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Schwellentausch Zuführungsstrecke JadeWeserPort
Vergabestelle: Container Terminal Wilhelmshaven - JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
Kurzinfo
- Leistungen und Erzeugnisse
- Bauleistungen
- Ausschreibungsweite
- Nationale Ausschreibung
- Vergabeverfahren
- Bauleistungen (VOB)
- Vergabeart
- Freihändige Vergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
- Angebotsfrist
- 06.08.2025
- Erfüllungsort
-
Wilhelmshaven
Niedersachsen
Karte anschauen - CPV-Code
- 45234116-2, 45234113-1
- Kontakt
- Mailkontakt
Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
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- oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
Gegenstand des Projekts sind durchzuführenden Arbeiten zum Tausch der Schwellen in der Zuführungsstrecke (km 1+940 bis 2+250 und km 2+425 bis 2+515) des JadeWeserPort (Gleis 1552).
In den vergangenen Jahren wurden verstärkt Schäden an Spannbetonbahnschwellen festgestellt, insbesondere an Serien aus bestimmten Herstellungsjahren. Diese Schäden äußern sich häufig durch Risse im Bereich der Spannglieder und Befestigungsklammern und beeinträchtigen die Betriebssicherheit nachhaltig. Auch bei den JadeWeserPort-Gleisen wurden diese Schwellen verbaut. Insbesondere im Kurvenbereich der Zuführungsstrecke tritt dieser Mangel deutlich auf. Erkennbar wird dies durch Risse im Schwellenkörper im Bereich der Spannglieder und Befestigungsklammern.
In diesem Verfahren werden Leistungen zum Schwellentausch unter Berücksichtigung der betrieblichen Rahmenbedingungen und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber im Rahmen vorab definierter Sperrpausen mit einer maximalen Dauer von zehn Stunden vergeben. Die Einhaltung dieser Sperrzeiten ist zwingend. Bei Überschreitung der Sperrzeiten behält sich der Auftraggeber das Recht auf Schadensersatzforderungen vor.
Die Einzelheiten zu den zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen für die zweite Phase dieses Vergabeverfahrens (Angebotsphase), die auszugsweise (Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis, Vertragsbedingungen) zur Information der Bewerber als Vorab-Entwürfe beigefügt sind.
Dieses Verfahren wird als Freihändige Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 VOB/A i.V.m. § 6 Abs. 2 der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) durchgeführt. Es handelt sich nicht um eine europaweite Ausschreibung, da der EU-Schwellenwert zur Vergabe von Bauleistungen nicht erreicht wird.
Die freihändige Vergabe wird zweistufig durchgeführt. Auf der ersten Stufe, dem Teilnahmewettbewerb, prüft der Auftraggeber die Eignung der Bewerber bezogen auf die verfahrensgegenständlichen Leistungen. Auf der zweiten Stufe, der Angebotsphase, fragt der Auftraggeber von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern zunächst ein sog. erstes Angebot mit dem in dieVerhandlungsphase eingetreten wird, ab.
Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Auftrag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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