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BZ­VAS Be­trei­ber­mo­dell Gi­ga­bit 2.0

Vergabestelle: Breitbandzweckverband im Amt Süderbrarup (BZVS)

Kurzinfo

Leistungen und Erzeugnisse
Dienstleistungen
Ausschreibungsweite
EU-Ausschreibung
Vergabeverfahren
Vergabeverordnung (VgV)
Vergabeart
Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Angebotsfrist
11.09.2024
Erfüllungsort
24392 Süderbrarup Schleswig-Holstein
Karte anschauen
CPV-Code
64210000, 72318000, 72400000

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
  • oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
      Nationale Ausschreibung
      VgV
      Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
      BZVAS_2024-01
      BZVAS Betreibermodell Gigabit 2.0
      BZVAS Betreibermodell Gigabit 2.0
      Dienstleistungen
      Nein
      
   
Metadaten
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Zeitzone für Datums- und Zeitangaben: Europe/Berlin

Organisationen
Organisationen
In der Bekanntmachung genannte Organisationen
ID – Unternehmen: ORG-0001
Kategorie: Käufer
Organisation
Offizielle Bezeichnung: Breitbandzweckverband im Amt Süderbrarup (BZVS)
Registrierungsnummer
Registrierungsnummer: 046417879
Internet-Adresse: https://breitband-amtsuederbrarup.de/
Adresse
Postanschrift: team Allee 22
Ort: Süderbrarup
Postleitzahl: 24392
NUTS-3-Code: DEF0C - Schleswig-Flensburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle
Kontaktstelle: Amt Süderbrarup - Leitender Verwaltungsbeamter Normen Strauß
E-Mail: breitbandzweckverband@amt-suederbrarup.de
Telefon: +4946417879
Informationen, die sich ausschließlich auf den Beschaffer beziehen
Federführendes Mitglied: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
ID – Unternehmen: ORG-0002
Kategorie: andere
Organisation
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer
Registrierungsnummer: 04319884640
Adresse
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
NUTS-3-Code: DEF02 - Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702

Vertragspartei und Dienstleister
Beschaffer
Beschaffer
ID – Käufer: ORG-0001
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

