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In­ter­es­sen­be­kun­dungs­ver­fah­ren - Ent­wick­lung von ge­werb­li­chen, kul­tu­rel­len, so­zia­len, ga­stro­no­mi­schen und sons­ti­gen Misch­nut­zun­gen nicht stö­ren­der Art, so­wie er­gän­zen­der Wohn­nut­zung auf dem Ge­län­de des bis­he­ri­gen Bür­ger­hau­ses Ober­vell­mar der Stadt Vell­mar

Vergabestelle: Stadt Vellmar

Kurzinfo

Leistungen und Erzeugnisse
Bauleistungen
Ausschreibungsweite
Nationale Ausschreibung
Vergabeverfahren
sonstige
Vergabeart
Interessenbekundungsverfahren
Angebotsfrist
30.09.2025
Erfüllungsort
34246 Vellmar Hessen
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CPV-Code
70122100-3
Kontakt
Mailkontakt

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
  • oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten

Gegenstand dieses Interessenbekundungsverfahrens ist die Einleitung eines transparenten Auswahlverfahrens, um zum Abschluss dieses Verfahrens die Grundstücksteilfläche des Bürgerhauses Obervellmar mit ca. 4.000 m² an einen geeigneten Bauvorhabenträger zu veräußern, der die Grundstücksteilfläche im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung unter der vorgenannten Zielsetzung städtebaulich entwickelt. Als zulässig und zielführend werden in angemessenem Umfang Unterbringungsmöglichkeiten von Läden, Schank- und Speisewirtschaften, die der Versorgung des Gebietes dienen sowie nicht störende Handwerksbetriebe angesehen. Ebenso kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Nutzungszwecke. Ausnahmsweise ist die Zulassung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes, sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben und Anlagen für Verwaltungen im Sinne des § 4 Abs. 3 BauNVO vorstellbar. Ergänzend die Schaffung von Wohnbebauung mit bedarfsgerechtem Wohnungsmix. Ausgeschlossen ist die Unterbringung von Gartenbaubetrieben und Tankstellen. Der ausgewählte Bauvorhabenträger hat die verschiedenen Raumnutzungen entweder selbst zu bewirtschaften oder in Abstimmung mit der Stadt Vellmar an geeignete Betriebsführer oder private sowie öffentliche Einrichtungsträger zu verpachten, vermieten oder veräußern.

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