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Hauptzollamt Singen (HZA Singen)

Hauptadresse

Maggistraße 3
78224 Singen, Baden-Württemberg
Deutschland

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Telefon: 
+49 7731 8205-0
Fax: 
+49 7731 8205-1901
E-Mail: 

Internet:
www.zoll.de

Beschreibung

Ein wichtiger Hinweis zur Kraftfahrzeugsteuer: 

die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) ist im Laufe des ersten Halbjahres 2014 auf den Zoll übergegangen.

Zuständig sind die örtlichen Hauptzollämter.

Wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie örtlich zuständige Hauptzollamt.

Informationen zur örtlichen Zuständigkeit erhalten Sie auf der Seite www.zoll.de

oder bei der zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer:

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Bei den hier angegebenen Zeiten handelt es sich auschließlich um die Beratungszeiten der zentralen Auskunft.

Bitte schicken Sie keine Anfragen im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer an die Redaktion bund.de.

Dem Hauptzollamt Singen werden übertragen die Zuständigkeiten

  • für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer in den Bezirken der beiden Hauptzollämter Singen und Lörrach.

Leiter:
Rainer Bühler

Amtsbezirk:
Landkreise Konstanz, Tuttlingen und Waldshut; vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinde Löffingen; vom Landkreis Rottweil die Gemeinden Aichhalden, Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Dornhan, Dunningen, Epfendorf, Eschbronn, Fluorn-Winzeln, Hardt, Lauterbach, Oberndorf, Rottweil, Schramberg, Sulz a.N., Tennenbronn, Villingendorf, Vöhringen, Wellendingen und Zimmern; vom Schwarzwald-Baar-Kreis die Gemeinden Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Brigachtal, Dauchingen, Donaueschingen, Furtwangen, Gütenbach, Hüfingen, Königsfeld, Mönchweiler, Niedereschach, St. Georgen, Tuningen, Unterkirnach, Villingen-Schwenningen und Vöhrenbach; die Abfertigungsplätze der Zollämter Altenburg-Nohl, Bad Säckingen, Bietingen, Bühl, Büßlingen, Erzingen, Günzgen, Jestetten, Konstanz-Autobahn, Konstanz-Emmishofer Tor, Konstanz-Kreuzlinger Tor, Konstanz-Paradieser Tor, Laufenburg, Neuhaus, Schlatt a.R., Singen, Stühlingen, Waldshut und Wiechs-Dorf auf schweizerischem Hoheitsgebiet; die Eisenbahnlinien von der Grenze in Konstanz bis Kreuzlingen, von der Grenze bei Bietingen über Schaffhausen bis zur Grenze bei Erzingen und von Schaffhausen bis Rafz auf schweizerischem Hoheitsgebiet, soweit Reisende abgefertigt werden; die Schiffslinie Kreuzlingen-Schaffhausen auf dem Streckenabschnitt Kreuzlingen bis Öhningen auf schweizerischem Hoheitsgebiet, soweit Reisende abgefertigt werden

Die Hauptzollämter (HZÄ) als örtliche Behörden bilden die wesentliche Basis der Bundeszollverwaltung. Sie und die ihnen nachgeordneten Zollämter und Zollkommissariate sind für Bürger sowie Wirtschaftbeteiligte erste Ansprechpartner für alle Fragen "rund um den Zoll".

Der organisatorische Aufbau orientiert sich an den von den HZÄ zu erfüllenden Aufgaben. In bis zu 6 Sachgebieten decken die Beschäftigten der HZÄ folgende Arbeitsbereiche ab:

  • Allgemeine Verwaltung

    • u. a. Organisation, Personal, Zahlstelle, sonstige Servicedienste.
  • Zölle und Verbrauchsteuern

    • u. a. Abgabenordnung, Zölle, Verbrauchsteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub sowie Bargeldkontrollen und Geldwäsche.
  • Abfertigung und Abrechung

    • u. a. Zollabwicklung (Abrechnung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Abrechnung der vereinfachten Verfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr), Nacherhebung und Erstattung, Abfertigung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
  • Prüfungsdienste

    • untergliedert in Außenprüfung und Steueraufsicht, Mobile Kontrollgruppen und Prüfgruppen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung.
  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit

    • Überprüfung von Beschäftigten und Arbeitgebern, Verstöße gegen Ausländer-/Gewerberecht und Steuergesetze.
  • Strafsachen und Bußgeldverfahren

    • Ahndung aufgedeckter Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts, Erlass von Bußgeldbescheiden, Vorbereiten von Strafbefehlen.
  • Vollstreckung und Verwertung

    • Beitreiben von Forderungen, die vom Schuldner nicht freiwillig bezahlt werden durch z. B. Pfändung von Sachen und Grundstücken.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der angegebenen Internetadresse.

Übergeordnete Behörde

Generalzolldirektion

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