Verfahren
Zweck
Vorherige Bekanntmachung
-: 
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage des Verfahrens: Richtlinie 2014/24/EU
Andere Rechtsgrundlage mit Identifikator
Rechtsgrundlage des Verfahrens (ELI – CELEX): KonzVgV
Rechtsgrundlage des Verfahrens (Beschreibung): Richtlinie 2014/23/EU. Bezugnahmen auf die Richtlinie 2014/24/EU sind lediglich durch technische Einschränkungen der verwendeten eVergabe-Plattform bedingt.
Beschreibung
Interne Kennung: BZVAS_2024-01
Titel: BZVAS Betreibermodell Gigabit 2.0
Beschreibung: BZVAS Betreibermodell Gigabit 2.0
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6.010.000,00
Währung: EUR - Euro
Währung: EUR - Euro
Hauptklassifikation
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 72400000 - Internetdienste
Zusätzliche Klassifikation
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort
NUTS-3-Code: DEF0C - Schleswig-Flensburg
Land: Deutschland
Ausschreibungsbedingungen
Ausschlussgründe
Beschreibung: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.  Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D
Beschreibung: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D
Beschreibung: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D
Beschreibung: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D
Beschreibung: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.  Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D
Beschreibung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 2-3 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D
Beschreibung: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 4-5 GWB.  Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D
Beschreibung: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB.  Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D
Beschreibung: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.  Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D
Beschreibung: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D
Beschreibung: Insolvenz
Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.  Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D
Beschreibung: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 8-9 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D.
Beschreibung: Interessenkonflikt
Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. 
Beschreibung: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB.
Beschreibung: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB.  Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D
Beschreibung: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D
Beschreibung: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D
Beschreibung: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D
Beschreibung: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D
Beschreibung: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.  Vgl. auch unter Eignungs-/Auswahlkriterium D
Grenzüberschreitendes Recht
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
Verfahren
Verfahren
Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: Das Verfahren wird (vorsorglich) als Vergabe einer Dienstleistungskonzession nach GWB und Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV, beruhend auf Richtlinie 2014/23/EU) geführt. Wegen technischer  Einschränkungen der e-Vergabe-Plattform wird dort teilweise auf die VgV und die Richtlinie 2014/24/EU Bezug genommen, das ist für die rechtliche Einordnung nicht maßgeblich. Das Verfahren wird zweistufig geführt (Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren).  Zunächst sind elektronisch über die e-Vergabe-Plattform Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen zu stellen. Ein Formularsatz für den Teilnahmeantrag im Excel- Format steht auf der e-Vergabe-Plattform bei den Vergabeunterlagen bereit. Angebote sind erst nach Ende des Teilnahmewettbewerbs durch die hierzu aufgeforderten Bewerber einzureichen. Die dafür nötigen Unterlagen stehen zu Informationszwecken bereits jetzt auf der e-Vergabe-Plattform bereit. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren mit 5 Bewerbern durchzuführen, falls eine hinreichende Zahl geeigneter Bewerbungen vorliegt. Liegen mehr Bewerbungen vor, so kann eine Begrenzung der Teilnehmerzahl nach § 13 Abs. 4 KonzVgV erfolgen. 
Unter 5.1.9 sind die Eignungskriterien (bzw. die hier verwendete eVergabe-Plattform spricht von "Auswahlkriterien"), die für die Begrenzung der Teilnehmerzahl relevant sind, dadurch gekennzeichnet, dass unter "Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe" jeweils Angaben betr. "Höchstzahl erfolgreicher Angebote" gemacht sind, verbunden mit der Zahl 5. Die Implementation der EU-eForms-Vorgaben durch die eVergabe-Plattform erlaubt hier keine bessere Angabe. Gemeint ist die oben genannte Zahl von auszuwählenden Bewerbern. Die Auswahlkriterien werden wie folgt gewichtet:
1. Berufliche Erfahrung auf der Basis der Qualität der Referenzen zu TL1 (40 %),
2. Vertriebserfahrung auf der Basis der Qualität der Referenzen zu TL2 (20 %),
3. Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen auf der Basis des Tätigkeitsumfangs nach WL2 (20 %),
4. Finanzielle Stabilität nach WL3 (20 %).
Einzelheiten der Bewertung sind den Vergabeunterlagen (Verfahrensregeln, Abschnitt IV.5) zu entnehmen.
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabe erfolgt nach GWB und KonzVgV (Richtlinie 2014/23/EU). Nur wegen technischer Einschränkungen der e-Vergabe- Plattform werden dort tw. Bezüge zur VgV und zur Richtlinie 2014/24/EU verwendet. Die Angabe zum "geschätzten Gesamtwert" bezieht sich daher auf den Vertragswert nach Maßgabe von § 2 KonzVgV (Umsätze des Konzessionärs über die gesamte Vertragslaufzeit); die Methode zur Ermittlung ist in den Vergabeunterlagen (Verfahrensregeln) erläutert.
Losverteilung
Höchstzahl an Losen
-: 

