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Hauptzollamt Koblenz (HZA Koblenz)
Hauptadresse
56072 Koblenz, Rheinland-Pfalz
Deutschland
- Telefon:
- +49 261 98376-0
- Fax:
- +49 261 98376-1010
- E-Mail:
- zoll.bund.de
- Internet:
- www.zoll.de
Beschreibung
Ein wichtiger Hinweis zur Kraftfahrzeugsteuer:
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Leiter:
René Borm, Regierungsdirektor
Amtsbezirk:
Kreisfreie Städte Koblenz, Mainz und Trier; Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Daun, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Trier-Saarburg und Westerwaldkreis
Die Hauptzollämter (HZÄ) als örtliche Behörden bilden die wesentliche Basis der Bundeszollverwaltung. Sie und die ihnen nachgeordneten Zollämter und Zollkommissariate sind für Bürger sowie Wirtschaftbeteiligte erste Ansprechpartner für alle Fragen "rund um den Zoll".
Der organisatorische Aufbau orientiert sich an den von den HZÄ zu erfüllenden Aufgaben. In bis zu 6 Sachgebieten decken die Beschäftigten der HZÄ folgende Arbeitsbereiche ab:
Allgemeine Verwaltung
- u. a. Organisation, Personal, Zahlstelle, sonstige Servicedienste.
Zölle und Verbrauchsteuern
- u. a. Abgabenordnung, Zölle, Verbrauchsteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub sowie Bargeldkontrollen und Geldwäsche.
Abfertigung und Abrechung
- u. a. Zollabwicklung (Abrechnung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Abrechnung der vereinfachten Verfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr), Nacherhebung und Erstattung, Abfertigung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
Prüfungsdienste
- untergliedert in Außenprüfung und Steueraufsicht, Mobile Kontrollgruppen und Prüfgruppen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Überprüfung von Beschäftigten und Arbeitgebern, Verstöße gegen Ausländer-/Gewerberecht und Steuergesetze.
Strafsachen und Bußgeldverfahren
- Ahndung aufgedeckter Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts, Erlass von Bußgeldbescheiden, Vorbereiten von Strafbefehlen.
Vollstreckung und Verwertung
- Beitreiben von Forderungen, die vom Schuldner nicht freiwillig bezahlt werden durch z. B. Pfändung von Sachen und Grundstücken.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der angegebenen Internetadresse.