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Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SRW)
Hauptadresse
65189 Wiesbaden, Hessen
Deutschland
- Telefon:
- +49 611 75-2390
- Fax:
- +49 611 75-2538
- E-Mail:
- info@svr-wirtschaft.de
Beschreibung
Aufgaben
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist ein Gremium der wirtschaftswissenschaftlichen Politikberatung. Er wurde durch Gesetz im Jahre 1963 eingerichtet mit dem Ziel einer periodischen Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und zur Erleichterung der Urteilsbildung bei allen wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie in der Öffentlichkeit. Er ist in seinem Beratungsauftrag unabhängig. Seine Ausführungen und Konzeptionen sind seitdem ein wesentlicher Bestandteil der wirtschaftspolitischen Diskussion in Deutschland und haben die politische Entscheidungsfindung merklich beeinflusst.
Der Sachverständigenrat hat im Einzelnen, entsprechend des gesetzlichen Auftrags, folgende Aufgaben:
- Darstellung der wirtschaftlichen Lage und deren absehbarer Entwicklung,
- Untersuchung, wie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum gewährleistet sein können,
- unter Einbeziehung der Bildung und der Verteilung von Einkommen und Vermögen,
- Aufzeigen der Ursachen von aktuellen und potenziellen Spannungen zwischen der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und dem gesamtwirtschaftlichen Angebot,
- Aufzeigen von Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung, jedoch ohne Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen.
Dem gesetzlichen Auftrag zufolge verfasst und veröffentlicht der Rat jedes Jahr ein Jahresgutachten (Mitte November) und überdies, in besonderen Problemlagen oder nach Auftrag durch die Bundesregierung, Sondergutachten. Darüber hinaus erstellt der Sachverständigenrat seit 2005 Expertisen zu ausgewählten Themen im Auftrag der Bundesregierung.
Organisation
Der Sachverständigenrat besteht aus fünf Mitgliedern, die über besondere wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und volkswirtschaftliche Erfahrungen verfügen müssen. Sie werden für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung berufen. Wiederberufungen sind zulässig. Der Rat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden für die Dauer von drei Jahren.
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird der Rat durch einen Wissenschaftlichen Stab unter Leitung eines Generalsekretärs unterstützt. Darüber hinaus kann er für seine organisatorischen und statistischen Aufgaben auf eine Geschäftsstelle zurückgreifen, die beim Statistischen Bundesamt angesiedelt ist.