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Hauptzollamt Heilbronn (HZA Heilbronn)
Hauptadresse
74080 Heilbronn, Baden-Württemberg
Deutschland
- Telefon:
- +49 7131 8970-0
- Fax:
- +49 7131 8970-199
- E-Mail:
- zoll.bund.de
- Internet:
- www.zoll.de
Beschreibung
Ein wichtiger Hinweis zur Kraftfahrzeugsteuer:
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Dem Hauptzollamt Heilbronn werden übertragen die Zuständigkeiten
- des Hauptzollamts Karlsruhe für den Neckar-Odenwald-Kreis für die zollamtliche Abfertigung über die Grenze des Zollgebiets der Gemeinschaft
- des Hauptzollamts Stuttgart, soweit der Landkreis Ludwigsburg betroffen ist, die Erhebung und Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer
- der Hauptzollämter Stuttgart und Ulm für die Vollstreckung von Geldforderungen und die Erzwingung von Sicherheiten soweit diese Aufgaben den Hauptzollämtern als Vollstreckungsbehörden obliegen, sowie für die Anforderung von Säumniszuschlag mit Leistungsgebot (§ 254 der Abgabenordnung) durch die Vollstreckungsbehörde. Ausgenommen ist die Vollstreckung von Kraftfahrzeugsteuerforderungen für den Bezirk des Hauptzollamts Koblenz
- für die Vollstreckung aller Hauptzollämter im Bundes-gebiet übertragen, soweit die zu vollstreckenden Forderungen die Abgabe auf Bier, Kaffee, kaffeehaltige Waren, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse sowie Branntwein und branntweinhaltige Waren im Rahmen eines IT-Verbrauchsteuerverfahrens betreffen, die bei der Zollzahlstelle des Hauptzollamts Stuttgart zum Soll gestellt sind
- für die Verwertung beweglicher Sachen, auch für die Hauptzollämter Karlsruhe, Lörrach, Singen, Stuttgart und Ulm
- für alle Hauptzollämter im Land Baden-Württemberg, sofern es als erstes mit einem Suchverfahren befasst ist, die Zuständigkeiten der anderen Hauptzollämter des Bundesgebietes für das Suchverfahren einschließlich der Fertigung von Einfuhrabgabenbescheiden sowie der Inanspruchnahme von Bürgen im gemeinschaftlichen Versandverfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 in Verbindung mit der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93, im gemeinsamen Versandverfahren nach dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren vom 20. Mai 1987 und im Versandverfahren mit Carnets TIR nach dem TIR-Übereinkommen 1975 in Verbindung mit der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 und der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93
- für die Zollprüfungen, Präferenzprüfungen, Außenwirtschaftsprüfungen, Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen und der Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Stuttgarts
- der Außenwirtschaftsprüfungen und der Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen für das Hauptzollamt Ulm
- für Sonderprüfungen der Hauptzollämter Karlsruhe, Lörrach, Singen, Stuttgart und Ulm
Leiter:
Christina Taylor-Lucas, RDin
Amtsbezirk:
Stadtkreis Heilbronn, Landkreise Heilbronn, Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis, Main-Tauber-Kreis und vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Affalterbach, Asperg, Benningen am Neckar, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Eberdingen, Erdmannshausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Kornwestheim, Löchgau, Ludwigsburg, Marbach am Neckar, Markgröningen, Möglingen, Mundelsheim, Murr, Oberriexingen, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Remseck am Neckar, Sachsenheim, Schwieberdingen, Sersheim, Steinheim an der Murr, Tamm, Vaihingen an der Enz und Walheim
Die Hauptzollämter (HZÄ) als örtliche Behörden bilden die wesentliche Basis der Bundeszollverwaltung. Sie und die ihnen nachgeordneten Zollämter und Zollkommissariate sind für Bürger sowie Wirtschaftbeteiligte erste Ansprechpartner für alle Fragen "rund um den Zoll".
Der organisatorische Aufbau orientiert sich an den von den HZÄ zu erfüllenden Aufgaben. In bis zu 6 Sachgebieten decken die Beschäftigten der HZÄ folgende Arbeitsbereiche ab:
Allgemeine Verwaltung
- u. a. Organisation, Personal, Zahlstelle, sonstige Servicedienste.
Zölle und Verbrauchsteuern
- u. a. Abgabenordnung, Zölle, Verbrauchsteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub sowie Bargeldkontrollen und Geldwäsche.
Abfertigung und Abrechung
- u. a. Zollabwicklung (Abrechnung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Abrechnung der vereinfachten Verfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr), Nacherhebung und Erstattung, Abfertigung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
Prüfungsdienste
- untergliedert in Außenprüfung und Steueraufsicht, Mobile Kontrollgruppen und Prüfgruppen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Überprüfung von Beschäftigten und Arbeitgebern, Verstöße gegen Ausländer-/Gewerberecht und Steuergesetze.
Strafsachen und Bußgeldverfahren
- Ahndung aufgedeckter Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts, Erlass von Bußgeldbescheiden, Vorbereiten von Strafbefehlen.
Vollstreckung und Verwertung
- Beitreiben von Forderungen, die vom Schuldner nicht freiwillig bezahlt werden durch z. B. Pfändung von Sachen und Grundstücken.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der angegebenen Internetadresse.