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Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

Zuständige Behörde: Bundesamt für Justiz

Beschreibung

Diese Dienstleistung umfasst die Bearbeitung von Anfragen durch Gerichte, Staatsanwaltschaften, Verwaltungsbehörden und der für die Annahme und Weiterleitung von Anträgen auf Auskunft aus dem GZR durch Privatpersonen und juristische Personen und Personenvereinigungen zuständigen Behörden und kann automatisiert über Datennetze, die als geschlossene Benutzergruppe eingerichtet sind, erfolgen.

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