Posten
Posten
Ausschreibungsverfahren
Los: LOT-0001
Beschreibung des Loses
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: BZVAS Betreibermodell Gigabit 2.0
Beschreibung: Das vorliegende Verfahren betrifft die Breitbandversorgung durch Betrieb einer (vom BZVS als Erweiterung eines bestehenden, bereits verpachteten Netzes noch zu errichtenden) Breitband-Netzinfrastruktur für insgesamt 617 Adresspunkte in noch unterversorgten "grauen Flecken" gem. Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes im Zielgebiet. Ausstattung mit aktiver Technik, Sicherstellung der Breitbandversorgung.  Das Projekt soll aus Mitteln des Bundes (Gigabit-Richtlinie 2.0) und des Landes Schleswig-Holstein gefördert werden. Der Betreiber hat das Breitbandnetz auf eigenes Risiko zu betreiben (Betreibermodell im Sinne von § 3 Abs.1 Buchst. b Gigabit-Rahmenregelung). Der Betreiber hat eine gigabitfähige Breitbandanbindung mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch im Rahmen des Netzes flächendeckend zu gewährleisten.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6.010.000,00
Währung: EUR - Euro
Einstufung
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 72400000 - Internetdienste
Art des Auftrags
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen
Gefördertes soziales Ziel
Innovatives Ziel
Strategische Beschaffung
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
Begründung für das Fehlen von Barrierefreiheitskriterien
Ort der Leistungserbringung
NUTS-3-Code: DEF0C - Schleswig-Flensburg
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit
Laufzeit
-: 
Zeitraum
Dauer: 16
Einheit: YEAR - Jahr
Verlängerung des Vertrags
Beschreibung der Optionen
-: 
Auktionsbedingungen
Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Nein
Verwendung von EU-Mitteln
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Vertragsvergabesystem
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Informationen über die Rahmenvereinbarung
Währung: EUR - Euro
Zusätzliche Informationen
-: 
Ausschreibungsbedingungen
Auswahlkriterien
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: A. Wirksame Gründung. Hierzu als Eigenerklärung einzureichen: PL1:
Unternehmensprofil: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungs-zweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens. Auf besondere Anforderung Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist.
Einzelheiten zu den Kriterien A bis J und den geforderten Nachweisen sind den Vergabeunterlagen Teil A (Verfahrensregeln, Abschnitt IV) zu entnehmen. Auf der eVergabe-Plattform steht ein Formularsatz im XLSX-Format zur Verfügung.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-: 
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: B. Eintragung in Register. Hierzu als Eigenerklärung einzureichen: PL 1, vgl. oben.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-: 
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: C. Erlaubnis zur Berufsausübung. Hierzu als Eigenerklärung einzureichen: PL 1, vgl. oben.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-: 
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: D. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Hierzu geforderte Eigenerklärungen: - PL2 Keine Straftaten; - PL3 Zahlung Steuern und Abgaben; - PL4 Beachtung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht; - PL5 Keine Insolvenz o.Ä; - PL6 Keine schweren Verfehlungen; - PL7 Keine Vertragsverletzungen. Einzelheiten zu den Kriterien A-D und den Erklärungen PL1 bis PL7 sind in den Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln, Abschnitt IV), erläutert und konkretisiert. Zu Ausschlussgründen vgl. auch von der eVergabe-Plattform vorgegebene Aufzählung in 2.1.6. Auf der eVergabe-Plattform steht ein Formularsatz im XLSX-Format zur Verfügung.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-: 
Art: Sonstiges
Beschreibung: D1. Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland. Hierzu geforderte Eigenerklärung: PL 8: Kein nach EU-Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland Einzelheiten zu D1 und PL 8 sind in den Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln, Abschnitt IV), erläutert und konkretisiert. Auf der eVergabe-Plattform steht ein Formularsatz im XLSX-Format zur Verfügung.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-: 
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: E. Haftpflichtversicherung. Haftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 3 000 000  je Schadensfall für Personenschäden und über mindestens EUR 3 000 000 je Schadensfall für Sachschäden. Hierzu geforderte Eigenerklärung: WL1: Haftpflichtversicherungsdeckung (Bestehen und Höhe), auf gesonderte Anforderung auch Nachweis des Versicherers
