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Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
Zuständige Behörde: Bundesamt für Justiz
Beschreibung
Diese Dienstleistung umfasst die Bearbeitung von Anfragen durch Gerichte, Staatsanwaltschaften, Verwaltungsbehörden und der für die Annahme und Weiterleitung von Anträgen auf Auskunft aus dem GZR durch Privatpersonen und juristische Personen und Personenvereinigungen zuständigen Behörden und kann automatisiert über Datennetze, die als geschlossene Benutzergruppe eingerichtet sind, erfolgen.