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Hauptzollamt Kiel (HZA Kiel)

Hauptadresse

Kronshagener Weg 105
24116 Kiel, Schleswig-Holstein
Deutschland

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Telefon: 
+49 431 20083-0
Fax: 
+49 431 20083-1150
E-Mail: 

Internet:
www.zoll.de

Beschreibung

Ein wichtiger Hinweis zur Kraftfahrzeugsteuer: 

die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) ist im Laufe des ersten Halbjahres 2014 auf den Zoll übergegangen.

Zuständig sind die örtlichen Hauptzollämter.

Wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie örtlich zuständige Hauptzollamt.

Informationen zur örtlichen Zuständigkeit erhalten Sie auf der Seite www.zoll.de

oder bei der zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer:

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Bei den hier angegebenen Zeiten handelt es sich auschließlich um die Beratungszeiten der zentralen Auskunft.

Bitte schicken Sie keine Anfragen im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer an die Redaktion bund.de.

Dem Hauptzollamt Kiel werden übertragen die Zuständigkeiten

  • für die Aufgaben der Kontrolleinheit Zollboot des Hauptzollamts Itzehoe für die Küstengewässer der Ostsee sowie der Kontrolleinheit Grenznaher Raum von der Ostseeküste bis einschließlich zur Bundesautobahn A 7
  • die Aufgaben einer Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Itzehoe mit Ausnahme des Hamburger Stadtgebiets
  • die Vollstreckung des Hauptzollamts Itzehoe mit Ausnahme des Hamburger Stadtgebiets
  • die Anmahnung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen und die Anforderung von Säumniszuschlägen, soweit der Zollzahlstelle die Überwachung des Zahlungseingangs obliegt
  • des Hauptzollamts Itzehoe mit Ausnahme des Zollamts Hamburg-Flughafen
  • die Bewilligung und den Widerruf des laufenden Zahlungsaufschubs und die Verwaltung der dafür erhobenen Sicherheiten der Hauptzollämter Itzehoe und Stralsund
  • Zollprüfungen, Präferenzprüfungen, Außenprüfungen und Marktordnungsprüfungen einschließlich Überwachungsmaßnahmen der Hauptzollämter Itzehoe und Stralsund
  • die Bewilligung von Stundungen, die Anforderung und den Erlass von Säumniszuschlägen bzw. Säumniszinsen
  • die Vollstreckung der daraus resultierenden Geld-forderungen im Zusammenhang mit dem vom Hauptzollamt Kiel bewilligten laufenden Zahlungsaufschub aller Hauptzollämter bundesweit, das Konsultationsverfahren (aus- und eingehend) und den weiteren Schriftwechsel zwischen der deutschen Zollverwaltung und den Verwaltungen sowie der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Zusammenhang mit Anträgen von Schifffahrtsgesellschaften auf Zulassung eines Linienverkehrs bzw. Bewilligung vereinfachter gemeinschaftlicher Versandverfahren im Seeverkehr aller Hauptzollämter bundesweit
  • für Marktordnungsprüfungen einschließlich Überwachungsmaßnahmen der Hauptzollämter Hamburg-Hafen und Hamburg-Stadt
  • die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Itzehoe für den Kreis Rendsburg-Eckernförde

Leitung:
Robert Dütsch, Leitender Regierungsdirektor

Amtsbezirk:
Städte Kiel, Lübeck und Neumünster; Kreise Herzogtum-Lauenburg, Ostholstein, Plön, Stormarn, Teile der Kreise Rendsburg Eckernförde, Schleswig-Flensburg und Segeberg

Die Hauptzollämter (HZÄ) als örtliche Behörden bilden die wesentliche Basis der Bundeszollverwaltung. Sie und die ihnen nachgeordneten Zollämter und Zollkommissariate sind für Bürger sowie Wirtschaftbeteiligte erste Ansprechpartner für alle Fragen "rund um den Zoll".

Der organisatorische Aufbau orientiert sich an den von den HZÄ zu erfüllenden Aufgaben. In bis zu 6 Sachgebieten decken die Beschäftigten der HZÄ folgende Arbeitsbereiche ab:

  • Allgemeine Verwaltung

    • u. a. Organisation, Personal, Zahlstelle, sonstige Servicedienste.
  • Zölle und Verbrauchsteuern

    • u. a. Abgabenordnung, Zölle, Verbrauchsteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub sowie Bargeldkontrollen und Geldwäsche.
  • Abfertigung und Abrechung

    • u. a. Zollabwicklung (Abrechnung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Abrechnung der vereinfachten Verfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr), Nacherhebung und Erstattung, Abfertigung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
  • Prüfungsdienste

    • untergliedert in Außenprüfung und Steueraufsicht, Mobile Kontrollgruppen und Prüfgruppen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung.
  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit

    • Überprüfung von Beschäftigten und Arbeitgebern, Verstöße gegen Ausländer-/Gewerberecht und Steuergesetze.
  • Strafsachen und Bußgeldverfahren

    • Ahndung aufgedeckter Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts, Erlass von Bußgeldbescheiden, Vorbereiten von Strafbefehlen.
  • Vollstreckung und Verwertung

    • Beitreiben von Forderungen, die vom Schuldner nicht freiwillig bezahlt werden durch z. B. Pfändung von Sachen und Grundstücken.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der angegebenen Internetadresse.

Übergeordnete Behörde

Generalzolldirektion

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