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Project Management Consultant für das Projekt UNITED HEAT – Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der Europastadt Görlitz/Zgorzelec
Vergabestelle: Stadtwerke Görlitz AG
Kurzinfo
- Leistungen und Erzeugnisse
- Dienstleistungen
- Ausschreibungsweite
- EU-Ausschreibung
- Vergabeverfahren
- Sektorenverordnung (SektVO)
- Vergabeart
- Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
- Angebotsfrist
- 18.07.2024
- Erfüllungsort
- 02826 Görlitz Sachsen
- CPV-Code
- 71240000, 71250000, 71300000, 79421000
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- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
- oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
Nationale Ausschreibung SektVO Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb VB 24_041 Project Management Consultant für das Projekt UNITED HEAT – Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der Europastadt Görlitz/Zgorzelec Project Management Consultant für das Projekt UNITED HEAT – Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der Europastadt Görlitz/Zgorzelec Dienstleistungen Nein Metadaten Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch Zeitzone für Datums- und Zeitangaben: Europe/Berlin Organisationen Organisationen In der Bekanntmachung genannte Organisationen ID – Unternehmen: ORG-0001 Kategorie: Käufer Organisation Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Görlitz AG Registrierungsnummer Registrierungsnummer: DE140509609 Adresse Postanschrift: Demianiplatz 23 Ort: Görlitz Postleitzahl: 02826 NUTS-3-Code: DED2D - Görlitz Land: Deutschland Kontaktstelle Kontaktstelle: Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. E-Mail: vergabebuero@abstsachsen.de Telefon: 03512802408 Informationen, die sich ausschließlich auf den Beschaffer beziehen -: ID – Unternehmen: ORG-0002 Kategorie: andere Organisation Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer im Freistaat Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Registrierungsnummer Registrierungsnummer: t:03419773800 Adresse Postanschrift: PF 10 13 64 undefined Ort: Leipzig Postleitzahl: 04013 NUTS-3-Code: DED51 - Leipzig, Kreisfreie Stadt Land: Deutschland Kontaktstelle Kontaktstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de Telefon: +49 3419773800 Vertragspartei und Dienstleister Beschaffer Beschaffer ID – Käufer: ORG-0001 Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliches Unternehmen Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen Tätigkeit des Auftraggebers: Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme Verfahren Zweck Vorherige Bekanntmachung -: Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage des Verfahrens: Richtlinie 2014/25/EU Andere Rechtsgrundlage mit Identifikator Rechtsgrundlage des Verfahrens (ELI – CELEX): SektVO Rechtsgrundlage des Verfahrens (Beschreibung): §13 Sektorenverordnung Ausschreibungsbedingungen Interne Kennung: VB 24_041 Titel: Project Management Consultant für das Projekt UNITED HEAT – Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der Europastadt Görlitz/Zgorzelec Beschreibung: Project Management Consultant für das Projekt UNITED HEAT – Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der Europastadt Görlitz/Zgorzelec Art des Auftrags: Dienstleistungen Umfang der Auftragsvergabe Währung: EUR - Euro Währung: EUR - Euro Hauptklassifikation Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Haupteinstufung: 71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort Ort: Görlitz Postleitzahl: 02826 NUTS-3-Code: DED2D - Görlitz Land: Deutschland Ausschreibungsbedingungen Ausschlussgründe Beschreibung: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. - Betrug oder Subventionsbetrug - Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. - Bildung krimineller Vereinigungen - Bildung und/oder Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung - Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. - Bildung terroristischer Vereinigungen - Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. - Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. - Insolvenz - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. - Interessenkonflikt - Interessenkonflikt aufgrund Teilnahme an dem Vergabeverfahren - Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, wenn ein Ausgleich des strukturellen Erkenntnisgewinns nicht möglich ist - Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. - Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. - Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. - Rein nationale Ausschlussgründe - § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, - § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, - § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet - § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Beschreibung: Schwere Verfehlung Beschreibung: - Schwere Verfehlung - Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. - Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576)genannten Unternehmens- und/oder Personenkreis - Wird über Anlage B - Russlandembargo als Eigenerklärung abgefragt. - Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens - Falsche Angaben, verweigerte Informationen, unzulässiger Erhalt vertraulicher Informationen - Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. - Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. - Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. - Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen - Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Beschreibung: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. - Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. - Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, wenn ein Ausgleich des strukturellen Erkenntnisgewinns nicht möglich ist - Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. - Zahlungsunfähigkeit - Zahlungsunfähigkeit oder der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage (unter anderem Konkurs, Insolvenz, Vergleichsverfahren, Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter) gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Grenzüberschreitendes Recht Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw Verfahren Verfahren Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: Die Vergabeentscheidung erfolgt in einem zweistufigen Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. §13 Sektorenverordnung. a) Teilnahmewettbewerb Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Er dient dazu, die unternehmensbezogenen Daten der Bewerber auszuwerten und so einen oder mehrere geeignete – d. h. fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige – Bewerber zu ermitteln. Der Auftraggeber beabsichtigt, das Verfahren mit allen geeigneten Bewerbern weiterzuführen. b) Angebotsabgabe, Verhandlungen In der zweiten Stufe wird der Auftraggeber weitere angebotsrelevante Vergabeunterlagen zur Verfügung stellen und auf deren Grundlage ein Erstangebot abfordern, welches die Verhandlungsgrundlage darstellt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen über mehrere Runden zu führen und die angebotsrelevanten Vergabeunterlagen aufgrund der Verhandlungen im vergaberechtlich zulässigen Rahmen anzupassen. Allen geeigneten Bewerber/Bieter zur Abgabe eines indikativen Angebotes (Erstangebots) aufgefordert. Dabei werden sie auch aufgefordert, mit dem Erstangebot ein Vor-Konzept einzureichen, in dem das Lösungsszenario inkl. Umsetzungsplan beschrieben wird. Diese Lösungen sollen in einer Präsentation gezeigt werden. Auf Basis von Erstangeboten, Vor-Konzepten, Präsentation werden Verhandlungen geführt. Erst im Anschluss werden die Bieter aufgefordert, verbindliche finale Angebote zusammen mit einer überarbeiteten Fassung der Konzepte einzureichen, auf deren Basis die Vergabeentscheidung erfolgt. c) Vergabekriterien, Vorbehalt der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot Als Kriterien für die Vergabeentscheidung werden zu 50 % qualitative Kriterien und zu 50 % der angebotene Preis herangezogen. Für die Bewertung der qualitativen Kriterien werden insbesondere die Vorschläge und Angebote der Bieter entscheidend sein zu den unter Teil D Nummer 1 der vorläufigen Leistungsbeschreibung benannten Aspekten innerhalb des Vor-Konzeptes oder späterer Überarbeitungen. Die Bewertung der Angebote erfolgt in der 2. Stufe anhand der Zuschlagskriterien. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl entsprechend diesen Zuschlagskriterien erhält den Zuschlag. Der Auftraggeber behält sich auch vor, keine Verhandlungen zu führen, sollte bereits eines der Erstangebote das Projekt zielführend und passgenau umsetzen. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Das Verfahren wird beschleunigt: nein Zusätzliche Informationen -: Losverteilung Höchstzahl an Losen -: Posten Posten Ausschreibungsverfahren Los: LOT-0001 Beschreibung des Loses Interne Kennung: LOT-0001 Titel: UNITED HEAT – Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in der Europastadt Görlitz/Zgorzelec Beschreibung: Die Stadtwerke Görlitz AG sind Betreiber von Energie- und Wärmeversorgungsanlagen und -netzen in der Stadt Görlitz. Die Stadtwerke Görlitz AG plant mit dem Projekt „UNITED HEAT“ der Europastadt Görlitz/Zgorzelec den Ersatz konventioneller durch regenerative Wärmeerzeuger und den Zusammenschluss der Wärmenetze der Stadtwerke Görlitz sowie die Anbindung an das Wärmenetz der polnischen Nachbarstadt Zgorzelec. Bisher haben die Stadtwerke Görlitz eine Machbarkeitsstudie abgeschlossen, die das Potenzial für die Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung in Görlitz und Zgorzelec untersucht hat. Die Ergebnisse sind in die Entwicklung des zukünftigen, EE-basierten Wärmeversorgungskonzepts des Projekts United Heat eingeflossen, das auch eine intensive wirtschaftliche Bewertung und eine enge Abstimmung mit den Mutterkonzernen E.ON und Veolia beinhaltete. Der nächste logische Schritt für das United Heat-Projekt besteht darin, von der Konzeptphase zur Planungsphase überzugehen und die ersten Investitionen anzustreben. Hierfür ist eine umfassende Entwurfs- und Genehmigungsplanung für alle zukünftigen Erzeugungsanlagen und folgend eine Umsetzung des Anlagenbaus durch Generalunternehmer notwendig. Leistung Das Investitionsprojekt „UNITED HEAT“ der Europastadt Görlitz/Zgorzelec stellt die Stadtwerke Görlitz AG vor Aufgabenstellungen, die nur mit externer Unterstützung erfüllt werden können. Zur Abwicklung des vorgenannten Investitionsprojektes ist deshalb ein Projekt-Set-up gewählt worden, dass den Stadtwerken Görlitz erlaubt - eine professionelle Projektabwicklung sicher zu stellen - die Projektleitung und -kontrolle sowie weitere ausgesuchte Funktionen im eigenen Haus zu installieren - professionelle Partner für die Planung, den Einkauf und den Bau der Neuanlagen und die Unterstützung der Projektbetreuung zu gewinnen Das Projekt „UNITED HEAT“ der Europastadt Görlitz/Zgorzelec besteht aus mehreren Einzelprojekten, die alle regenerative Wärme für das Wärmenetz Görlitz/Zgorzelec liefern werden. Es kommen verschiedene Wärmeerzeugungs- und -speichertechnologien zum Einsatz, so dass Ingenieurwissen aus verschiedenen Bereichen kombiniert und auf ein gemeinsames Ziel ausgerichtet werden muss. Alle Planungsaktivitäten externer Ingenieurbüros sowie anschließend zu beauftragende Generalunternehmer sollen durch einen Projekt Management Consultant (PMC) koordiniert werden. Dies soll das optimale Zusammenspiel aller Erzeugungsanlagen einschließlich der entsprechenden Dimensionierung der Fernwärmeleitungen gewährleisten. Mit dem Project Management Consultant (PMC) wird ein Partner verpflichtet, der den Stadtwerken Görlitz AG die notwendigen Dienstleistungen zur Verfügung stellt, um die Auftraggeber-Pflichten im Investitionsprojekt „UNITED HEAT“ zu erfüllen, wobei die Gesamtprojektleitung in der Hand der Stadtwerke Görlitz AG verbleibt. Art des Auftrags: Dienstleistungen Umfang der Auftragsvergabe Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders geeignet für: Besonders geeignet für Selbstständige Währung: EUR - Euro Einreihung des Haupterzeugnisses einer Partie Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Haupteinstufung: 71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Art des Auftrags Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung Gefördertes soziales Ziel Innovatives Ziel Innovatives Ziel: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen. Strategische Beschaffung Art der strategischen Beschaffung: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt Beschreibung: - Verringerung der Umweltauswirkungen Die Umstellung der Wärmeversorgung der Städte Görlitz und Zgorzelec auf erneuerbare Energien und die Zusammenführung beider Netze zu einer grenzüberschreitenden Wärmeversorgung zielt auf eine CO2 -Emissionseinsparung von bis zu 48 000 Tonnen pro Jahr ab und wird ein Leuchtturmprojekt für die zukünftige kohlenstofffreie Fernwärmeversorgung mittelgroßer europäischer Städte sein. Neben der CO2-Absenkung wird die Deckung des Wärmebedarfs aller an das Fernwärmenetz angeschlossenen Haushalte die Luftverschmutzung deutlich reduzieren und eine energieeffiziente Wärmeversorgung ermöglichen. Der Project Management Consultant (PMC) wird maßgeblich an der erfolgreichen Implementierung des