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Hauptzollamt Landshut (HZA Landshut)

Hauptadresse

Sonnenring 14
84032 Altdorf, Bayern
Deutschland

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Telefon: 
+49 871 806-0
Fax: 
+49 871 806-1065
E-Mail: 

Internet:
www.zoll.de

Beschreibung

Ein wichtiger Hinweis zur Kraftfahrzeugsteuer: 

die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) ist im Laufe des ersten Halbjahres 2014 auf den Zoll übergegangen.

Zuständig sind die örtlichen Hauptzollämter.

Wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie örtlich zuständige Hauptzollamt.

Informationen zur örtlichen Zuständigkeit erhalten Sie auf der Seite www.zoll.de

oder bei der zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer:

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Bei den hier angegebenen Zeiten handelt es sich auschließlich um die Beratungszeiten der zentralen Auskunft.

Bitte schicken Sie keine Anfragen im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer an die Redaktion bund.de.

Dem Hauptzollamt Landshut werden übertragen die Zuständigkeiten

  • des Hauptzollamtes Augsburg und des Hauptzollamtes München, soweit aus dem Landkreis München die Gemeinden Unterschleißheim, Oberschleißheim, Garching bei München, Ismaning, Unterföhring, Aschheim und Kirchheim bei München sowie das Gebiet des Flughafens München betroffen sind, für die Vollstreckung wegen Geldforderungen und die Erzwingung von Sicherheiten, soweit diese Aufgaben Hauptzollämtern als Vollstreckungsbehörde obliegen, sowie für die Anforderung von Säumniszuschlag mit Leistungsgebot (§ 254 Abgabenordnung) durch die Vollstreckungsbehörde
  • der Hauptzollämter Augsburg, München und Rosenheim für die Entlastung von der Energiesteuer nach § 57 Energiesteuergesetz i. V. m. § 103 der Energiesteuer- Durchführungsverordnung
  • des Hauptzollamtes Rosenheim für die Durchführung von Zollprüfungen, Präferenzprüfungen und Außenprüfungen sowie von Überwachungsmaßnahmen in den genannten Rechtsbereichen

Leiterin:
Petra Seidl, Oberregierungsrätin

Amtsbezirk:
Kreisfreie Städte Landshut, Straubing und Passau; Landkreise Dachau, Deggendorf, Dingolfing-Landau, Erding, Freising (ohne Gebiet des Flughafens München Franz-Josef Strauß), Freyung-Grafenau, Landshut, Passau, Regen, Rottal-lnn und Straubing-Bogen; vom Landkreis Kelheim die Gemeinden Aiglsbach, Attenhofen, Elsendorf, Mainburg und Volkenschwand, vom Landkreis Pfaffenhofen/Ilm der Ortsteil Steinkirchen der Gemeinde Reichertshausen und der Abfertigungsplatz des Zollamtes Suben-Autobahn auf österreichischem Hoheitsgebiet

Die Hauptzollämter (HZÄ) als örtliche Behörden bilden die wesentliche Basis der Bundeszollverwaltung. Sie und die ihnen nachgeordneten Zollämter und Zollkommissariate sind für Bürger sowie Wirtschaftbeteiligte erste Ansprechpartner für alle Fragen "rund um den Zoll".

Der organisatorische Aufbau orientiert sich an den von den HZÄ zu erfüllenden Aufgaben. In bis zu 6 Sachgebieten decken die Beschäftigten der HZÄ folgende Arbeitsbereiche ab:

  • Allgemeine Verwaltung

    • u. a. Organisation, Personal, Zahlstelle, sonstige Servicedienste.
  • Zölle und Verbrauchsteuern

    • u. a. Abgabenordnung, Zölle, Verbrauchsteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub sowie Bargeldkontrollen und Geldwäsche.
  • Abfertigung und Abrechung

    • u. a. Zollabwicklung (Abrechnung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Abrechnung der vereinfachten Verfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr), Nacherhebung und Erstattung, Abfertigung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
  • Prüfungsdienste

    • untergliedert in Außenprüfung und Steueraufsicht, Mobile Kontrollgruppen und Prüfgruppen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung.
  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit

    • Überprüfung von Beschäftigten und Arbeitgebern, Verstöße gegen Ausländer-/Gewerberecht und Steuergesetze.
  • Strafsachen und Bußgeldverfahren

    • Ahndung aufgedeckter Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts, Erlass von Bußgeldbescheiden, Vorbereiten von Strafbefehlen.
  • Vollstreckung und Verwertung

    • Beitreiben von Forderungen, die vom Schuldner nicht freiwillig bezahlt werden durch z. B. Pfändung von Sachen und Grundstücken.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der angegebenen Internetadresse.

Übergeordnete Behörde

Generalzolldirektion

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