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-: 
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: F. Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen. Das Unternehmen muss in den vergangenen drei Jahren in einem wirtschaftlichen Umfang, der dem vorliegenden Projekt angemessen vergleichbar ist, vergleichbare Tätigkeiten (Betrieb einer Breitbandnetz-Infrastruktur für die Internetversorgung für Endnutzer) ausgeübt haben. Hierzu geforderte Eigenerklärung: WL2: Tätigkeitsumfang (Umsatz) im Tätigkeitsbereich, z.B. nach Zahl der Aufträge, der versorgten Anschlüsse und/oder Fläche oder ähnlichen Indikatoren, möglichst, jedenfalls auf gesonderte Anforderung auch entsprechende Umsatzangaben.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
Zahl ist eine Art von Schwellenwert: Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
Auswahlkriterien zweite Stufe lädt Nummer ein: 5
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: G. Finanzielle Stabilität
Beschreibung: Das Unternehmen muss finanziell hinreichend stabil und leistungsfähig sein, um die Investitionen in die aktive Technik und den Betrieb durchführen zu können. Es darf sich nicht um ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" im Sinne des EU-Beihilferechts (vgl. Art. 2 Nr. 18 AGVO) handeln. Hierzu geforderte Eigenerklärung: WL3: Erklärung zur Stabilität und jedenfalls auf Anforderung Bankerklärung oder Rating.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
Zahl ist eine Art von Schwellenwert: Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
Auswahlkriterien zweite Stufe lädt Nummer ein: 5
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: H. Berufliche Erfahrung / Referenzen.  Das Unternehmen muss über hinreichende berufliche (insbes. technische) Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen (Betrieb einer Breitbandnetz-Infrastruktur für die Internetversorgung für Endnutzer, möglichst auch Aufbau derselben) verfügen, und zwar in Bezug auf Projekte, die dem vorliegenden nach Art und Größe mind. vergleichbar sind. Mindeststandard ist der Betrieb mindestens eines vergleichbaren Projekts im Referenzzeitraum (ab 2018)
mit vereinbarter Vertragsdauer von mind. 7 Jahren. Hierzu geforderte Eigenerklärungen: TL1: Referenzliste Betrieb
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
Zahl ist eine Art von Schwellenwert: Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
Auswahlkriterien zweite Stufe lädt Nummer ein: 5
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: J. Vertriebserfahrung / Referenzen. Das Unternehmen muss über hinreichende Erfahrungen bei der Vermarktung von Anschlüssen an eine nach Art, Gebietsstruktur und Größe vergleichbare Breitbandnetz-Infrastruktur an Endnutzer verfügen. Mindeststandard ist die Durchführung einer Vermarktung mindestens eines vergleichbaren Projekts im Referenzzeitraum ab 2015. Hierzu geforderte
Eigenerklärungen: TL2 Referenzliste Vertrieb (Endkundenakquise):
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
Zahl ist eine Art von Schwellenwert: Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
Auswahlkriterien zweite Stufe lädt Nummer ein: 5
Kandidaten
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja
Vergabekriterien
Vergabekriterium
Art: Kosten
Beschreibung: 1. Höhe des Pachtentgelts
Parameter der Zuschlagskriterien
Parameter für das Zuschlagskriterium
Nummer des Zuschlagskriteriums: 30
Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bezeichnung: 1. Höhe des Pachtentgelts
Art: Kosten
Beschreibung: 2. Höhe der garantierten Basispacht
Parameter der Zuschlagskriterien
Parameter für das Zuschlagskriterium
Nummer des Zuschlagskriteriums: 10
Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bezeichnung: 2. Höhe der garantierten Basispacht
Art: Qualität
Beschreibung: 3. Qualität der Versorgung
Parameter der Zuschlagskriterien
Parameter für das Zuschlagskriterium
Nummer des Zuschlagskriteriums: 10
Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bezeichnung: 3. Qualität der Versorgung
Art: Qualität
Beschreibung: 4. Qualität des Diensteangebots und Endkundenpreise
Parameter der Zuschlagskriterien
Parameter für das Zuschlagskriterium
Nummer des Zuschlagskriteriums: 30
Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bezeichnung: 4. Qualität des Diensteangebots und Endkundenpreise
Art: Qualität
Beschreibung: 5. Qualität des Vertriebs- und Servicekonzepts
Parameter der Zuschlagskriterien
Parameter für das Zuschlagskriterium
Nummer des Zuschlagskriteriums: 20
Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bezeichnung: 5. Qualität des Vertriebs- und Servicekonzepts
Folgen der Gewährung