Projektes beteiligt sein. Somit trägt die avisierte Beschaffung zur Verringerung der Umweltauswirkungen der Wärmeversorgung bei. - Innovative Beschaffung – wenn zutreffend, aus Liste etwas auswählen und begründen: Im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung werden Bauleistungen, Dienstleistungen oder Güter erbracht, die im Vergleich zu anderem auf dem Markt verfügbaren Bauleistungen, Dienstleistungen oder Gütern neuartig sind. In Görlitz ist der Bau folgender Anlagen geplant: - Solarthermieanlage (ca. 4 Hektar Kollektorfläche) mit saisonalem Speicher (ca. 300 000 m³, DE) - Hochtemperatur-Wärmepumpe (ca. 4,5 MW, DE), - Seewasser-Wärmepumpe (ca. 12 MW, DE), - Abwasser-Wärmepumpe (ca. 3 MW, DE), - Power-to-Heat-Anlage (ca. 6 MW, DE), - zwei Biomassekraftwerke (ca. 10 MW, DE) Der Bau dieser Anlagen ist in seiner Größenordnung und Kombination einzigartig in Deutschland. Dem Projekt ist daher ein hoher Innovationsgrad zuzuschreiben. Der Project Management Consultant (PMC) wird maßgeblich an der erfolgreichen Implementierung des Projektes beteiligt sein. Somit ist die avisierte Beschaffung als innovativ einzuschätzen. Begründung für das Fehlen von Barrierefreiheitskriterien Ort der Leistungserbringung Ort: Görlitz Postleitzahl: 02826 NUTS-3-Code: DED2D - Görlitz Land: Deutschland Geschätzte Laufzeit Laufzeit Datum des Beginns: Sonntag, 01.12.2024 Enddatum: Freitag, 30.11.2029 Zeitraum -: Verlängerung des Vertrags Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich vor, die Projektlaufzeit maximal um 12 Monate zu verlängern. Maximale Verlängerungen: 12 Beschreibung der Optionen Beschreibung: Die Leistung des Projektmanagementconsultants wird durch den AG in 3 Stufen abgerufen: - Abruf 1: Ausschreibung, Mitwirkung bei der Vergabe und Koordination der Planungsleistungen für die genannten Arbeitspakete bis zur Genehmigungsplanung (LPH 4) nach vorliegenden Zuwendungsbescheiden für die BEW Förderung “Modul 1” und CEF CB RES Förderung “Studies” voraussichtlich im November 2024 - Abruf 2: Ausschreibung, Mitwirkung bei der Vergabe und Koordination der Generalunternehmer für Arbeitspakete für welche die Zuwendungsbescheide für die BEW Förderung “Modul 2” und CEF CB RES Förderung “Works” vorliegen und ein Baubeginn binnen 18 Monaten ab Februar 2025 möglich ist. Umfang je nach Projektfortschritt, Beauftragung voraussichtlich im September 2025 - Abruf 3: Ausschreibung, Mitwirkung bei der Vergabe und Koordination der Generalunternehmer für Arbeitspakete für welche Zuwendungsbescheide für die BEW Förderung “Modul 2” und CEF CB RES Förderung “Works” vorliegen und ein Baubeginn binnen 18 Monaten ab Februar 2026 möglich ist. Umfang alle noch ausstehenden Arbeitspakete, Beauftragung voraussichtlich im September 2026 Die jeweils mit Abruf 1 gekennzeichneten Arbeitspakete werden nur nach Vorliegen der Zuwendungsbescheide für die BEW Förderung “Modul 1” und CEF CB RES Förderung “Studies” mit Vertragsschluss abgerufen. Die jeweils mit Abruf 2 gekennzeichneten Arbeitspakete werden nur nach Vorliegen der Zuwendungsbescheide BEW Förderung “Modul 2” und CEF CB RES Förderung “Works” und sofern ein Baubeginn binnen 18 Monaten ab Februar 2025 möglich ist mit Vertragsschluss abgerufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Projektlaufzeit maximal um 12 Monate zu verlängern. Auktionsbedingungen Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja Verwendung von EU-Mitteln Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt Vertragsvergabesystem Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt Informationen über die Rahmenvereinbarung Währung: EUR - Euro Ausschreibungsbedingungen Auswahlkriterien Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: 1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen (in Textform) nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts. 2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist dann unter Angabe der Steuernummer möglich. 6) Eigenerklärung, dass keine Beteiligung russischer Unternehmen gegeben ist (Anlage B) oder Erklärung gleichen Inhalts (Textform). *) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen. Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen. Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe -: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: 3) Informationen zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, wobei ein Mindestwert von 3.000.000 EUR pro Jahr verlangt wird. Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe -: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: 4) Angaben zu min 3 wesentlichen, vergleichbaren in den letzten acht Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) 5) Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung bzw. die Bereitschaftserklärung einer Versicherung zur Anpassung oder zum Abschluss in der genannten Höhe für diesen Auftragsfall mit folgenden Mindesthöhen: ☒ für Personenschäden 5.000.000,00 € ☒ für sonstige Schäden 5.000.000,00 € Eignung im Fall von Bietergemeinschaften oder bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft bereits mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, soweit zutreffend. Das gilt im Fall einer Eignungsleihe auch für den Eignungsleihgeber. Bei geplanter Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen. Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe -: Kandidaten Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Vergabekriterien Vergabekriterium Art: Qualität Beschreibung: Für die Bewertung der qualitativen Kriterien werden insbesondere die Vorschläge und Angebote der Bieter entscheidend sein zu den unter Teil D Nummer 1 der vorläufigen Leistungsbeschreibung benannten Aspekten innerhalb des Vor-Konzeptes oder späterer Überarbeitungen. Die Bewertung der Angebote erfolgt in der 2. Stufe anhand der Zuschlagskriterien: 1 Qualität und Erfahrung des Projektteam - 25 % 2 Technische und organisatorische Qualität der Herangehensweise- 20% 4 Gesamteindruck der Angebotspräsentation- 5 % Parameter der Zuschlagskriterien -: Art: Preis Beschreibung: 50% Parameter der Zuschlagskriterien -: Informationen über verspätete Einreichungen Eine bestimmte Rechtsform muss von einer Bietergruppe angenommen werden, die einen Auftrag erhält: nein Verspätete Angaben zum Bieter Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Eignungsbezogene Unterlagen können nachgefordert werden. Vorbehaltene Beschaffung Reservierte Teilnahme: Entfällt Varianten Nebenangebote: Zulässig Informationen über Wiederholungen Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Anforderungen an die Auftragsausführung Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Code für die Anforderung an die Ausführung: Leistung Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung. Anforderungen -: Sicherheitsüberprüfung -: Beschreibung der NDA Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist erforderlich: ja Weitere Informationen zur Geheimhaltungsvereinbarung: siehe Anlage A09 Elektronischer Katalog Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Elektronische Signatur Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr910/2014) erforderlich: nein Verfahren nach der Vergabe Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja Finanzierungsvereinbarung Finanzielle Vereinbarung: - Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...) Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): nein Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...) in the context of an applicable Legal Basis Angaben zur Einreichung Fristen I Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: Freitag, 26.07.2024 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: Donnerstag, 18.07.2024 13:00 Uhr (MESZ) Gültigkeit der Angebote Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 113 Einheit: DAY - Tag Sprache der Einreichung Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Informationen über die öffentliche Öffnung Ort der Angebotsöffnung: Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen. Finanzgarantie Eine Garantie ist erforderlich: nein Einreichungsformat Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/01900bcf-5f87-49d1-8fa6-0f68a7e9d77c/zustellweg-auswaehlen Angaben zu den Auftragsunterlagen Der Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist eingeschränkt: Keine Einschränkungen des Zugangs zu Dokumenten Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/01900bcf-5f87-49d1-8fa6-0f68a7e9d77c/zustellweg-auswaehlen ID – Beschaffungsunterlagen: n/a Ad-hoc-Kommunikationskanal -: Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt ID – Anbieter zusätzlicher Informationen: ORG-0001 Organisation, die Unterlagen bereitstellt ID – Dokumentenanbieter: ORG-0001 Überprüfung Fristen für die Überprüfung Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Überprüfungsstelle ID – Überprüfungsorganisation: ORG-0002
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