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In­ge­nieur­leis­tun­gen für die fach­tech­ni­sche Be­glei­tung und Be­treu­ung der An­la­ge zum Ka­tho­di­schen Kor­ro­si­ons­schutz (KKS) am Über­lei­ter 3a

Vergabestelle: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Einkauf Lausitz, Knappenstraße 1, 01968 Senftenberg

Kurzinfo

Leistungen und Erzeugnisse
Dienstleistungen
Ausschreibungsweite
Nationale Ausschreibung
Vergabeverfahren
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Angebotsfrist
16.10.2025
Erfüllungsort
Senftenberg, Anlagenstandort Klein Partwitz

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
  • oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten

Ort der Leistung:Senftenberg, Anlagenstandort Klein Partwitz
Titel der Leistung:Ingenieurleistungen für die fachtechnische Begleitung und Betreuung der Anlage zum Kathodischen Korrosionsschutz (KKS) am Überleiter 3a
Art und Umfang der Leistung:
- Erstinbetriebnahme einer bestehenden KKS-Anlage
- Prüfung und Umsetzung der behördlichen Genehmigung

- Installation von Datenloggern
- Durchführung und Dokumentation von Kontrollmessungen
- Begleitung des Anlagenbetriebes und Fortschreibung der bestehenden Anlagendokumentation

Ausführungsfrist:

13.01.2026 - 31.12.2026, Optionen für die Jahre 2027 und 2028
Optionen gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Die Leistungen für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 und vom 01.01.2028 bis 31.12.2028 werden jeweils jährlich als Option vereinbart.
Die Beauftragung der Option erfolgt jährlich bis spätestens 30.09. des vorhergehenden Vertragsjahres.
Die Beauftragung der Option erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer unter folgenden Bedingungen:
zufriedenstellen Ausführung der bis dahin erbrachten Leistungen
gesicherte Budgetlage zur Durchführung der Arbeiten
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Option, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind.
Sofern der Auftraggeber die Option beauftragt, ist der Auftragnehmer zur Erbringung der optionalen Leistungen zu den vereinbarten Konditionen verpflichtet.

Weitere Informationen

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