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Vertreterin des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI)
Hauptadresse
10557 Berlin, Berlin
Deutschland
- Telefon:
- +49 30 18681-4336
- Fax:
- +49 30 18681-4225
- E-Mail:
- VBIAG@bmi.bund.de
Beschreibung
Die Vertreterin des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) vertritt als Organ der Rechtspflege das öffentliche Interesse des Bundes in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Seine gesetzliche Grundlage findet der VBI in § 35 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Die VBI ist beim Bundesverwaltungsgericht bestellt, wodurch seine Stellung als Organ der Rechtspflege hervorgehoben ist. Die VBI vertritt das öffentliche Interesse des Bundes (Bundesinteresse). Dieses versteht sich in einem übergreifenden, unparteiischen Sinne. Gemeint sind die gesamtstaatlichen Interessen des Bundes, die die Belange der Länder und Kommunen ebenso einschließen wie die Rechte des einzelnen Bürgers.
Die VBI ist Nachfolgeeinrichtung des Oberbundesanwalts (OBA), der zum 1. Januar 2002 aufgelöst wurde (Artikel 14 DiszNOG 2001, Bundesgesetzblatt I S. 1509).
Die VBI unterliegt nur den Weisungen der Bundesregierung, d.h. des Kabinetts, (§ 35 VwGO) und ist im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) eingerichtet, das auch die Dienstaufsicht führt. Unverändert gilt die "Dienstanweisung für den Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht" in der Fassung vom 31. Januar 2002 (GMBl. S. 132).