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Ja
Informationen über verspätete Einreichungen
Eine bestimmte Rechtsform muss von einer Bietergruppe angenommen werden, die einen Auftrag erhält: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung und bevollmächtigtem Vertreter. Einzelheiten in den Vergabeunterlagen (Teil A, Dokument Verfahrensregeln, Abschnitt III.12)
Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Einzelheiten vgl. Vergabeunterlagen (Teil A, Dokument Verfahrensregeln, Abschnitt V.8).
Vorbehaltene Beschaffung
Reservierte Teilnahme: Entfällt
Varianten
Nebenangebote: Nicht zulässig
Informationen über Wiederholungen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Anforderungen an die Auftragsausführung
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland, vgl. Vergabeunterlagen
Anforderungen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Sicherheitsüberprüfung
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich: nein
Beschreibung der NDA
Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist erforderlich: nein
Elektronischer Katalog
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Elektronische Signatur
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr910/2014) erforderlich: nein
Verfahren nach der Vergabe
Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Finanzierungsvereinbarung
-: 
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...)
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): nein
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...) in the context of an applicable Legal Basis
Angaben zur Einreichung
Fristen I
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: Dienstag, 24.09.2024
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: Mittwoch, 11.09.2024 12:00 Uhr (MESZ)
Gültigkeit der Angebote
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 67
Einheit: DAY - Tag
Sprache der Einreichung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Informationen über die öffentliche Öffnung
-: 
Finanzgarantie
-: 
Einreichungsformat
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/0190fde7-1af3-4b44-bb34-2af0437a8652/zustellweg-auswaehlen
Angaben zu den Auftragsunterlagen
Der Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist eingeschränkt: Keine Einschränkungen des Zugangs zu Dokumenten
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/0190fde7-1af3-4b44-bb34-2af0437a8652/zustellweg-auswaehlen
ID – Beschaffungsunterlagen: n/a
Ad-hoc-Kommunikationskanal
-: 
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
ID – Anbieter zusätzlicher Informationen: ORG-0001
Organisation, die Unterlagen bereitstellt
ID – Dokumentenanbieter: ORG-0001
Überprüfung
Fristen für die Überprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt nach Auffassung des BZVS den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016). Es wird darauf hingewiesen, dass in der nationalen Rechtsprechung z.T. entschieden wurde, ein Vergabeverfahren betreffend eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung unterliege aufgrund von § 149 Nr. 8 GWB nicht dem förmlichen Konzessionsvergaberecht, weil die Konzession hauptsächlich dazu diene, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze zu ermöglichen. Der BZVS ist der Auffassung, dass diese Rechtsprechung auf ein Betreibermodell der vorliegenden Art nicht zu übertragen ist, weil der BZVS vorliegend lediglich eine passive Netzinfrastruktur zur Verfügung stellt und betreiben 
lässt.  Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Streitfall eine Vergabenachprüfungsinstanz ihre Zuständigkeit verneinen
würde. Ausgehend von der Rechtsauffassung des BZVS, dass das Verfahren dem Konzessionsvergaberecht des GWB unterliegt, ist zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die in der Bekanntmachung angegebene Vergabekammer.  
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134Abs. 2 GWB unberührt bleibt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers - hier: des Konzessionsgebers -, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Konzessionsgeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des Zugangs kommt es nicht an (§ 154 Nr. 4 i. V. m. § 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 154 Nr. 4 i. V. m. § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gemäß § 134 GWB oder wegen unzulässig unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer (Konzessions-) Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - die Auftragsvergabe - hier: Konzessionsvergabe - im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 
Überprüfungsstelle
ID – Überprüfungsorganisation: ORG-0002

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