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Rahmenvertrag Elektro Recycling
Vergabestelle: Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.
Kurzinfo
- Leistungen und Erzeugnisse
- Dienstleistungen
- Ausschreibungsweite
- Nationale Ausschreibung
- Vergabeverfahren
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Vergabeart
- beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung
- Angebotsfrist
- 23.07.2025
- Erfüllungsort
-
10117
Berlin
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- Mailkontakt
Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
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- oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines vierjährigen Rahmenvertrags mit Option auf Verlängerung um zweimal ein Jahr zwischen dem DeZIM und einem professionellen Anbieter zur fachgerechten Entsorgung von Elektroaltgeräten sämtlicher Art.
Leistungsbeschreibung
- Abholung und anschließende fachgerechte Zerlegung und umweltgerechte Entsorgung von
- Geräte der IT, wie z.B. Laptops, (Mobil-)Telefone, Drucker, Monitore, Dockingstations, Laminiergeräte, Gerätschaften aus der Serverlandschaft
- Geräte aus dem Veranstaltungsbereich: Beamer, Mikrofone, Kameras, Konferenzeulen, Clevertouch, Bildschirme, …
- Geräte aus den Teeküchen: Kühlschrank, Mikrowelle, Wasserkocher
- : Akkus, Batterien, Leuchtstoffröhren, Glühbirnen, …
Die oben genannten Gerätschaften sind nicht als abschließend zu verstehen, sondern bilden zunächst die zurzeit üblichen Anforderungen ab. Es können darüber hinaus weitere Produkte anfallen, die sich im Laufe der Zusammenarbeit ergeben. Sollten neue Gerätschaften im Laufe der Vertragslaufzeit zustande kommen, werden diese in das bestehende Leistungsverzeichnis mit aufgenommen.
Die Arbeiten sollen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben stattfinden. Bei der Löschung und Vernichtung von Datenträgern muss das nach Bundesdatenschutzgesetz geschehen.
Weitere Informationen
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