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Nationaler Normenkontrollrat (NKR)

Hauptadresse

Bundesministerium der Justiz Mohrenstraße 37
10117 Berlin, Berlin
Deutschland

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Telefon: 
+49 3018 580-8245
Fax: 
+49 3018 580-1234
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Beschreibung

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) ist ein im Jahr 2006 von der Bundesregierung eingerichtetes unabhängiges Expertengremium zur Reduzierung von Bürokratie. Sein gesetzlicher Auftrag ist es, die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen zu Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung zu unterstützen. Die Mitglieder werden für den Zeitraum von fünf Jahren von der Bundesregierung berufen. Kern seiner Tätigkeit ist die so genannte Ex ante-Prüfung von Regelungsvorhaben der Bundesregierung auf deren Kostenfolgen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Darüber hinaus nimmt der NKR mit Blick auf einen ganzheitlichen Ansatz für bessere Rechtsetzung weitere Aufgaben wahr. Das Gremium ist in erster Linie unabhängiger Berater und zugleich Kontrolleur der Bundesregierung.

Seit 2006 prüft der NKR die transparente und nachvollziehbare Darstellung der Bürokratiekosten aus Informationspflichten und seit 2011 des gesamten Erfüllungsaufwands in allen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung. Zudem achtet er darauf, ob kostengünstigere bzw. weniger belastende Alternativen in Erwägung gezogen wurden. Die dadurch entstehende Transparenz soll Entscheidungsträgern in Regierung und Parlament helfen, sich die Konsequenzen bewusst zu machen, bevor ein Gesetz verabschiedet wird. Dabei behält der NKR auch den Vollzug von Gesetzen bei Ländern und Kommunen im Blick.

Der Erfüllungsaufwand ist das „Preisschild“ von Gesetzen und Verordnungen. Er umfasst den messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die eine neue Regelung bei Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung auslöst. Um den Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit ein realitätsnahes Bild zu geben, müssen sowohl die laufenden, jährlich wiederkehrenden, als auch die einmaligen Be- und Entlastungen nachvollziehbar dargestellt werden. Um einen Anstieg des Erfüllungsaufwand zu verhindern, hat sich die Bundesregierung verpflichtet, den durch neue Regelungen entstehenden Erfüllungsaufwand an anderer Stelle in gleicher Höhe zu kompensieren (One-in, one-out). Die Einhaltung dieser Verpflichtung ist ebenfalls Teil der Prüfung des NKR. Die Zunahme bzw. der Rückgang des Erfüllungsaufwands ist ein wesentlicher Indikator für den Erfolg beim Bürokratieabbau.

Neben der Ex ante-Prüfung hat der NKR in den letzten Jahren viele Projekte durchgeführt und Gutachten erstellt. Dabei hat er sich z.B. in den sog. „Einfacher zu…-Projekten mit dem ebenenübergreifenden Regelungsvollzug beschäftigt und wichtige Anstöße zum Bürokratieabbau etwa bei der Beantragung von BAFöG gegeben. Zudem hat der NKR vielfältige Aktivitäten zum Thema e-Government durchgeführt, da die Digitalisierung insgesamt - aber auch besonders die Digitalisierung in der Verwaltung - ein wesentliches Mittel zum Abbau unnötiger Bürokratie ist.

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