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Hauptzollamt Nürnberg (HZA Nürnberg)

Hauptadresse

Frankenstraße 208
90461 Nürnberg, Bayern
Deutschland

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Telefon: 
+49 911 9463-0
Fax: 
+49 911 9463-1199
E-Mail: 

Internet:
www.zoll.de

Beschreibung

Ein wichtiger Hinweis zur Kraftfahrzeugsteuer: 

die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) ist im Laufe des ersten Halbjahres 2014 auf den Zoll übergegangen.

Zuständig sind die örtlichen Hauptzollämter.

Wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie örtlich zuständige Hauptzollamt.

Informationen zur örtlichen Zuständigkeit erhalten Sie auf der Seite www.zoll.de

oder bei der zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer:

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Bei den hier angegebenen Zeiten handelt es sich auschließlich um die Beratungszeiten der zentralen Auskunft.

Bitte schicken Sie keine Anfragen im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer an die Redaktion bund.de.

Dem Hauptzollamt Nürnberg werden übertragen die Zuständigkeiten

  • der Hauptzollämter Erfurt, Regensburg und Schweinfurt für die Bewilligung und den Widerruf des laufenden Zahlungsaufschubs und die Verwaltung der dafür erhobenen Sicherheiten
  • die Vergütung der Energiesteuer nach § 59 Energie-steuergesetz i.V.m. § 104 der Energiesteuer- Durchführungsverordnung der Hauptzollämter Regensburg und Schweinfurt, Marktordnungsprüfungen einschließlich Überwachungsmaßnahmen der Hauptzollämter Regensburg und Schweinfurt, die Anmahnung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen und die Anforderung von Säumniszuschlägen, soweit der Zollzahlstelle die Überwachung des Zahlungseingangs obliegt für das Hauptzollamt Schweinfurt
  • die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Schweinfurt, soweit der Landkreis Forchheim betroffen ist, der anderen Hauptzollämter des Bundesgebietes für die Bewilligung von Stundungen, die Anforderung und den Erlass von Säumniszuschlägen bzw. Säumniszinsen sowie die Vollstreckung der daraus resultierenden Geldforderungen im Zusammenhang mit dem vom Hauptzollamt Nürnberg bewilligten laufenden Zahlungsaufschub
  • Sonderprüfungen der Hauptzollämter Augsburg, Landshut, München, Regensburg, Rosenheim und Schweinfurt; der anderen Hauptzollämter im Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Bundesfinanz-direktion Südost für die zollamtliche Überwachung nach § 1 des Zollverwaltungsgesetzes sowie die Steueraufsicht nach den §§ 209 und 210 der Abgabenordnung, soweit diese Aufgaben von einer besonders dafür eingerichteten Kontrolleinheit Verkehrswege wahrgenommen werden, und die sich daraus ergebenden Maßnahmen

Leiter:
Claudia Nies, Regierungsdirektorin

Amtsbezirk:
Regierungsbezirk Mittelfranken; vom Landkreis Forchheim die Gemeinden Dormitz, Effeltrich, Gräfenberg, Hetzles, Hilpoltstein, Igensdorf, Kleinsendelbach, Langensendelbach, Neunkirchen am Brand, Poxdorf und Weißenohe

Die Hauptzollämter (HZÄ) als örtliche Behörden bilden die wesentliche Basis der Bundeszollverwaltung. Sie und die ihnen nachgeordneten Zollämter und Zollkommissariate sind für Bürger sowie Wirtschaftbeteiligte erste Ansprechpartner für alle Fragen "rund um den Zoll".

Der organisatorische Aufbau orientiert sich an den von den HZÄ zu erfüllenden Aufgaben. In bis zu 6 Sachgebieten decken die Beschäftigten der HZÄ folgende Arbeitsbereiche ab:

  • Allgemeine Verwaltung

    • u. a. Organisation, Personal, Zahlstelle, sonstige Servicedienste.
  • Zölle und Verbrauchsteuern

    • u. a. Abgabenordnung, Zölle, Verbrauchsteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub sowie Bargeldkontrollen und Geldwäsche.
  • Abfertigung und Abrechung

    • u. a. Zollabwicklung (Abrechnung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Abrechnung der vereinfachten Verfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr), Nacherhebung und Erstattung, Abfertigung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
  • Prüfungsdienste

    • untergliedert in Außenprüfung und Steueraufsicht, Mobile Kontrollgruppen und Prüfgruppen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung.
  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit

    • Überprüfung von Beschäftigten und Arbeitgebern, Verstöße gegen Ausländer-/Gewerberecht und Steuergesetze.
  • Strafsachen und Bußgeldverfahren

    • Ahndung aufgedeckter Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts, Erlass von Bußgeldbescheiden, Vorbereiten von Strafbefehlen.
  • Vollstreckung und Verwertung

    • Beitreiben von Forderungen, die vom Schuldner nicht freiwillig bezahlt werden durch z. B. Pfändung von Sachen und Grundstücken.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der angegebenen Internetadresse.

Übergeordnete Behörde

Generalzolldirektion

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