglichst, jedenfalls auf gesonderte Anforderung auch entsprechende Umsatzangaben. Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe Zahl ist eine Art von Schwellenwert: Höchstanzahl erfolgreicher Angebote Auswahlkriterien zweite Stufe lädt Nummer ein: 5 Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: G. Finanzielle Stabilität Beschreibung: Das Unternehmen muss finanziell hinreichend stabil und leistungsfähig sein, um die Investitionen in die aktive Technik und den Betrieb durchführen zu können. Es darf sich nicht um ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" im Sinne des EU-Beihilferechts (vgl. Art. 2 Nr. 18 AGVO) handeln. Hierzu geforderte Eigenerklärung: WL3: Erklärung zur Stabilität und jedenfalls auf Anforderung Bankerklärung oder Rating. Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe Zahl ist eine Art von Schwellenwert: Höchstanzahl erfolgreicher Angebote Auswahlkriterien zweite Stufe lädt Nummer ein: 5 Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: H. Berufliche Erfahrung / Referenzen. Das Unternehmen muss über hinreichende berufliche (insbes. technische) Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen (Betrieb einer Breitbandnetz-Infrastruktur für die Internetversorgung für Endnutzer, möglichst auch Aufbau derselben) verfügen, und zwar in Bezug auf Projekte, die dem vorliegenden nach Art und Größe mind. vergleichbar sind. Mindeststandard ist der Betrieb mindestens eines vergleichbaren Projekts im Referenzzeitraum (ab 2018) mit vereinbarter Vertragsdauer von mind. 7 Jahren. Hierzu geforderte Eigenerklärungen: TL1: Referenzliste Betrieb Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe Zahl ist eine Art von Schwellenwert: Höchstanzahl erfolgreicher Angebote Auswahlkriterien zweite Stufe lädt Nummer ein: 5 Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: J. Vertriebserfahrung / Referenzen. Das Unternehmen muss über hinreichende Erfahrungen bei der Vermarktung von Anschlüssen an eine nach Art, Gebietsstruktur und Größe vergleichbare Breitbandnetz-Infrastruktur an Endnutzer verfügen. Mindeststandard ist die Durchführung einer Vermarktung mindestens eines vergleichbaren Projekts im Referenzzeitraum ab 2015. Hierzu geforderte Eigenerklärungen: TL2 Referenzliste Vertrieb (Endkundenakquise): Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe Zahl ist eine Art von Schwellenwert: Höchstanzahl erfolgreicher Angebote Auswahlkriterien zweite Stufe lädt Nummer ein: 5 Kandidaten Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Vergabekriterien Vergabekriterium Art: Kosten Beschreibung: 1. Höhe des Pachtentgelts Parameter der Zuschlagskriterien Parameter für das Zuschlagskriterium Nummer des Zuschlagskriteriums: 30 Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Bezeichnung: 1. Höhe des Pachtentgelts Art: Kosten Beschreibung: 2. Höhe der garantierten Basispacht Parameter der Zuschlagskriterien Parameter für das Zuschlagskriterium Nummer des Zuschlagskriteriums: 10 Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Bezeichnung: 2. Höhe der garantierten Basispacht Art: Qualität Beschreibung: 3. Qualität der Versorgung Parameter der Zuschlagskriterien Parameter für das Zuschlagskriterium Nummer des Zuschlagskriteriums: 10 Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Bezeichnung: 3. Qualität der Versorgung Art: Qualität Beschreibung: 4. Qualität des Diensteangebots und Endkundenpreise Parameter der Zuschlagskriterien Parameter für das Zuschlagskriterium Nummer des Zuschlagskriteriums: 30 Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Bezeichnung: 4. Qualität des Diensteangebots und Endkundenpreise Art: Qualität Beschreibung: 5. Qualität des Vertriebs- und Servicekonzepts Parameter der Zuschlagskriterien Parameter für das Zuschlagskriterium Nummer des Zuschlagskriteriums: 20 Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Bezeichnung: 5. Qualität des Vertriebs- und Servicekonzepts Folgen der Gewährung Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Ja Informationen über verspätete Einreichungen Eine bestimmte Rechtsform muss von einer Bietergruppe angenommen werden, die einen Auftrag erhält: ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung und bevollmächtigtem Vertreter. Einzelheiten in den Vergabeunterlagen (Teil A, Dokument Verfahrensregeln, Abschnitt III.12) Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Einzelheiten vgl. Vergabeunterlagen (Teil A, Dokument Verfahrensregeln, Abschnitt V.8). Vorbehaltene Beschaffung Reservierte Teilnahme: Entfällt Varianten Nebenangebote: Nicht zulässig Informationen über Wiederholungen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Anforderungen an die Auftragsausführung Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland, vgl. Vergabeunterlagen Anforderungen Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Sicherheitsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich: nein Beschreibung der NDA Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist erforderlich: nein Elektronischer Katalog Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Elektronische Signatur Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr910/2014) erforderlich: nein Verfahren nach der Vergabe Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja Finanzierungsvereinbarung -: Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...) Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): nein Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...) in the context of an applicable Legal Basis Angaben zur Einreichung Fristen I Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: Dienstag, 24.09.2024 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: Mittwoch, 11.09.2024 12:00 Uhr (MESZ) Gültigkeit der Angebote Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 67 Einheit: DAY - Tag Sprache der Einreichung Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Informationen über die öffentliche Öffnung -: Finanzgarantie -: Einreichungsformat Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/0190fde7-1af3-4b44-bb34-2af0437a8652/zustellweg-auswaehlen Angaben zu den Auftragsunterlagen Der Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist eingeschränkt: Keine Einschränkungen des Zugangs zu Dokumenten Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/0190fde7-1af3-4b44-bb34-2af0437a8652/zustellweg-auswaehlen ID – Beschaffungsunterlagen: n/a Ad-hoc-Kommunikationskanal -: Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt ID – Anbieter zusätzlicher Informationen: ORG-0001 Organisation, die Unterlagen bereitstellt ID – Dokumentenanbieter: ORG-0001 Überprüfung Fristen für die Überprüfung Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt nach Auffassung des BZVS den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016). Es wird darauf hingewiesen, dass in der nationalen Rechtsprechung z.T. entschieden wurde, ein Vergabeverfahren betreffend eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung unterliege aufgrund von § 149 Nr. 8 GWB nicht dem förmlichen Konzessionsvergaberecht, weil die Konzession hauptsächlich dazu diene, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze zu ermöglichen. Der BZVS ist der Auffassung, dass diese Rechtsprechung auf ein Betreibermodell der vorliegenden Art nicht zu übertragen ist, weil der BZVS vorliegend lediglich eine passive Netzinfrastruktur zur Verfügung stellt und betreiben lässt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Streitfall eine Vergabenachprüfungsinstanz ihre Zuständigkeit verneinen würde. Ausgehend von der Rechtsauffassung des BZVS, dass das Verfahren dem Konzessionsvergaberecht des GWB unterliegt, ist zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die in der Bekanntmachung angegebene Vergabekammer. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134Abs. 2 GWB unberührt bleibt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers - hier: des Konzessionsgebers -, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Konzessionsgeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des Zugangs kommt es nicht an (§ 154 Nr. 4 i. V. m. § 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 154 Nr. 4 i. V. m. § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gemäß § 134 GWB oder wegen unzulässig unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer (Konzessions-) Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - die Auftragsvergabe - hier: Konzessionsvergabe - im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Überprüfungsstelle ID – Überprüfungsorganisation: ORG-0002