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Kunstverwaltung des Bundes (KVDB)

Hauptadresse

DGZ-Ring 12
13086 Berlin, Berlin
Deutschland

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Beschreibung

Die Kunstverwaltung des Bundes (KVdB) ist eine unselbstständige Bundesanstalt im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Die Behörde wurde zum 1. Februar 2020 eingerichtet und hat ihren Amtssitz in Berlin. Die Hauptaufgaben der Kunstverwaltung sind:

- Verwaltung des Kunstbestandes der Bundesrepublik Deutschland
- Provenienzforschung zum Kunstbestand der Bundesrepublik Deutschland und Restitution.

Der Kunstbestand der Bundesrepublik Deutschland umfasst mehr als 100.000 Objekte unterschiedlichster Herkunft, die auf einzelne Ressorts (Bundesministerien) verteilt sind. Die Kunst- und Kulturobjekte stammen:

- aus ehemaligem Reichsbesitz
- aus dem zentralstaatlichen Bereich der Deutschen Demokratischen Republik
- aus rechtsgeschäftlichen Erwerbungen der Bundesrepublik Deutschland
- aus der Ankaufsunterstützung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Der Bund hat den Umgang mit seinen Kunstwerken in der nachfolgenden Vorschrift verbindlich geregelt. Die wesentlichen Regelungen sind die zentrale Erfassung aller Kunstwerke in der Kunstdatenbank des Bundes. Betreiber der Kunstdatenbank ist die Kunstverwaltung des Bundes. Weiterhin verwaltet sie den zahlenmäßig größten Kunstbestandes bei der BKM. Diese umfasst die Ausleihe, Lagerung, Restaurierung und Verwertung, die historisch, kunsthistorisch oder künstlerisch bedeutsamen Kunstgegenstände der Wissenschaft und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Expertise der Kunstverwaltung zu kunstspezifischen Fragen allen Ressorts zur Verfügung zu stellen.

Die Bundesrepublik Deutschland stellt sich der besonderen Verantwortung für die Rückgabe von Kulturgütern, die den Verfolgten des Nazi-Regimes entzogen worden sind, indem sie sich den “Grundsätzen der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden” (Washingtoner Erklärung) vom 3. Dezember 1998 durch eine “Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz” (Gemeinsame Erklärung) vom 14. Dezember 1999 angeschlossen hat. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich damit verpflichtet, Kunstwerke, die während der Zeit des Nationalsozialismus beschlagnahmt wurden, ausfindig zu machen, die rechtmäßigen Eigentümer und Eigentümerinnen oder deren Rechtsnachfolgenden zu ermitteln und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um zu fairen und gerechten Lösungen zu gelangen.

Die KVdB prüft dieser Verpflichtung folgend alle Kunstwerke im Eigentum des Bundes, die vor 1945 entstanden sind, auf ihre Herkunft (Provenienzforschung). Stellt sich im Rahmen dieser Prüfung heraus, dass Kunstwerke Voreigentümern unrechtmäßig entzogen wurden, erhalten diese die Kunstwerke zurück (Restitution).

Zur Herstellung umfassender Transparenz werden die Ergebnisse der Provenienzforschung und die Restitutionen von der KVdB in der ProvenienzdatenbankBund veröffentlicht.

Übergeordnete Behörde

Beauftragter der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland

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