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Hauptzollamt Potsdam (HZA Potsdam)

Hauptadresse

Rembrandtstraße 26 A
14467 Potsdam, Brandenburg
Deutschland

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Telefon: 
+49 331 50590
Fax: 
+49 331 2308-109
E-Mail: 

Internet:
www.zoll.de

Beschreibung

Ein wichtiger Hinweis zur Kraftfahrzeugsteuer: 

die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) ist im Laufe des ersten Halbjahres 2014 auf den Zoll übergegangen.

Zuständig sind die örtlichen Hauptzollämter.

Wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie örtlich zuständige Hauptzollamt.

Informationen zur örtlichen Zuständigkeit erhalten Sie auf der Seite www.zoll.de

oder bei der zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer:

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Bei den hier angegebenen Zeiten handelt es sich auschließlich um die Beratungszeiten der zentralen Auskunft.

Bitte schicken Sie keine Anfragen im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer an die Redaktion bund.de.

Dem Hauptzollamt Potsdam werden übertragen die Zuständigkeiten

  • der Hauptzollämter Berlin und Frankfurt (Oder) sowie, wenn das Hauptzollamt Potsdam als erstes mit einem Suchverfahren befasst ist, die Zuständigkeiten der anderen Hauptzollämter des Bundesgebietes für das Such- und Mahnverfahren einschließlich der Fertigung von Einfuhrabgabenbescheiden sowie der Inanspruch-nahme von Bürgen im gemeinschaftlichen Versand-verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 in Verbindung mit der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93, im gemeinsamen Versandverfahren nach dem Überein-kommen über ein gemeinsames Versandverfahren vom 20. Mai 1987 und im Versandverfahren mit Carnets TIR nach dem TIR-Übereinkommen 1975 in Verbindung mit der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 und der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93
  • des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) für die Bewilligung und den Widerruf des laufenden Zahlungsaufschubs und die Verwaltung der Sicherheiten für den laufenden Zahlungsaufschub, die Entlastung von der Energiesteuer nach § 104 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung, die Vollstreckung wegen Geldforderungen und die Erzwingung von Sicherheiten, sowie diese Aufgaben Hauptzollämtern als Vollstreckungsbehörden obliegen, sowie für die Anforderung von Säumniszuschlag mit Leistungsgebot (§ 254 der Abgabenordnung) durch die Vollstreckungsbehörde
  • der anderen Hauptzollämter des Bundesgebietes für die Bewilligung von Stundungen, die Anforderung und den Erlass von Säumniszuschlägen sowie die Vollstreckung wegen Geldforderungen im Zusammenhang mit dem vom Hauptzollamt Potsdam bewilligten laufenden Zahlungsaufschub, die Vollstreckung wegen Geld-forderungen und die Erzwingung von Sicherheiten gegen im Ausland ansässige Schuldner, soweit diese Aufgaben Hauptzollämtern als Vollstreckungsbehörden obliegen, ausschließlich auf die Pfändung oder Wegnahme beweglicher Sachen im Zusammenhang mit deren Ein- oder Ausfuhr beschränkt sind und im Rahmen des hierfür eingerichteten IT-Verfahrens BENGALI wahrgenommen werden
  • der Hauptzollämter Berlin und Frankfurt (Oder) für die der Bundesfinanzverwaltung obliegenden Angelegen-heiten auf dem Gebiet der Milchgarantiemengenregelung der Europäischen Gemeinschaft
  • der Hauptzollämter Berlin und Frankfurt (Oder) für die Vollstreckung von Kraftfahrzeugsteuerrückständen

Leiter:
Dr. Tim Bretschneider

Amtsbezirk:
Kreisfreie Städte Brandenburg und Potsdam; Landkreise Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz und Teltow-Fläming; vom Land¬kreis Dahme-Spreewald die Ämter Schenkenländchen und Unteres Dahmeland; die amtsfreien Gemeinden Bestensee, Eichwalde, Heidesee, Mittenwalde, Schönefeld, Schulzendorf, Stadt Königs-Wusterhausen, Wildau und Zeuthen; vom Land Berlin das Betriebsgelände des Flughafens Berlin-Tegel.

Die Hauptzollämter (HZÄ) als örtliche Behörden bilden die wesentliche Basis der Bundeszollverwaltung. Sie und die ihnen nachgeordneten Zollämter und Zollkommissariate sind für Bürger sowie Wirtschaftbeteiligte erste Ansprechpartner für alle Fragen "rund um den Zoll".

Der organisatorische Aufbau orientiert sich an den von den HZÄ zu erfüllenden Aufgaben. In bis zu 6 Sachgebieten decken die Beschäftigten der HZÄ folgende Arbeitsbereiche ab:

  • Allgemeine Verwaltung

    • u. a. Organisation, Personal, Zahlstelle, sonstige Servicedienste.
  • Zölle und Verbrauchsteuern

    • u. a. Abgabenordnung, Zölle, Verbrauchsteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub sowie Bargeldkontrollen und Geldwäsche.
  • Abfertigung und Abrechung

    • u. a. Zollabwicklung (Abrechnung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Abrechnung der vereinfachten Verfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr), Nacherhebung und Erstattung, Abfertigung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
  • Prüfungsdienste

    • untergliedert in Außenprüfung und Steueraufsicht, Mobile Kontrollgruppen und Prüfgruppen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung.
  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit

    • Überprüfung von Beschäftigten und Arbeitgebern, Verstöße gegen Ausländer-/Gewerberecht und Steuergesetze.
  • Strafsachen und Bußgeldverfahren

    • Ahndung aufgedeckter Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts, Erlass von Bußgeldbescheiden, Vorbereiten von Strafbefehlen.
  • Vollstreckung und Verwertung

    • Beitreiben von Forderungen, die vom Schuldner nicht freiwillig bezahlt werden durch z. B. Pfändung von Sachen und Grundstücken.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der angegebenen Internetadresse.

Übergeordnete Behörde

Generalzolldirektion

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